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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-10-03

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit der Kommission, auf die Änderung des Postgesetzes, wie sie Ihnen mit der Parlamentarischen Initiative KVF-NR im Zusammenhang mit dem Poststellennetz beantragt wird, nicht einzutreten. Diese Änderung des Postgesetzes ist erstens nicht nötig: Sie würde falsche Signale setzen und sie wäre auch ein problematisches Präjudiz für andere ehemalige Bundesbetriebe. Zweitens wäre sie ordnungspolitisch falsch. Drittens würde sie einen bis anhin erfolgreichen Verselbstständigungsprozess infrage stellen. Viertens wäre sie der Anfang vom Ende der unternehmerischen Freiheit und Verantwortung der Post. Und fünftens wäre die Änderung finanziell ein Fass ohne Boden: Mit Absatz 4 des neuen Artikels 2 des Postgesetzes würde ein Blankoscheck in unbekannter Höhe ausgestellt.

Die Liberalisierung der Post, wie sie seit einigen Jahren in Gang ist, kann als richtig und erfolgreich beurteilt werden. Die Aufgabe war nicht einfach, sie wurde bis anhin aber im Grossen und Ganzen gut gelöst. Die Post ist mit dem klaren Auftrag in die unternehmerische Freiheit entlassen worden, die Defizite zu verringern oder ganz abzubauen und trotzdem flächendeckend eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen zu garantieren. Dass sie dazu Änderungen in ihrer Struktur vornehmen musste und weiterhin vornehmen muss, war jedermann klar; ein bedarfsgerechtes Angebot und eine gewisse Konzentration auf publikumsintensive Standorte sind unumgänglich.

Zu Beginn der Umbauphase war die Kommunikation durch die Post sicher nicht optimal. Der Umbau von einigen hundert Poststellen wurde irrtümlicherweise als Abbau verstanden - und als Abbau in den Randregionen. Diese Wahrnehmung war falsch. Erstens werden viel weniger Poststellen ganz geschlossen, und zweitens betrifft es auch Poststellen in den Städten - auch in Zürich werden es in Zukunft etwa zehn Poststellen weniger sein.

Im Januar 2001 kommunizierte die Post ihre Pläne zum Netzumbau. Vorgesehen sind, wie schon erwähnt wurde, drei Typen von Poststellen: P, PP und PPP. Besonders in ländlichen Verhältnissen beschränkt sich die Nachfrage der Kundinnen und Kunden in der Regel auf die Universaldienstleistungen, die alle diese Typen von Poststellen anbieten. Ihre Leistungen werden durch eine Filiale, eine mobile Poststelle, eine Agentur oder einen Hausservice erbracht. In Städten wird angestrebt, die gewohnte Qualität mit weniger, aber besser platzierten Poststellen anzubieten. Die Modernisierung des Netzes ermöglicht nach Abschluss des Umbaus im Jahre 2005/06 immerhin jährliche Einsparungen von über 100 Millionen Franken.

Es ist wenig sinnvoll, die Post in die Unabhängigkeit zu entlassen und drei Jahre später alles wieder rückgängig machen zu wollen. Es war ja gerade der Sinn der Liberalisierung, den Handlungsspielraum der Post als Unternehmen zu vergrössern. Diesen jetzt wieder einzuschränken wäre nicht nur falsch, sondern auch inkonsequent. Es kann zudem nicht sein, dass der Gesetzgeber der Post einerseits Eigenwirtschaftlichkeit vorschreibt und ihr andererseits betriebswirtschaftlich wenig sinnvolle Massnahmen verordnet.

Der vorliegende Vorschlag für die Änderung des Poststellennetzes ist auch deshalb problematisch, weil er mit ungenauen Begriffen Rechtsunsicherheit schaffen würde. Klärungsbedürftig sind insbesondere die Begriffe "Regionen" und "in angemessener Distanz". Je nach Auslegung wäre die Post zu einer nicht zu rechtfertigenden Strukturerhaltung verpflichtet. Entsprechende, heute noch nicht bezifferbare Kosten wären die Folge.

Der Bundesrat ist nicht ganz konsequent, wenn er Artikel 2 Absatz 3 - also auch den ungenauen Definitionen - zustimmt und gleichzeitig davon ausgeht, dass keine ungedeckten Kosten abzugelten sind. Natürlich ist die Haltung des Bundesrates aber besser als der Antrag der Minderheit Jossen und diesem vorzuziehen. Falls Sie Eintreten beschliessen sollten, bitte ich Sie, wenigstens Absatz 4, also den Anspruch auf Abgeltung ungedeckter Kosten, sowie den Antrag Grobet abzulehnen.

Mit der vorliegenden Änderung des Postgesetzes schaffen wir auf jeden Fall mehr Probleme, als wir damit lösen. Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit, auf dieses Geschäft nicht einzutreten.