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Müller Damian · Ständerat · 2020-06-03

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Swiss-Covid-App, welche das Parlament an der ausserordentlichen Session in Auftrag gegeben hat. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass eine solche App nur funktioniert, wenn die Bevölkerung Vertrauen hat und die App auch einen Mehrwert gibt. Deshalb war ich an der letzten Sitzung der SGK unseres Rates froh, dass die Kommission einige von mir vorgeschlagene Anträge aufnahm und den Bundesrat in einem zusätzlichen Schreiben bat, eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen zu prüfen.

Die SGK-N hat mit ihrem Antrag in Artikel 60a Absatz 3bis bereits einen guten und klaren Weg gefunden, um kostenlose Tests zu verankern. Die Kosten übernimmt der Bund. Das Geschäft ist kommende Woche im Nationalrat. Heute haben wir die Chance, diese Differenz bereits zu bereinigen.

Der Erfolg des Proximity-Tracing-Systems hängt stark davon ab, wie Personen auf eine allfällige Benachrichtigung der App reagieren. Es müssen also klare Verhältnisse herrschen, insbesondere muss die betroffene Person auch vor möglichen finanziellen Schäden geschützt werden. Ist dies nicht der Fall, wird eine benachrichtigte Person möglicherweise auf Tests und/oder auf die Quarantäne verzichten und dadurch unnötig andere Menschen gefährden. Die App würde dann die Wirkung weitgehend verlieren. Betroffene Personen sollen deshalb sowohl Infektions- wie auch Antikörpertests kostenlos durchführen können. Bis die Tests etwas anderes feststellen, soll die Person nach einer Benachrichtigung durch die App als ansteckungsverdächtig gelten. Sie soll sich daher insbesondere zum Schutz anderer in Quarantäne begeben. Wie bereits erwähnt, werden die Modalitäten, ob eine Person, die in Quarantäne ist, nicht arbeiten kann, erst später geregelt. Dazu hat Ihre Kommission dem Bundesrat einen Brief geschrieben.

Ich bitte Sie, diese Differenz nun auszuräumen, damit wir zügig vorankommen.