de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-06-08
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-08
Wortprotokoll
Nennen wir das Kind jetzt mal beim Namen: Dieses Parlament schickt sich in diesem Moment an, die gesetzliche Grundlage dafür zu legen, dass wir ein Informationssystem installieren, vom Staat betrieben, das die Bewegungen, die Aufenthaltsorte, die Aufenthaltsdauer und die Begegnungen im sozialen Leben aufzeichnet - eine Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Das tönt für mich schon ziemlich nach George Orwell und "1984". Das erschreckt mich auch ein bisschen. Ich staune auch ein bisschen, dass wir in der ausserordentlichen Corona-Situation dieses Thema in diesem Rat noch sehr kontrovers behandelt haben. Die Abstimmung war meines Wissens auch nicht klar, aber das Parlament hat diesen Auftrag erteilt, dessen bin ich mir bewusst, dass wir jetzt husch, husch im Schnellzugstempo diese gesetzliche Grundlage installieren.
Es war in der Kommission sogar so weit - Sie sehen, dass die Minderheit relativ dünn besetzt ist -, dass beim Eintreten kaum noch jemand über dieses Thema diskutieren wollte. Und das ist der Hauptgrund für meinen Nichteintretensantrag: Wir sollten uns das nochmals gut überlegen. Ich kann mit den Bedingungen, die in dieser Vorlage formuliert sind, eigentlich leben: Wir haben die Freiwilligkeit drin, die grösstmögliche Freiwilligkeit, wir haben das Bekenntnis zur dezentralen Datenspeicherung - auch das für mich ein zwingendes Erfordernis -, wir haben das Thema Open-Source-Codes, wir haben das Thema der Löschung der Daten wieder drin, und wir haben die Befristung dieser Gesetzgebung drin. Das sind alles Eckpfeiler, die, so glaube ich zu wissen, für sehr viele in diesem Raum ganz entscheidende Eckpfeiler sind, ohne die sie diesem Gesetz vielleicht nicht so einfach zustimmen würden.
Aber jeder dieser Eckpfeiler hat hinter sich wieder ein Fragezeichen. Wie weit geht jetzt das genau mit dieser Freiwilligkeit oder, sagen wir es umgekehrt, mit der moralischen Verpflichtung, halt eben doch diese App zu nutzen, damit ich beispielsweise wieder an eine Grossveranstaltung wie an einen Fussballmatch gehen kann? Wie weit ist es mit dieser dezentralen Datenspeicherung her, wenn sie, gemäss Gesetz, nur so weit wie möglich dezentral ist? Wie geht das genau mit dieser Open-Source-Lösung, wenn dahinter Konzerne wie Google oder Apple sind, denen wir diesen Open-Source-Gedanken sonst nicht so zugrunde legen?
Das Gleiche gilt bezüglich Datenlöschung: Werden diese Daten wirklich gelöscht? Wie steht es mit der Befristung? Wer entscheidet? Ah, der Bundesrat entscheidet, wann das nicht mehr nötig sein wird. Der Bundesrat entscheidet auch, ob das Ganze wirksam ist. Was passiert, wenn der Bundesrat zum Schluss kommt, die App sei nicht so wirksam, weil sie freiwillig ist? Wird er dann die Freiwilligkeit ein bisschen einschränken? Wird er einen dieser Pfeiler, die heute die Grundlage für dieses Gesetz sind, ein Stück weit herausbrechen? Ich glaube, die Versuchung wird gross sein, dass wir uns, wenn der Zweck die Mittel heiligt, nicht mehr an die entsprechenden Grundsätze hier halten.
Ganz zu schweigen auch von den Resultaten, welche die App liefert: Sind sie verlässlich? Wenn ich im Zug von Liestal nach Bern Rücken an Rücken mit jemandem reise und mein Rückennachbar die App auch benutzt, habe ich schon einen Eintrag. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn ich auf der Autobahn im Stau stehe: Es gibt einen Unfall, die Autobahn ist gesperrt, wir sitzen keine zwei Meter voneinander entfernt in den Autos, beide mit der App - das ergibt einen Treffer. Es gibt wahrscheinlich Hunderte solcher Situationen. Im Restaurant, von anderen durch Plexiglasscheiben getrennt, esse ich zu Mittag - auch das ergibt allenfalls einen Treffer. Es gibt wahrscheinlich Hunderte solcher Alltagssituationen, und diese ergeben alle einen Treffer. Dann wird der Betroffene informiert, dass er diesen oder jenen Treffer hat. Er überlegt sich dann wahrscheinlich: "Wo war das? Das ist kaum möglich, ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so lange dort war." Was fängt er dann mit den Resultaten an?
Auch dort setze ich hundert Fragezeichen, sodass ich zum Schluss komme: Wir müssen uns nochmals gut überlegen, ob wir diese Gesetzesgrundlage für ein Informationssystem, staatlich betrieben zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger, einfach so durchwinken.