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Berset Alain · Bundesrat · 2020-06-08

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Empfehlungen der European Union Aviation Safety Agency sind für die Schweiz rechtlich nicht bindend. Sie sind jedoch als Grundlage für die Schutzkonzepte an den Flughäfen sicherlich wertvoll. Die Massnahmen, welche die Swiss vorsieht, gleichen jenen der SBB und anderer Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln in der [PAGE 706] Schweiz. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, wird gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit dringend das Tragen einer Hygienemaske empfohlen. Das BAG legt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft die Vorgaben für die Schutzkonzepte fest. Es liegt aber nicht in der Zuständigkeit des Bundes, diese zu genehmigen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Betriebe selbst.