Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-02
Wortprotokoll
Das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten datiert vom 28. Januar 1981. Es war das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen im Bereich des Datenschutzes. Seither hat sich sehr viel verändert. Der internationale Datenverkehr ist intensiver geworden, so auch die Datenströme, die Digitalisierung und auch die Nutzung neuer Technologien. Mit dem Protokoll des Europarates vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens, dem sogenannten Änderungsprotokoll, soll dieser Herausforderung begegnet werden. Der bestehende Rechtsrahmen zum Schutz der Privatsphäre und des grenzüberschreitenden Datenverkehrs soll an die neue technologische Realität angepasst werden. Ziel ist insbesondere die Gewährleistung eines erhöhten Datenschutzes für Betroffene. Gleichzeitig soll auch der freie Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien gefördert werden.
Das Änderungsprotokoll soll wie das Übereinkommen zu einem universellen Instrument mit internationaler Ausstrahlung werden. Es sind jetzt bereits 34 Staaten, die das Änderungsprotokoll unterzeichnet haben, darunter auch alle Nachbarstaaten der Schweiz mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein. Erste Ratifizierungen sind im Gang, weitere dürften folgen, zumal auch die EU ihre Mitgliedstaaten ermächtigt hat, das Änderungsprotokoll in ihrem Interesse zu ratifizieren.
Die Schweiz ist seit dem 2. Oktober 1997 Vertragspartei des Übereinkommens. Das dazugehörige Zusatzprotokoll hat sie am 20. Dezember 2007 ratifiziert. Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch im Änderungsprotokoll ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Interesse am Schutz personenbezogener Daten und den wirtschaftlichen Interessen, insbesondere der Gewährleistung eines ungehinderten grenzüberschreitenden Datenverkehrs, gefunden wurde.
Die Schweiz hat das Änderungsprotokoll am 21. November 2019 unterzeichnet. Der Bundesrat hat bewusst zugewartet, wegen der Beratungen des Datenschutzgesetzes, die sich ja etwas in die Länge gezogen haben. Er erachtete es aber als vertretbar, als dann auch der Ständerat sich mit der Materie befasste. Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Protokolls am 11. März 2019 mit einer deutlichen Mehrheit von 185 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zur Bedeutung des Änderungsprotokolls. Dieses gewährleistet wie erwähnt einen erhöhten und vereinheitlichten Datenschutzstandard auf internationaler Ebene. Davon profitieren auch Schweizerinnen und Schweizer, deren personenbezogene Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden. Das Änderungsprotokoll ist mit Blick auf den internationalen Marktzugang und den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Das Abkommen erleichtert den ungehinderten [PAGE 296] grenzüberschreitenden Datenverkehr mit jeglichen Vertragsstaaten. Mit der Genehmigung und Ratifikation kann verhindert werden, dass für den grenzüberschreitenden Datenverkehr der Nachweis zusätzlicher Datenschutzgarantien verlangt wird. Dies würde zu Mehrkosten und einer Erschwerung des Geschäftsganges führen, ausserdem ist nicht auszuschliessen, dass Wirtschaftsakteure, die grosses Interesse am freien Datenaustausch haben, sich vom Schweizer Markt abwenden könnten.
Auch im Verhältnis zur EU ist das Änderungsprotokoll von Bedeutung. Hier geht es insbesondere um die Erlangung des sogenannten Angemessenheitsbeschlusses. Die Tragweite des Beschlusses wurde jetzt einlässlich debattiert, auch im Rahmen der Totalrevision des Datenschutzgesetzes; das ist Ihnen bekannt. Mit der Erteilung des Angemessenheitsbeschlusses bekräftigt die EU, dass der betreffende Drittstaat - also eben die Schweiz - ein angemessenes Datenschutzniveau hat, sodass die Daten ohne den Nachweis zusätzlicher Garantien grenzüberschreitend bekannt gegeben werden dürfen. Die Ratifikation des Änderungsprotokolls spielt dabei eine zentrale Rolle. So ist die Ratifikation aus Sicht der EU ein wichtiges Indiz für den Entscheid über den Angemessenheitsbeschluss. Wir sind ja noch nicht ganz fertig mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Ich habe es gesagt: Der Bundesrat hat abgewartet, bis diese Totalrevision gewisse Fortschritte gemacht hat. Aber jetzt, im Verlaufe des Monats Juni, wird innerhalb des Evaluationsverfahrens innerhalb der EU über diese Angemessenheit befunden, und dabei ist eben dieser Schritt, dieses Übereinkommen ganz zentral.
Ich möchte Sie bitten, hier dem Nationalrat zu folgen und dieses Abkommen ebenfalls zu genehmigen.