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Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-04

Wortprotokoll

Die Grünliberalen haben diese überstürzte Revision des Zivildienstgesetzes von Anfang an hinterfragt, und wir haben von Anfang an gesagt, dass wir hier etwas Falsches unternehmen. Es droht nämlich kein Personalmangel bei der Armee. Der Bundesrat hat auch schon 2010, 2012 und 2014 in Berichten dargelegt, dass die Abgänge von der Armee zum Zivildienst die Bestände nicht tangieren und die Armee einsatzbereit und einsatzfähig ist.

Jetzt ist es sogar so, dass ein neuer Bericht des VBS vom Januar 2020 aufzeigt, dass der Rückgang der Zulassungen 1,9 Prozent beträgt. Und - das ist bemerkenswert - über die Gründe dieses Rückgangs gibt es keine gesicherten Angaben. Wir hier haben selber noch dazu beigetragen, indem wir kürzlich dafür gesorgt haben, dass Männer, die in die Armee gehen müssen, ihre RS um fünf Jahre verschieben können. Auch das sind Faktoren, die dazu beitragen werden, dass es entsprechende Fluktuationen bei den Zugängen zur Armee und selbstverständlich auch zum Zivildienst gibt. Wir befinden uns also quasi irgendwo im weiten Feld zwischen der Weiterentwicklung der Armee, Änderungen des Dienstpflichtsystems, Änderungen bei der Einrückungsfrist in die RS und noch anderen gesellschaftlichen Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen, die wir angepasst haben und die ebenfalls dazu führen, dass entsprechend Unregelmässigkeiten entstehen.

Trotzdem gehen wir hin und plagen jetzt einfach die Zivildienstleistenden, in der Hoffnung, dass dann mehr von ihnen in der Armee bleiben bzw. in die Armee gehen. Diese letzte Differenz ist symptomatisch dafür. Hier sagt man einfach, man müsse ab Einreichung des Gesuches zwölf Monate warten, bis man dann tatsächlich als Zivildienstleistender seinen Einsatz leisten könne. Das ist nichts anderes als Schikane. Überall sonst, wo wir Gesuche stellen oder irgendeinen Anspruch an den Staat haben, gilt für uns in unserem Land das Gebot, dass das beschleunigt behandelt werden soll. Die Behörden haben zu entscheiden. Wenn der Bürger, die Bürgerin ein Gesuch an den Staat richtet, dann hat der Staat zu entscheiden und entsprechend zu verfügen. Hier aber machen wir eine künstliche Wartefrist von zwölf Monaten. Nochmals: Das geschieht einzig und alleine, um die Zivildienstleistenden zu plagen, den Zivildienst noch etwas schlechter zu machen und den Zivildienst dann letztlich auch herabzuwürdigen.

Wir haben in der Corona-Krise gesehen, dass Zivildienstleistende eigentlich von ihrer Ausbildung und von den Einsatzorten her, wo sie ihren Dienst leisten, dazu prädestiniert sind, um genau solche Situationen für die Gesellschaft, für uns alle, insbesondere für das Gesundheitswesen, massiv zu entschärfen, weil sie die richtige Ausbildung haben. Es ist auch nicht notwendig, dass sie wie bei der Polizei oder bei der Feuerwehr alarmmässig aufgeboten werden. Dort braucht man bei einer Pandemie sogar eine gewisse Zeit zum Hochfahren, um die Leute entsprechend einsetzen zu können. Das geht nicht von heute auf morgen, da braucht es ein paar Tage. Entsprechend könnten wir dort nachbessern und die Zivildienstleistenden viel besser einsetzen, als wir es bis jetzt getan haben.

Die grünliberale Fraktion wird hier der Minderheit Fridez folgen und diese zusätzliche Schikane und unnötige Wartefrist genauso ablehnen wie alle anderen Massnahmen, die hier angedacht sind. Letztlich werden wir auch dieses unnötige Gesetz ablehnen und dann beim Referendum, falls dieses doch durchkommt, gerne helfen, den Zivildienst zu stärken und ihm weiterhin die Stellung in der Gesellschaft zu bewahren, die ihm angemessen ist.