Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2020-06-03
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Die gestellten Fragen bedürfen jetzt doch nochmals einer Klärung durch die Kommission. Alle Fragen, die jetzt gestellt wurden, betreffen ein noch zu verhandelndes Drittstaatenabkommen im Bereich Immigration - das hat die Frau Bundesrätin richtig gesagt. In der Kommission hat uns der Bundesrat über den Staatssekretär zugesichert, dass er sich an den Verfassungsartikel 121a halten wird. Dieser verbietet Neuabkommen ohne Kontingente. Nachdem das Vereinigte Königreich so oder so Lösungen mit Kontingenten sucht, werden wir wohl hier eine Lösung finden.
Zur Unionsbürgerrichtlinie: Hier muss klar unterschieden werden. Es gilt unter dem alten Freizügigkeitsabkommen, solange dieses dauert, der einseitige Anspruch der Schweizer Staatsangehörigen, dass sie nach fünf Jahren einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung innerhalb des Vereinigten Königreichs stellen dürfen. Sie müssen nicht, sie dürfen. Auch da ist nicht sicher, ob das einseitig in einem neuen Abkommen beibehalten wird oder nicht.