Bellaïche Judith · Nationalrat · 2020-06-03
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Stimmrechtsberater, sogenannte Proxy Advisors, nehmen bisweilen eine dominante Rolle ein. Sie vertreten bei Generalversammlungen hohe Stimmrechtsanteile, sind selbst jedoch nicht Eigner des Unternehmens. Das ist an sich noch nicht alarmierend. Fragwürdig wird die Ausübung dieser Macht dann, wenn damit die Zuteilung von Beratungsmandaten verbunden ist. Diese Praxis birgt ein hohes Manipulationspotenzial, denn der Proxy Advisor manövriert sich in eine Position der Stärke, um die begehrten Beratermandate zu gewinnen. Die Aktionäre, die sich den fraglichen Proxy Advisors anvertrauen, wissen nichts von dieser Verknüpfung mit Aufträgen.
Der Missstand im Zusammenhang mit den Proxy Advisors und ihren fragwürdigen Methoden ist notorisch. Auch die hier anwesende Bundesrätin hat bei der Beratung der Aktienrechtsrevision bestätigt, dass der Handlungsbedarf unbestritten sei. Angesichts dieser Ausgangslage ist Tatenlosigkeit keine Option mehr. Daher hat die Kommission für Rechtsfragen entschieden, die Annahme der vorliegenden Motion zu beantragen. Sie ist ausreichend offen formuliert, sodass sie neue Betrachtungsweisen in Bezug auf das zugrunde liegende Gesetz ermöglicht. Es muss ja nicht immer das Aktienrecht sein. Die Motion wünscht ausdrücklich einen Rechtsvergleich, was die neuesten Entwicklungen auf EU-Ebene berücksichtigt.
Nicht ganz zu Unrecht argumentieren die Gegner der Motion, dass die grossen Proxy-Berater, die gleichzeitig Beratermandate ausüben, nicht in der Schweiz, sondern in den USA angesiedelt sind. Diese würden von unserer Gesetzgebung nicht erfasst, uns bliebe daher nichts anderes übrig, als die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und ihnen entsprechende Offenlegungen vorzuschreiben, was wiederum die Frage nach den richtigen Adressaten aufwirft. Dem lässt sich entgegnen, dass die Motion so offen formuliert ist, dass der Anknüpfungspunkt der neuen Vorschrift verschiedenenorts gesucht werden kann und nicht unbedingt beim Unternehmen zu suchen ist. Auch Lösungsansätze aus dem Ausland können geprüft und verglichen werden.
Im Übrigen können wir guten Gewissens festhalten, dass es durchaus im Interesse der Unternehmen sein kann, selbst auf die Beratermandate hinzuweisen. Sie sind nämlich gleichermassen von der Manipulationsmacht der besagten Proxy Advisors betroffen, weil sie deren Wohlwollen bei der Abstimmung letztlich nur gegen Zuteilung eines entsprechenden Beratungsmandats erreichen können.
Ebenfalls Bedenken löste der Umstand aus, dass wir mit einer neuen Vorschrift in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit der Akteure eingreifen würden. Allerdings handelt es sich bei dieser Motion lediglich um eine Transparenzvorschrift, also um die mildeste Form eines allfälligen Eingriffs, was sich angesichts des Missbrauchspotenzials als verhältnismässig einstufen lässt. Es bliebe den Vertragspartnern weiterhin unbenommen, entsprechende Stimmrechtsvertretungen einerseits und Beratungsmandate andererseits zu vereinbaren. Dank der neu geschaffenen Transparenz erhielten die Vertragspartner im Gegenteil eine saubere Informationsgrundlage, um ihre Vertragspartner entsprechend auszuwählen.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion anzunehmen.