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Burkart Thierry · Ständerat · 2020-06-08

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat am 30. April dieses Jahres die Volksinitiative "für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten" beraten. Die Initiative wurde am 21. Juni 2018 mit 104 612 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat hat die Vorlage am 14. Juni 2019 verabschiedet. Er stellt der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüber und lehnt sie ab. Ihre Kommission ist mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Sie tat es entsprechend auch dem Erstrat gleich. Der Nationalrat hat nämlich die Initiative mit 120 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Was will die Initiative? Die Initiative will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten. Deshalb sieht sie vor, dass der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Unternehmen untersagt wird, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Ausserdem soll sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen gleiche Bedingungen gelten.

Die Kommission hat sich einerseits materiell mit der Volksinitiative auseinandergesetzt, andererseits hat die SiK geprüft, ob dem Volksbegehren ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden sollte.

Zuerst aber zur Initiative: Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen die Volksinitiative aus folgenden sechs Gründen zur Ablehnung:

1.[NB]Die Initiative führt nicht zu mehr Weltfrieden. So sympathisch und erstrebenswert die Absicht der Initiantinnen und Initianten, zu einer friedlichen Welt beitragen zu wollen, ist, so wirkungslos ist diese Volksinitiative aus Sicht der Kommission in dieser Hinsicht. Die Schweiz engagiert sich bereits heute in vielerlei Hinsicht für eine friedlichere Welt. Es existiert zudem bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Antipersonenminen. Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist aber nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen.

2.[NB]Die Umsetzung der Initiative ist aus Sicht der Kommission kaum möglich. Mit Annahme der Initiative müssten die SNB, Stiftungen, Pensionskassen, die AHV/IV/EO und andere sicherstellen, dass sie das von ihnen verwaltete Vermögen nicht in Fonds investieren, die Beteiligungen an Unternehmen enthalten, die jährlich mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Letztlich soll dies auch für Banken und Versicherungen gelten. Da ein globales Anlageportfolio Anteile von mehreren tausend Unternehmen enthalten kann, könnte das Finanzierungsverbot kaum mit vernünftigen Mitteln umgesetzt werden. Entweder müssten die betroffenen Akteure ihre Investitionen auf spezifische Firmen beschränken, bei denen die Herstellung von Kriegsmaterial ausgeschlossen werden kann, oder jedes Jahr Tausende von Unternehmen auf deren Umsatz mit Kriegsmaterial überprüfen. Ersteres hätte wegen der ungenügenden Streuung ein stark erhöhtes Anlagerisiko zur Folge, Letzteres wäre mit einem stark erhöhten Verwaltungsaufwand und damit hohen Kosten verbunden.

3.[NB]Der unklare Begriff Kriegsmaterialproduzent sowie die willkürliche 5-Prozent-Schwelle: Gemäss Initiativtext gelten Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften, als sogenannte Kriegsmaterialproduzenten. Betroffen sind damit weltweite Grossunternehmen wie die Ruag, Airbus und Boeing, aber auch KMU, die als Zulieferbetriebe fungieren und Einzelteile und Baugruppen herstellen, die in Rüstungsgütern verbaut werden. Dabei ist überdies zu bedenken, dass der Rüstungssektor sehr heterogen ist. Man kann nicht von einer eigenständigen Branche sprechen. Bei Herstellern von Rüstungsgütern handelt es sich zumeist um Mischkonzerne, die auch im Bereich ziviler Güter tätig sind. Bei der Beurteilung von Dual-Use-Gütern wird die ganze Angelegenheit erst recht nicht mehr praktikabel.

Die Definition der Schwelle mit 5 Prozent des Jahresumsatzes ist zudem aus Sicht der Kommission willkürlich gewählt. In der Praxis ist es für institutionelle Anleger kaum möglich nachzuvollziehen, wer unter diese Definition fällt und wer nicht. Viele Unternehmen, z. B. Familienbetriebe, legen ihre Zahlen ja auch gar nicht offen. Es ist zu befürchten, dass Anleger aus Übervorsicht Investitionen in KMU und in strukturierte Produkte meiden - mit schweren Folgen für die Wirtschaft. Die Durchsetzung dieses Verbots würde entweder zu einer massiven Kontrollbürokratie führen oder toter Buchstabe bleiben. Zudem müsste auch beim Kauf eines [PAGE 380] Aktienfonds oder börsengehandelter Derivate sichergestellt werden, dass keine Beteiligungen an Unternehmen enthalten sind, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen.

4.[NB]Die Initiative wäre schädlich für unser Vorsorgesystem. Die berufliche und staatliche Vorsorge, die, wie wir alle wissen, mit Blick auf die Demografie und das Zinsniveau vor grossen Herausforderungen steht, würde dadurch noch mehr belastet. Betroffen wären insbesondere die rund 1700 Schweizer Pensionskassen, die Anlagevermögen von etwa 820 Milliarden Franken verwalten, sowie das Anlagevermögen der AVH/IV/EO von rund 34 Milliarden Schweizerfranken. Bei den Banken, Versicherungen, Stiftungen und Pensionskassen stellt das Finanzierungsverbot darüber hinaus einen starken Eingriff in die verwalteten Privatvermögen dar, da den Bürgern international gängige Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen verwehrt blieben.

5.[NB]Die Initiative schadet der Schweizer Wirtschaft. Die von der Initiative angestrebte Einschränkung von Banken, vor allem im Bereich der Vermögensverwaltung und der Kreditvergabe, würde nicht nur den Schweizer Finanzplatz, sondern auch den Industriestandort Schweiz schwächen. Vor allem den hiesigen KMU der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie würde der Zugang zu Krediten erschwert, wenn sie Teil einer Zulieferkette für Rüstungsbetriebe im In- oder Ausland sind.

6.[NB]Die Initiative gefährdet die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Die Initiative stellt die Unabhängigkeit der Nationalbank infrage, weil sie deren marktschonende und marktneutrale Investitionspolitik verunmöglicht. Sie würde darüber hinaus einen Präzedenzfall für weitere Auflagen, zum Beispiel in Zusammenhang mit Tabak, Kohleenergie, Wasser, Nahrungsmittel usw., schaffen.

Ich komme noch zum Aspekt eines Gegenvorschlages: Anlässlich der Kommissionssitzung wurde ein Antrag auf einen indirekten Gegenvorschlag gestellt. Er zielte auf die Anpassung von Artikel 8c Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial. Diese Bestimmung lautet in ihrer aktuellen Fassung: "Die indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial ist verboten, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll." Von dieser Bestimmung sollte der letzte Satzteil, "wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll", gestrichen werden. Diese Änderung hätte zur Folge, dass die indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial absolut verboten würde und nicht "nur" dann, wenn damit die direkte Finanzierung umgangen werden soll. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt, dies auch mit dem Verweis auf bei dieser Massnahme vorhandene Praktikabilitätsgründe, zumal mit der angepassten Bestimmung ein Vorsatz nachgewiesen werden müsste.

In diesem Sinn bitte ich Sie namens der deutlichen Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission um Ablehnung des Antrags auf einen indirekten Gegenvorschlag. Im Sinn der Beschlüsse von Bundesrat und Nationalrat bitte ich Sie zudem, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.