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Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-06-08

Wortprotokoll

Der Präsenzunterricht in den nachobligatorischen Schulen wird ab dem 8. Juni wieder aufgenommen. Die dazu bisher entwickelten Grundprinzipien werden aktuell vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Bundesamt für Gesundheit sowie nach Rücksprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren überarbeitet. Aufgrund dieser Prinzipien erarbeiten die zuständigen Institutionen und die Schulen Schutzkonzepte.

Personenbezogene Dienstleistungen wie etwa Massagen sind mit entsprechendem Schutzkonzept seit dem 27. April zulässig. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es daher angezeigt, dass nun auch das Erotikgewerbe seine Dienstleistungen wiederaufnehmen kann, zumal auch diese Branche über ein Rahmenschutzkonzept verfügt und die Betriebe dieses in angemessener Weise umsetzen können. Die Erotikbetriebe auf einen späteren Zeitpunkt zu öffnen, hätte zudem die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten geschwächt, denn diese Präventionsmassnahmen lassen sich in der Illegalität weit schlechter umsetzen. Zudem handelt es sich beim Erotikgewerbe um eine Branche mit einer schlechten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Abdeckung. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Schliessung sind hier noch stärker als in anderen Branchen.

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