Fässler Daniel · Ständerat · 2020-06-02
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-02
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft kann ich es kürzer machen.
Mit der vorhin beratenen Revision des Datenschutzrechts soll auch sichergestellt werden, dass dieses mit dem Übereinkommen SEV 108 des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten konform ist. Dieses Übereinkommen wurde vom Europarat überarbeitet, um es den technologischen Entwicklungen und den Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen. Das kurz als "Konvention 108 plus" bezeichnete Änderungsprotokoll vom 10. Oktober 2018 wurde inzwischen von bereits mehr als dreissig Staaten unterzeichnet.
Der Bundesrat hat am 30. Oktober letzten Jahres entschieden, dieses Änderungsprotokoll zur Änderung der Datenschutzkonvention aus dem Jahre 1989 ebenfalls zu unterzeichnen. Für die Ratifikation braucht es noch die Zustimmung des Parlamentes. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 6. Dezember 2019 verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde die Ratifikation von einer überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst.
Das Änderungsprotokoll zur ursprünglichen Datenschutzkonvention ist nicht direkt anwendbar, sondern muss im nationalen Recht umgesetzt werden. Das machen wir mit der vorhin beratenen Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Die Ratifikation durch das Parlament ist auch für die Kantone verbindlich. Diese sind verpflichtet, die neuen Anforderungen ebenfalls zu erfüllen und, sofern nicht bereits erfolgt, im kantonalen Recht ebenfalls umzusetzen.
Der Nationalrat hat der Ratifikation des Änderungsprotokolls am 11. März dieses Jahres mit 185 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf dieses Geschäft einzutreten und den Bundesbeschluss anzunehmen.