Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-06-08
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenüberstellt werden soll, und zwar in der vom Ständerat beschlossenen Variante. Damit würde der Volksinitiative nicht nur ein indirekter, sondern vor allem ein echter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Bei dem mit knappem Mehr vom Nationalrat beschlossenen Gegenvorschlag würde es sich um eine vorweggenommene Umsetzungsgesetzgebung handeln.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag der Einigungskonferenz zu und bittet den Rat, dies auch zu tun.
Für die FDP ist es wichtig - und sie erwartet das von den Schweizer Unternehmen ohne Wenn und Aber -, dass die Unternehmen gegenüber den Menschen und der Umwelt verantwortungsvoll handeln. Dieses Ziel beansprucht die Unternehmensverantwortungs-Initiative, was wir ausdrücklich begrüssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass bei einer Volksinitiative nicht die Ziele und Grundanliegen die entscheidenden Faktoren sind, sondern eher die konkreten Instrumente und Umsetzungsmechanismen, welche sie in der Verfassung verankern will. Wie bei vielen anderen Volksinitiativen wird dabei auch bei dieser klar über das Ziel hinausgeschossen. Das ist der Grund, weshalb weder der Bundesrat noch das Parlament diese Initiative zur Annahme empfehlen wollen.
Die Beratungen in den Kommissionen und in den Räten haben mehr als deutlich gezeigt, dass die von der Initiative vorgeschlagenen Instrumente nicht nur kontraproduktiv sind, nein, sie bergen ein hohes Schadenspotenzial für die Schweizer Wirtschaft und damit auch für Arbeitsplätze. Dabei geht es nicht nur um die sogenannten Konzerne, sondern wir müssen vor allem und in erster Linie die KMU, also das Rückgrat der schweizerischen Volkswirtschaft, schützen. Die Initiative erweckt mit ihrem Namen den Eindruck, sie richte sich ausschliesslich gegen Konzerne. Doch das ist ein Trugschluss. Auch KMU würden von der Haftung vollumfänglich erfasst.
So kann beispielsweise ein mittelständischer Schweizer Betrieb einen wichtigen Zulieferer im Ausland haben, der von ihm abhängig ist. Die Bestimmungen der Initiative wären in einem solchen Fall dann direkt auf schweizerische KMU anwendbar. Es ist also falsch, wenn die Initianten behaupten, KMU seien nicht betroffen. Auf KMU, die in irgendeiner Form wichtige Zulieferer im Ausland haben, wären die Bestimmungen der Initiative direkt anwendbar, und sie müssten bei deren Annahme eine aufwendige und für sie unverhältnismässig kostenintensive Kontrollinstanz installieren.
Neueste internationale Rechtsvergleiche beschreiben die Initiative sogar als Unikum: Es gibt nichts Vergleichbares auf der Welt. Unser Land würde mit der von der Initiative verlangten Umsetzung ein weltweit beispielloses und damit sehr gefährliches Experiment wagen. Das ist der falsche Weg, nicht nur weil sich die Wirtschaft in der nächsten Zeit von den Folgen der Krise erholen muss.
Der von der Einigungskonferenz beantragte Gegenvorschlag beinhaltet hingegen wichtige Elemente: Er führt zu einem klaren und bedeutenden Fortschritt in der schweizerischen Gesetzgebung bezüglich der Anliegen der Initiative. Es findet eine Angleichung an den Schutzstandard der EU im Bereich der Rechenschaftspflichten von Unternehmen bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz statt. In den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien findet sogar eine Angleichung an die Regelungen jener EU-Staaten mit den am weitesten gehenden Regulierungen statt. Es besteht keine Haftungsnorm. Das heisst, weder kleine noch grosse Schweizer Unternehmen können erpresserischen Klagen, z. B. durch Wettbewerber, ausländische Anwaltskanzleien oder Schurkenstaaten, ausgesetzt werden. Und es gibt keine Beweislastumkehr, mit der beklagte Unternehmen Beweise für entlastende Tatsachen erbringen müssten, die sich im fernen Ausland ereignet hätten, was in der Praxis ausserordentlich schwierig bis fast unmöglich ist.
Lassen Sie mich abschliessend noch einmal in aller Deutlichkeit festhalten: Der Schutz von Mensch und Umwelt ist auch der FDP ein wichtiges Anliegen, das ist überhaupt keine Frage. Deshalb ist es notwendig, dass der im Ansatz und in der Zielsetzung richtigen, aber in der konkreten Umsetzung weit über das Ziel hinausschiessenden Initiative ein vernünftiger Gegenvorschlag gegenübergestellt wird.
In diesem Sinn unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag der Einigungskonferenz und bittet den Rat, dies auch zu tun.