Hurter Thomas · Nationalrat · 2020-06-04
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es geht ja hier um die Frage, ob die sogenannt verpflichteten Behörden, also z. B. die Armee, die Parlamentsdienste oder das Parlament, diese Regelung und diese Standardanforderungen übernehmen sollten oder nicht. Es ist doch völlig richtig, dass der Bundesrat definiert, welche zu übernehmen sind und welche nicht. Es kann ja nicht sein, dass dann diese Behörden eigentlich im Nachhinein sagen müssen, warum sie welche nicht übernehmen. Das ist, glaube ich, der falsche Weg. Deshalb müssen wir hier bei der Mehrheit bleiben.
Erlauben Sie mir zum Abschluss, wir sind ja am Ende dieser Beratung, noch eine Bemerkung: Dieses Gesetz ist kein grosser Wurf. Es ist zehn Jahre her, dass man mit dem Gesetz begonnen hat. Man hat eine Vernehmlassung gemacht, über 500 Antworten sind eingetroffen, und wir haben uns an mehreren Sitzungen darüber unterhalten. Das Gesetz wurde zurückgewiesen, unter anderem aufgrund eines Antrages aus der CVP. Wir haben dann die Sicherheitsniveaus definieren können, und dann wurde endlich klar, um welche Kosten es geht. Es geht zunächst um mehrere Millionen bis zu fast 100 Millionen Franken, je nachdem, was man da alles einrechnet.
Deshalb ist natürlich auch dieser Artikel 7 Absatz 3 ganz wichtig. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen: Es ging eigentlich die ganze Zeit auch um die Frage, was der wirkliche Mehrwert dieses Gesetzes ist. Hier ist auch bei uns in der Fraktion noch etwas Unzufriedenheit da. Man spürt es auch in der Industrie: Es sind nicht alle so glücklich, wie Sie, Frau Bundesrätin, sagen. Vor allem dann, wenn Sie dann bezüglich höherer Kosten oder höherer Sicherheitsniveaus die Konsultation nicht wollen, läuten schon etwas die Alarmglocken, wenn wir das so sagen dürfen.
Das Gesetz ist also ganz klar kein grosser Wurf. Es enthält sehr viele Inputs, deren Nutzen teilweise sehr fraglich ist. Die Kosten hat man zwar dank diesem Artikel 7 etwas besser in den Griff gekriegt. Ich sage nicht, dass ich hier warnen will. Wenn aber der Ständerat bei Artikel 7 diesen Absatz 3 bezüglich Konsultation herausnimmt, dann bin ich überzeugt, dass dieses Gesetz keine Chance haben wird.