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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-06-03

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Wie wir bereits vorhin gehört haben, sind Schlachtbetriebe unbestrittenermassen hochsensible Orte. Es erfolgen Tötungen von Tieren. Das ist für den Fleischkonsum notwendig und wird von unserer Gesellschaft auch anerkannt. Ich besuche mit Gruppen von Studierenden regelmässig Schlachtbetriebe, in denen korrekt gearbeitet wird. Trotzdem haben die Besuche eine bleibende Wirkung auf die Besucherinnen und Besucher, die sich das nicht gewohnt sind. Unsere Gesellschaft neigt dazu, das ein bisschen zu verdrängen und möglichst nicht hinzusehen. Wenn man aber hinsieht - und das muss man -, dann sieht man, dass in Schlachtbetrieben auch ein enormer Druck besteht und dass oft schwierige Situationen eintreten. Entsprechend sind regelmässige Überprüfungen notwendig.

Heute basiert das System vor allem auf der Selbstkontrolle. Amtliche Tierärzte machen lediglich Stichproben. Analysen und verdeckte Videoaufnahmen haben nun gezeigt, dass in vielen Schlachtbetrieben die Kontrollen fehlen respektive mangelhaft sind und teilweise - nicht überall - gravierende Tierrechtsverstösse, wie zum Beispiel Fehlbetäubungen, erfolgen. Wenn Sie einmal eine solche Fehlbetäubung[NB]gesehen[NB]haben, dann wissen Sie, was das für das Tier bedeutet.

Der Bundesrat hat anerkannt, dass Missstände bestehen. Ich habe bereits auf den Bericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hingewiesen. Man muss zugeben, dass bei dieser Analyse die Auswahl der Schlachtbetriebe risikoorientiert war. Man hat sich auf solche konzentriert, bei denen man schon vermutet hat, dass vielleicht gewisse Missstände bestehen. 10 Prozent der Schlachtbetriebe wurden als kritisch eingestuft.

Ich zitiere kurz aus der Medienmitteilung: "Zwar gehen die überprüften Schlachtbetriebe mit den Tieren schonend um. Die Mehrheit der Betriebe weist im Bereich Tierschutz jedoch Defizite während des Schlachtprozesses auf. Die wichtigsten Mängel bestehen bei der Unterbringung während der Nacht sowie bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere. Für diese sensiblen Bereiche sind die Schlachtbetriebe im Rahmen der Selbstkontrolle selber verantwortlich."

Die Zahl der auffälligen Betriebe ist also doch markant. Sie sehen auch, wenn solche Berichte jeweils an die Öffentlichkeit kommen, dass die Gesellschaft hier wenig Toleranz hat. Von dem her muss man sich die Frage stellen, ob das heutige, auf der Selbstkontrolle basierende System genügt. Das ist der Grund, warum ich die Einführung einer obligatorischen Videoüberwachung in bestimmten Bereichen von Schlachtbetrieben fordere - nur in bestimmten Bereichen, insbesondere in den Schlachträumen bzw. den Betäubungs- und Entblutungszonen. Diese Videoüberwachungen können dann stichprobenweise kontrolliert werden.

Der Bundesrat anerkennt, dass Videoüberwachung ein wirksames Mittel ist. Er findet aber die Schulung des Personals wichtiger. Auch ich finde die Schulung des Personals wichtig. Ich glaube aber, sie ersetzt die Videoüberwachung nicht. Ich zitiere aus dem Bericht, Seite 19: "Mängel bei der Betäubung und der Überprüfung des Betäubungserfolges sind in der Regel auf fehlendes Bewusstsein bzw. ungenügende Schulung, auf die Hektik und den Zeitdruck im Schlachtprozess oder auf ungenügende Ressourcen zurückzuführen." Sie sehen also, die Schulung betrifft nur einen Teil der Mängel, ein anderer Teil betrifft die Betriebe selbst. Das kann man nicht mit der Schulung des Personals ausgleichen. Ich glaube daher, dass in heiklen Bereichen, wie hier in einem Schlachtbetrieb, Vertrauen in die Selbstkontrolle fehl am Platz oder nicht ausreichend ist.

Am System einer Videoüberwachung wird nun durchaus zu Recht kritisiert, dass damit auch die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzrechte des betroffenen Personals tangiert werden. Das ist durchaus richtig. Deshalb bin ich der Meinung, dass eine Videoüberwachung auf die heiklen, sensiblen Zonen im Betrieb reduziert werden sollte. Das Videomaterial soll ausserdem nur zeitlich und räumlich[NB]begrenzt[NB]aufbewahrt und angesehen werden, und das nur von den Veterinärbehörden respektive den amtlichen Tierärzten.

Ausserdem gilt es, ein Abwägen der Rechte vorzunehmen. Es gibt auch andere Bereiche, in denen Menschen tätig sind und eine Videoüberwachung erfolgt. Denken Sie nur an die Kaufhäuser; ein grosser Teil des Personals im Detailhandel arbeitet in videoüberwachten Zonen. Ich bin der Meinung, wenn es richtig ist, Pullover zu überwachen und zu schützen, ist es auch richtig, Tiere in einem Schlachtbetrieb zu überwachen. Sie haben auch heute in der Presse gesehen, dass moderne Schlachtbetriebe bereits heute mit Videoüberwachung arbeiten und deshalb auch der Meinung sind, dass das richtig ist. Es ist eine Überwachung, die in einem reduzierten, zeitlich beschränkten Bereich stattfindet, aber eine hohe, auch präventive Wirkung hat.

Deshalb bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen. [PAGE 307]