Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-04
Wortprotokoll
In Artikel 20 Absatz 3 des Informationssicherheitsgesetzes, das wird Sie jetzt überraschen, reden wir plötzlich über die AHV-Nummer. In diesem Gesetz kommt wirklich einiges vor. Es ist wirklich ein Rahmengesetz und eine Umschreibung dessen, was der Bund, die Kantone und die Behörden tun können müssen, um die Sicherheit der Informationen zu gewährleisten. Einer der Punkte, die hier vorkommen, ist, wie man eine Person genau identifiziert, also wie man feststellt, dass Beat Flach auch wirklich der Beat Flach ist und nicht einer, der vielleicht ähnlich oder gleich heisst oder nur vorgibt, dieser zu sein.
Das sicherste Mittel, das wir bei uns kennen, ist die Personenidentifikationsnummer der AHV. Die Nummer ist ganz genau auf die einzelne Person zugeschnitten. Die Mehrheit will hier, dass sie nicht verwendet wird, um Personen zu identifizieren, obwohl die Identifikation einer Person via AHV-Nummer gemäss meiner Minderheit I nur so läuft: Die Person wird identifiziert, und nachher wird die AHV-Nummer vernichtet, gelöscht, weggetan, das heisst, sie kann nicht weiterverwendet werden.
Wie ist das überhaupt in dieses Gesetz hineingekommen? Es ist so entstanden: Als man das Gesetz beraten hat, meldeten sich die kantonalen Datenschutzbeauftragten und haben ganz generell moniert, dass die Verwendung der AHV-Nummer als Identifikationsmittel für Personen mittlerweile sehr verbreitet sei und man da ein bisschen aufpassen sollte. Natürlich ist das tatsächlich so. Die AHV-Nummer ist als universelles Mittel auch einfach universell verwendbar, um Personen genau zu identifizieren, Verwechslungen zu vermeiden und festzustellen, wer jemand ist.
Aber es geht dabei nicht um die Verwendung der AHV-Nummer selbst. Die Nummer selbst gibt auch nichts mehr preis; wir haben heute keine AHV-Nummer mehr, die einen Rückschluss auf den Geburtsort, den Namen, das Alter usw. zulässt. Es ist eine anonymisierte Nummer. Wie gesagt: Die Nummer wird nur zur Identifikation verwendet, dann wird sie wieder gelöscht und nicht weiterverbreitet oder gebraucht. Wir schaffen damit keine Lücken im Sicherheitssystem. Wir schaffen auch datenschutzrechtlich kein Problem, das ist mittlerweile ganz klar.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit I zu folgen.