Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03

Wortprotokoll

Je ne vais parler qu'une seule fois, d'abord sur l'entrée en matière et ensuite je me pencherai sur quelques articles. Je ne prendrai plus la parole par la suite, lors de la discussion par article.

Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 bekanntlich mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union ausgetreten. Herr Nationalrat Fischer hat das eben in Erinnerung gerufen. Damit läuft seit dem 1. Februar eine Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2020 gilt. Falls beide Vertragsparteien einverstanden sind, kann diese[NB]Übergangsfrist um ein oder zwei Jahre verlängert werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht abschätzen, ob die Ausbreitung des Coronavirus einen Einfluss auf die Verlängerung der Übergangsphase zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich haben wird. Eine Entscheidung war ursprünglich bis spätestens Ende Juni geplant. Der Bundesrat verfolgt aber diesen Aspekt selbstverständlich aufmerksam. Während der Übergangsphase bleibt das Vereinigte Königreich Teil des Binnenmarktes und auch Teil der Zollunion. EU-Recht bleibt weiterhin vollumfänglich auf das Vereinigte Königreich anwendbar.

Auch gelten die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU während der Übergangsphase weiterhin für[NB]das[NB]Vereinigte Königreich. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen bleibt bis am 31. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Britische Staatsangehörige in der Schweiz und Schweizerbürger im Vereinigten Königreich können bis dahin somit[NB]weiterhin Rechte gemäss Freizügigkeitsabkommen erwerben.

Nun, Herr Nationalrat Grüter hat gesagt, das sei ein souveränes Abkommen und das sei auch ein Beispiel. Indirekt habe ich verstanden: beispielsweise auch für ein Abkommen mit der EU. Nur ist es dort halt einfach so, dass die Schweiz natürlich über das Freizügigkeitsabkommen an die anderen Bilateralen Verträge gebunden ist und damit Zugang zum Binnenmarkt hat. Davon ist hier nicht die Rede, sondern wir sind eigentlich, wenn man so will, faktisch zwei Drittstaaten, die sich vereinbaren. Das vorliegende Abkommen würde in Kraft treten, wenn das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wegfällt. Dies ist am Ende der Übergangsphase der Fall. Das heisst, wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich auf eine Verlängerung der Übergangsphase einigen, dann tritt das Abkommen automatisch erst nach Ende der verlängerten[NB]Übergangsphase und nicht bereits 2021 in Kraft. Mit dem vorliegenden Abkommen wird dafür gesorgt, dass die gemäss Freizügigkeitsabkommen erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Ende der Übergangsphase erhalten bleiben. Auf diese Weise sorgen wir für Rechts- und[NB]Planungssicherheit für britische und Schweizer Staatsangehörige sowie auch für Unternehmen im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.

Das Abkommen schafft keine neuen Rechte für Personen, die in den Geltungsbereich fallen. Es stellt einzig sicher, dass die bereits erworbenen Rechte auch nach dem Ende der Übergangsphase und somit dem definitiven Austritt des[NB]Vereinigten Königreichs aus der EU erhalten bleiben. Die Streitbeilegung wird weiterhin in einem gemischten Ausschuss vorgenommen, und für die Überprüfung der Anwendung des Abkommens sind die nationalen Gerichte zuständig - also nichts Neues.

Britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens in die Schweiz bzw. in das Vereinigte Königreich einwandern möchten, werden von diesem Abkommen nicht erfasst, da sie keine Rechte nach Freizügigkeitsabkommen erworben haben. Das Abkommen deckt alle drei Anhänge des Freizügigkeitsabkommens ab, das heisst nicht nur die Einreise- und Aufenthaltsrechte, sondern auch Bestandteile zu den Sozialversicherungen wie auch zur Diplomanerkennung werden geregelt. Dies sind Bereiche, welche mit der Mobilität einhergehen bzw. eine Voraussetzung dazu sind.

Bei der Freizügigkeit werden bestehende Aufenthaltsansprüche geschützt. Britische Staatsangehörige in der Schweiz sowie Schweizerbürger im Vereinigten Königreich können auch nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens unter praktisch denselben Bedingungen bleiben, solange sie die Bedingungen des Freizügigkeitsabkommens weiterhin erfüllen. Sie erhalten jedoch bei der Erneuerung des Aufenthaltstitels eine Bewilligung als Drittstaatsangehörige.

Auch britische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, behalten ihren Status. Das Freizügigkeitsabkommen liberalisiert die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen im Jahr. Das vorliegende Abkommen schützt bereits angefangene Dienstleistungserbringungen. Diese können ab dem Inkrafttreten des Abkommens während fünf Jahren weitergeführt werden; dies steht in Anhang 1. In Anhang 2 geht es um die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und in Anhang 3 um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Ich habe das schon angesprochen.

Noch kurz zur Änderung von Bundesgesetzen: Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Abkommen um einen völkerrechtlichen Vertrag mit direkt anwendbaren Bestimmungen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament zwei Gesetzesänderungen vor. Die Artikel 5 und 7 der Lex Koller werden angepasst, damit britische Staatsangehörige, die nach Freizügigkeitsabkommen erworbene Rechte besitzen, weiterhin bewilligungsfrei Grundstücke erwerben können. Weiter wird Artikel 2 des Anwaltsgesetzes geändert. Damit wird nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens der Geltungsbereich des Gesetzes auf britische Staatsangehörige mit erworbenen Rechten ausgedehnt. Im Gegenzug wird die Nennung des Vereinigten Königreichs im Anhang des Gesetzes gestrichen. Weitere Gesetzesänderungen für die Umsetzung des Abkommens sind nicht nötig.

Ich fasse zusammen: Alles in allem reflektiert dieses Abkommen die engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich und schafft Kontinuität und Rechtssicherheit. Ich meine, es ist uns gelungen, ein Abkommen abzuschliessen, welches sicherstellt, dass Schweizerinnen und Schweizer im Vereinigten Königreich mindestens gleich gut behandelt werden wie EU-Bürger.

Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme und die Zustimmung.