Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-06-04
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04
Wortprotokoll
Von den ursprünglich acht vorgeschlagenen Massnahmen konnten in den Beratungen seit September 2019 deren sieben bereinigt werden. Bei der letzten nun verbleibenden Differenz bei Artikel 17, Artikel 17a und Artikel 18 Absatz 3 spricht sich die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP für die Einführung der Wartefrist von zwölf Monaten aus. Das entspricht dem Entwurf des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Der Mitte-Fraktion ist es ein Anliegen, dass Gesuche mit der notwendigen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Gesuchstellers geprüft werden. Diese Prüfung erfordert die Verfügbarkeit des Gesuchstellers sowie der militärischen Behörden und benötigt eine gewisse Zeit. Die Festsetzung einer Wartefrist von zwölf Monaten ist deshalb zielführend. Der Wechsel vom Militär- zum Zivildienst ist eine persönliche und private Angelegenheit. Diese soll wohlüberlegt und auch in Rücksprache mit Fachpersonen, unter anderem den militärischen Vorgesetzten, Psychologen und allenfalls dem Feldprediger, erfolgen.
Ein Gewissenskonflikt, der ein Gesuch um Leistung von zivilem Ersatzdienst zur Folge hat, kann jederzeit auftreten - unabhängig davon, ob jemand schon sehr lange Militärdienst leistet oder nicht. Es ist aber schon auffällig, dass im Jahr 2019 über 600 Soldaten nach der RS und vor dem ersten WK ein Gesuch gestellt haben. Es ist in diesen Fällen anzunehmen, dass der Gewissenskonflikt plötzlich aufgetreten ist. Das gilt es zu respektieren. Wer jedoch nach dem ersten WK wechselt, hat schon einen grossen Teil seiner Dienstpflicht erfüllt, und es ist kein langer Zivildienst mehr zu gewärtigen.
Dieser Wechsel kann aktuell zu kurzfristig erfolgen. Wir sind deshalb der Meinung, dass eine genügend lange Wartezeit sinnvoll ist, um das Gesuch mit dem Antragstellenden seriös zu prüfen und zu besprechen. Mit der neu einzuführenden Wartefrist von zwölf Monaten besteht genügend Zeit, um die Beweggründe für den Wechsel zu ergründen, die bisherige Militärdienstleistung Revue passieren zu lassen und den Entscheid auch zu hinterfragen. Das ist auch mit Blick auf [PAGE 646] die bereits getätigten Ausbildungsinvestitionen während der Grundausbildung sinnvoll.
Die Mitte-Fraktion wird aus den erwähnten Gründen der Einführung einer Wartefrist von zwölf Monaten zustimmen und die Mehrheit unterstützen.