Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-06-02
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-02
Wortprotokoll
Die Motion fordert, dass die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preisbildungssystem bei Medikamenten dahingehend angepasst werden sollen, dass im Bereich der Spezialitätenliste neben den Tagestherapiekosten auch die Kosten für das gesamte Gesundheitswesen und das Gesundheitssystem berücksichtigt werden.
Im aktuellen Modell zur Festsetzung des Preises eines neuen Arzneimittels durch das Bundesamt für Gesundheit sind insbesondere der Auslandpreisvergleich und der therapeutische Quervergleich bestimmend. Vor allem bei der Neuzulassung von innovativen und neuen Medikamenten ist aber ein hoher Preisanstieg zu beobachten, der besorgniserregend ist. Auch der Aspekt der Prävalenz, also der Häufigkeit einer Erkrankung in der Bevölkerung und der damit einhergehenden Kostenfolgen, wird aktuell mit dieser Preisfestsetzung zu wenig berücksichtigt. So werden die Gesamtkostenfolgen von Medikamenten für das Gesundheitssystem bei der Preisüberprüfung eben nicht mit einbezogen.
Ziel der vorliegenden Motion ist es, diesen Entwicklungen mit einer Anpassung des Modells zur Preisfestsetzung Rechnung zu tragen. Sie schlägt konkret Folgendes vor: Die Zulassungs- und Preisregeln für Medikamente könnten dahingehend neu gestaltet werden, dass erstens die Prävalenz, also die Häufigkeit einer Krankheit im Indikationsbereich, bei der Zulassung eines neuen Medikamentes für die Festlegung der Preishöhe mitberücksichtigt wird, dass zweitens bei Mengenausweitung inklusive Indikationserweiterung eine angemessene Preisreduktion resultiert und dass drittens innovative und teure Therapien grundsätzlich nur nach der Bewertung des klinischen Nutzens zugelassen werden.
In seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme dieser Motion, weil er ebenfalls Handlungsbedarf in diesem Bereich sieht. Der Ständerat ist ihm am 12. September 2019 gefolgt und hat der Motion ohne Gegenantrag zugestimmt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates hat der Motion mit 18 zu 7 Stimmen zugestimmt, weil die Kommissionsmehrheit der Meinung ist, dass die Zulassungs- und Preisbildungsregeln für Medikamente insbesondere in Anbetracht des Kostenwachstums zu überprüfen sind. Preismodelle können einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leisten, was auch im Kostendämpfungspaket 2 berücksichtigt wird.
Eine Minderheit erachtet die aktuellen gesetzlichen Grundlagen als genügend und empfiehlt Ihnen die Motion zur Ablehnung.