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Berset Alain · Bundesrat · 2020-06-08

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen der Einschränkungen für die Personen, welche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben, bewusst. Da Menschen mit Behinderungen teilweise auch zu den besonders gefährdeten Personen gehören, wurden die Empfehlungen ebenfalls für jene Institutionen ausgesprochen. Sie dienen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner wie auch des Personals dieser Einrichtungen.

Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Informationen und Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der ersten Juniwoche 2020 angepasst, publiziert und den Kantonen zugestellt. Die Empfehlungen wurden unter anderem dahingehend angepasst, dass Besuche innerhalb und ausserhalb der Institutionen ermöglicht und erleichtert werden.

Die Kompetenz für Besuchsregelungen liegt aber bei den Kantonen, und die Entscheide hängen im Wesentlichen von der jeweiligen epidemiologischen Situation ab. Gewisse Kantone haben sich bereits vorher dazu entschlossen, das Besuchsverbot zu lockern.