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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-10-02

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich möchte Sie im Namen der FDP-Fraktion bitten, sich jetzt, kurz vor Schluss der Sitzung, noch einmal einen Ruck zu geben und dieser Übergangsbestimmung, die EU-kompatibel ist, Ihre Zustimmung zu geben.

Das Problem ist nicht ganz unwesentlich. Darf ich Ihnen in Ergänzung zu dem, was vorhin Frau Egerszegi-Obrist ausgeführt hat, in Erinnerung rufen, dass das Problem der Antibiotikaresistenz natürlich ein wichtiges ist? Wir sind in der Medizin bei Mensch und Tier auf Antibiotika angewiesen und wollen deshalb sehr sorgsam mit Resistenzgenen umgehen, das ist keine Frage. Es ist aber auch keine Frage, dass der Antrag der Mehrheit, hier keine Übergangsbestimmungen einzuführen und sofort zu stoppen, weit über das Ziel hinausschiesst. Die Grundlagenforschung verfügt zurzeit über Prototypen in verschiedenen Forschungsbereichen, die sie braucht, die als Markergene funktionieren und auf die sie nicht kurzfristig verzichten kann.

Ich habe Ihnen schon gesagt, dass die EU ebenfalls die gleiche Linie einhält und entsprechende Versuche noch bis 2008 erlauben wird. Es ist wichtig, dass diese Prototypen in dieser Übergangsphase weiter benutzt werden können. Frau Egerszegi-Obrist hat die BAG-Studie schon zitiert; ich will das hier nicht wiederholen, Ihnen aber Folgendes sagen: Der Artikel sollte nur schon deswegen hier drinbleiben, weil in der weiteren Behandlung, in der Behandlung der Differenz zum Ständerat, hier vielleicht noch eine gescheitere Lösung gefunden werden kann. Denn es gibt Antibiotikaresistenzen, die mit den in der Medizin gebrauchten Antibiotika nichts zu tun haben. Wir sind hier also zu pauschalisierend, wenn wir einfach generell alle Antibiotika-Resistenzgene verbieten wollen: Es ist zu unterscheiden zwischen Antibiotika, die in der Medizin Anwendung finden, und solchen, die dies nicht tun. Wenn wir nun einfach ein Verbot aussprechen, machen wir diese Unterscheidung nicht, die nötig wäre und in der Folge noch gemacht werden kann.

Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, was das in der Schweiz heissen würde, wenn Sie hier der Mehrheit zustimmten. Beispiel 1: Universität Zürich, Forschungsgruppe von Professor Keller, Pflanzenphysiologie, ein Weizenforschungsprogramm mit einem Ampicillinmarker, der in diesem Fall mit einem menschlichen Antibiotikum zu tun hat. Beispiel 2: Forschungsanstalt Changins, Gruppe von Frau Pia Malnoë; hier geht es um ein Kartoffelforschungsprojekt, wo ein Antibiotika-Markergen Kanamycin verwendet wird, das nicht für die menschliche Gesundheit relevant ist, es hat keine humane Anwendung mehr. Wenn Sie nun Stopp sagen, heisst das, dass solche Versuche, die nichts mit der Problematik der Antibiotikaresistenz beim Menschen zu tun haben, nicht mehr weitergeführt werden können. En passant sei gesagt, dass dieselbe Gruppe vor zwei Jahren in die Normandie ausweichen musste.

Ich möchte Sie also sehr bitten, dieser Übergangsbestimmung zuzustimmen und damit zuzulassen, dass die Grundlagenforscher ihre Forschung mit gewissen Markergenen weiterführen können. Es ist keine Frage, dass dann in der Zeit bis 2008 solche, die mit Humanantibiotika zu tun haben, keine Anwendung mehr finden werden. Das Buwal und andere Behörden hätten auf dieser Grundlage schon jetzt die Möglichkeit, hier zu differenzieren - ich sage es nochmals - zwischen Antibiotikaresistenz, die für Humanantibiotika relevant ist, und solcher, die es nicht ist, die aber in der Grundlagenforschung gebraucht wird.

Ich möchte also insgesamt eine Lanze dafür brechen, dass diese Übergangsbestimmung bis 2008 bleibt. Sie wird es vielleicht ermöglichen, dass sogar der Ständerat die Unterscheidung zwischen Anwendung beim Menschen und nichthumaner Anwendung treffen kann.

Ich bitte Sie aus diesem Grund, bei Artikel 32ter, bei der Übergangsbestimmung, der Minderheit Egerszegi zuzustimmen.

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