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Jossen Peter · Nationalrat · 2002-10-03

Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit, die in der Kommission auch schon eine Mehrheit war, betrifft nur Absatz 4 von Artikel 2. Die von der Minderheit vorgeschlagene Abgeltung macht nur im Zusammenspiel mit Absatz 3 Sinn, wo wir, wie das bereits mehrfach ausgeführt wurde, das Poststellennetz definiert haben.

Diese relativ unscheinbaren Begriffe, die wir jetzt im Konsens in Absatz 3 bei der Poststellendefinition eingeführt haben, sind nicht etwa ungenau, wie das Herr Hegetschweiler ausgeführt hat, sondern gesetzgeberisch stufengerecht, weil wir im Bericht ausgeführt haben, dass dann der Bundesrat bei den Ausführungsbestimmungen diese Gesetzesbegriffe im Einzelfall noch genauer zu definieren hat. Wir werden also dann noch sowohl beim Begriff der "angemessenen Distanz" wie auch beim Begriff der "Regionen" dieses Landes eine Ausführungsbestimmungsliste oder eine Ausführungsverordnung des Bundesrates erhalten.

Konsens besteht auch darüber, was die Poststelle in dieser Bestimmung bedeutet. Wir haben uns in der Kommission eigentlich nur noch darüber unterhalten, was geschieht, wenn wir feststellen, dass es bei diesem Poststellennetz eben ungedeckte Kosten gibt. Die Mehrheit, die diesen Absatz jetzt streichen will, möchte keine gesetzliche Grundlage für diese Abgeltung. Die Minderheit, die ich vertrete, möchte jetzt schon eine solche Möglichkeit ins Gesetz aufnehmen. Dafür gibt es eigentlich verschiedene gute Gründe:

Der erste ist ein in Bezug auf den Gesetzgebungsprozess rein ökonomischer Grund. Wir sind der Auffassung, dass man diese Postgesetzänderung, die jetzt vorliegt und auf die Sie jetzt eingetreten sind, eben nutzen sollte, um die Möglichkeit einer gesetzlichen Grundlage für dieses Abgeltungsmodell zu schaffen, damit wir nicht später einmal, wenn es sich als notwendig erweisen würde, den ganzen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen müssen.

Ein zweites Argument: Die Minderheit, die dieses Abgeltungsmodell will, erfindet das Rad nicht neu. Diese bekannte Form der Abgeltung ungedeckter Kosten findet sich in mehreren Bereichen des Service public, beispielsweise beim Eisenbahngesetz.

Ein drittes Argument ist eigentlich hier im Saal geboren worden, wir haben es heute verschiedentlich gehört: Es gibt eine Motion Epiney, es gibt eine Motion Fasel und eine Motion Dupraz zu diesem Thema; sie alle wurden überwiesen und sehen dieses Abgeltungsmodell ebenfalls vor.

Schliesslich noch ein materielles Argument: Wenn wir ungedeckte Kosten haben, ist es transparent und auch finanzpolitisch richtig, dass man zwischen den Betriebskosten der Post und Leistungen, die regionalpolitisch angezeigt sind, sauber unterscheidet.

Ich bitte Sie deshalb, konsequent zu sein, dieser Stossrichtung der Motionen Epiney, Dupraz und Fasel zu folgen, diese gesetzgeberische Möglichkeit der Abgeltungen hier und jetzt zu schaffen und Artikel 2 Absatz 4 ins Postgesetz aufzunehmen.