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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-06-03

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

An der ausserordentlichen Session haben Sie im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 ein erstes Massnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Sie haben Nachtragskredite in der Höhe von 16 Milliarden Franken sowie Verpflichtungskredite in der Höhe von 42 Millionen Franken verabschiedet. Angesichts des starken Einbruchs der Wirtschaft als Folge der Verbreitung des Coronavirus und des Lockdowns war es jedoch damals schon absehbar, dass zusätzliche finanzielle Mittel zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie notwendig würden. Am 20. Mai hat der Bundesrat eine Sonderbotschaft zu einem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2020 verabschiedet, mit welcher er weitere elf Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden Franken, zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 307,5 Millionen Franken sowie einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 7 Millionen Franken beantragt.

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen, weitgehend - das heisst mit zwei Ausnahmen - den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen. Unbestritten war in der Kommission der Nachtragskredit für die Arbeitslosenversicherung in der Höhe von 14,2 Milliarden Franken. Mit diesem Beitrag soll verhindert werden, dass der Fonds der Arbeitslosenversicherung seine Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht. Das Überschreiten der Schuldengrenze hätte eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Folge. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge wäre jedoch in der gegenwärtigen Situation der Wirtschaft - einer Rezession - kontraproduktiv, weil sie die gesamtwirtschaftliche Nachfrage reduzieren würde. Zusammen mit den bereits im Nachtrag I bewilligten 6 Milliarden Franken belaufen sich somit die ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenversicherung auf 20,2 Milliarden Franken. Die hohe Belastung der Arbeitslosenversicherung ist vor allem auf die ausgeweitete Kurzarbeitsentschädigung zurückzuführen. Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Entwicklungshilfe, rund 300 Millionen Franken, und auf den Sportbereich, nämlich 225 Millionen Franken. Ich werde in der Detailberatung noch stärker auf diese und weitere Nachtragskredite eingehen.

Lassen Sie mich jedoch noch kurz einen Kredit erwähnen, der letztendlich nicht bestritten war, jedoch in der Kommission zu grossen Diskussionen geführt hat. Bei der Position "Beihilfen Pflanzenbau" beantragt der Bundesrat eine Aufstockung um 8,5 Millionen Franken zugunsten der Weinwirtschaft. Mit diesen Mitteln soll die Deklassierung von AOC-Weinen des Jahrgangs 2018 und früherer Jahrgänge zu Tafelweinen unterstützt werden. Als Bedingung müssen die Kantone die Höchsterträge für die Weinernte 2020 senken.

Es handelt sich um eine Marktstützungsmassnahme gemäss Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes. Sie hat zum Ziel, einen Preiseinbruch bei den AOC-Weinen zu verhindern. Aufgrund der vorübergehenden Schliessung der Restaurants und aufgrund des Veranstaltungsverbotes ist die Nachfrage nach Wein stark eingebrochen. In der Kommission herrschte deshalb Verständnis für die Lage der Weinwirtschaft. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass auch andere Zulieferer, wie zum Beispiel die Brauereien, von einem Nachfragerückgang betroffen seien und es für diese keine gezielten staatlichen Unterstützungsmassnahmen gebe. Auch die operative Umsetzung der Massnahmen gab Anlass zu Fragen und wurde in der Kommission diskutiert. Schlussendlich bewilligte die Kommission diesen Kredit jedoch mit 12 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Lassen Sie mich nun noch kurz auf die Auswirkungen dieser Massnahmen eingehen. Die Nachtragskredite werden wie bereits beim Nachtrag I grösstenteils als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt, denn es handelt sich bei der Corona-Pandemie um eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung. Das heisst, dass sie hier in unserem Rat eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Zusammen mit den bereits im Nachtrag I bewilligten Ausgaben werden sich damit die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes im Jahr 2020 auf 31 Milliarden Franken erhöhen. Bei einem allfälligen ordentlichen Defizit im Jahr 2020 und weiteren Mehrausgaben ist davon auszugehen, dass die Schulden des Bundes in diesem Jahr um 40 Milliarden Franken ansteigen werden. Allfällige Defizite der Kantone, der Gemeinden und der Sozialversicherungen noch nicht eingerechnet, bedeutet dies, dass die Schuldenquote der Schweiz im laufenden Jahr um rund 8 Prozentpunkte auf 35 Prozent des Bruttoinlandproduktes steigen könnte.

Die Finanzkommission hat sich mit dieser Ausgangslage auseinandergesetzt und im Rahmen der Behandlung des Nachtrags II eine längere Diskussion geführt. Die Kommission hat sich insbesondere auch mit der Frage des Abbaus der zusätzlichen Schulden auseinandergesetzt. Die ausserordentlichen Ausgaben fallen nicht unter den ordentlichen Ausgabenplafond der Schuldenbremse. Gemäss den geltenden Regeln des Finanzhaushaltgesetzes werden sie jedoch auf ein Amortisationskonto gebucht, und ein Defizit dieses Kontos muss gemäss dem geltenden Recht innert sechs Jahren abgebaut werden. Das geschieht, indem der ordentliche Plafond der Schuldenbremse regelmässig oder in Abständen entsprechend gekürzt wird.

Gegenwärtig beläuft sich der Saldo des Amortisationskontos auf etwas über 3 Milliarden Franken. Mit den beiden Nachträgen und mit einem allfälligen weiteren ausserordentlichen Zahlungsbedarf wäre davon auszugehen, dass aufgrund der Covid-Krise über 30 Milliarden Franken innert sechs Jahren abgebaut werden müssten. Dieser Abbau würde jährliche Einsparungen oder Mehreinnahmen im ordentlichen Haushalt in der Höhe von über 5 Milliarden Franken bedeuten. Deshalb wurde in der Kommission die mögliche Dauer des Schuldenabbaus diskutiert, zumal das Gesetz vorsieht, dass das Parlament den Schuldenabbau auch verlängern kann. Es wurde in der Kommission auch darauf hingewiesen, dass die Schweizer Staatsverschuldung trotz des nun starken Anstiegs im internationalen Vergleich immer noch tief liegt. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass diese Schulden eine Belastung für spätere Jahre darstellen könnten. Die Finanzkommission hat schliesslich mit 19 zu 5 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die verlangt, dass in Zusammenhang mit Covid-19 stehende ausserordentliche Ausgaben ausnahmsweise nicht auf das Amortisationskonto gebucht und somit nicht während sechs Jahren abgebaut werden müssen.

Im Zusammenhang mit dem Schuldenabbau hat sich die Finanzkommission auch mit der von der WAK-N [PAGE 619] beschlossenen Motion 20.3450 befasst, welche die Nationalbankgewinne für den Schuldenabbau einsetzen will. Aus Sicht der Mehrheit der FK-N schränkt diese Motion den finanzpolitischen Spielraum zu stark ein. Wenn der gesamte Bundesanteil der Nationalbankausschüttung für den Schuldenabbau verwendet würde, dann müsste er aus dem ordentlichen Haushalt herausgelöst werden und könnte nicht mehr wie bisher für Aufgaben des Bundes eingesetzt werden. Deshalb hat die FK-N beschlossen, einen Antrag mit Ablehnung der Motion einzureichen. Eine Minderheit der Kommission unterstützt hingegen ausdrücklich das Anliegen der WAK-N. Mit dem Hinweis auf diese beiden im Zusammenhang mit dem Nachtrag diskutierten Vorstösse schliesse ich ab.

Ich beantrage Ihnen, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die beiden Bundesbeschlüsse zum Nachtrag IIa zu genehmigen.