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Salzmann Werner · Ständerat · 2020-06-03

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, zwei oder drei Gedanken zu dieser Interpellation weiterzugeben. Das Parlament hat ja erfreulicherweise meiner Motion für einen korrekteren Einsatz der Bundesmittel für die Kugelfangsanierung der Schiessanlagen zugestimmt. Wie Sie alle wissen, darf ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in die Böden geschossen werden. Die Gemeinden, die ja dafür zuständig sind, den Schützenvereinen von Gesetzes wegen einen Scheibenstand zur Verfügung zu stellen, sind gezwungen, sogenannte künstliche Kugelfangsysteme einzubauen. Alle Gemeinden und Vereine, die den Schiessbetrieb weiterführen wollen, werden nun in diesem Jahr die künstlichen Kugelfänge noch einbauen und gleichzeitig auch in Absprache mit den Gemeinden die Böden sanieren. Eine Sanierung der Böden ist im Bereich des Scheibenstandes nicht unbedingt notwendig. Man kann auch nur die Kugelfangsysteme einsetzen. Aber es ist nicht sinnvoll, das nicht zu tun, wenn schon eine Baustelle in diesem Bereich besteht. Zum Teil sind es auch sehr unzugängliche Gelände.

Wenn jetzt meine Motion nicht umgesetzt wird, werden alle Vereine und Gemeinden, welche die gleichzeitige Bodensanierung für sinnvoll halten, durch den Bund nicht mit 40 Prozent der Gesamtkosten, sondern nur pauschal mit 8000 Franken pro Scheibe unterstützt. Diese Praxis hat in der Vergangenheit zu starken Ungerechtigkeiten geführt. Das bestätigt übrigens auch der Bundesrat in seiner Antwort auf Ziffer 3 meiner Interpellation. Deshalb habe ich eben meine Motion eingereicht. Dass der Bundesrat nun mit der Begründung abwartet, er wolle im Zuge der Änderung des genannten Artikels des Umweltschutzgesetzes weitere Anpassungen in Bezug auf belastete Standorte und Böden vornehmen, ist verständlich. Aber für die Kantone, die Gemeinden und die Vereine, die unter Zeitdruck sind, ist das nicht nachvollziehbar und teuer. Es geht z. T. um sehr hohe Geldbeträge für die Kantone, Gemeinden und Vereine, die sie in die Hand nehmen müssen, und um Gerechtigkeit. [PAGE 326]

Deshalb bitte ich den Bundesrat nochmals, doch über eine zügige Umsetzung nachzudenken. Es wäre auch denkbar, den Betroffenen eine kleine Fristverlängerung zu gewähren, denn bei über 160 Jahren Schiesspflicht kommt es auf ein bis zwei Jahre nicht mehr an. Die Böden werden ja sowieso saniert.