Schmid Martin · Ständerat · 2020-06-08
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-08
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, dass die Situation für viele Gewerbetreibende in den letzten Monaten eine sehr schwierige gewesen ist und auch noch schwieriger werden wird. Ich bin Verwaltungsrat von Swiss Life, bei welcher wir schon lange vor der politischen Diskussion mit unseren Mietern Lösungen gesucht haben - mit denjenigen, die Mieten bis zu 5000 Franken haben.
Gleichzeitig haben wir jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch, der von einer Jahresmiete von 180[NB]000 Franken ausgeht und bei welchem der Staat rückwirkend eingreifen soll. Da frage ich mich: Dürfen wir vom Coiffeur, von den [PAGE 398] Selbstständigerwerbenden, von den Kleingewerblern sprechen, wenn wir hier über solche Miethöhen sprechen? Ich mache hier ein Fragezeichen, aber vielleicht liegt das auch daran, dass wir im Kanton Graubünden bei Gewerbetreibenden in der Regel nicht von solch exorbitanten Mieten sprechen, wie wir sie hier rückwirkend regeln wollen.
Ich kann Ihnen im Hinblick auf meine Interessenbindung offenlegen, dass wir gleichzeitig auch Mieter sind. Die Miete für unser Anwaltsbüro, das auch vom Lockdown betroffen war - zumindest, wenn man die Distanzregeln befolgt und zuhause gearbeitet hat -, haben wir weiterhin bezahlen müssen. Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen: Unsere Miete ist deutlich günstiger als eben diejenige, die ich hier erwähnt habe.
Für mich ist das eine staatspolitische Frage. Ich sehe das Problem. Doch für mich überwiegt die Auffassung, dass wir als Rechtsstaat nicht rückwirkend in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingreifen dürfen. Das ist für mich der zentrale Punkt. Wir haben in diesem Rat schon vielfach darüber gesprochen, ob sogar Rückwirkungen - vielleicht erinnern Sie sich an das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer - zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern möglich sind. Da haben sich viele dagegen ausgesprochen. Doch hier ist diese Rückwirkung, obwohl sie zulasten von Bürgerinnen und Bürgern geht, kein Thema. Für mich geht das rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich nicht auf.
Wenn wir im Privatrecht rückwirkend Vertragsverhältnisse ändern wollen, überschreiten wir eine rote Linie. Das ist politischer Opportunismus. Wir wissen nicht, wann der nächste Fall kommen wird, bei dem wir wieder eine Argumentation finden werden, warum wir rückwirkend in ein privatrechtliches Vertragsverhältnis eingreifen. Ich kenne diesen Fall noch nicht. Aber ich bin überzeugt, dass wir später einmal eine Argumentation finden werden, warum man gerade in diesem Fall politische Gründe hat, um rückwirkend einzugreifen. Das ist für mich ein Grundprinzip, und deshalb kann ich - wie auch der Bundesrat - dieser Motion nicht zustimmen. Der Bundesrat hat in seinen Sitzungen höchstwahrscheinlich - Herr Parmelin wird dazu noch Stellung nehmen - genau dieses Argument sehr lange diskutiert und ist dann zum Schluss gekommen: Es ist nicht sachgerecht, in diesem Bereich etwas rückwirkend zu regeln.
Ich bin mir bewusst und möchte dieses Thema auch nochmals aufwerfen: Wir haben in der WAK damals auch andere Lösungen diskutiert. Der Präsident hat auf die Geschichte hingewiesen, also darauf, wie das Geschäft hin- und hergegangen ist. Wir haben auch einen nicht mehrheitsfähigen Vorschlag diskutiert, der nach einer der ersten Sitzungen in den Medienmitteilungen der WAK publiziert worden ist.
Wir wissen es alle: Weder Mieter noch Vermieter können etwas dafür, und höchstwahrscheinlich hat der Bundesrat nach heutigem Wissen, zumindest meines Erachtens, auch richtig gehandelt, als er den Lockdown beschlossen hat. Trotzdem haben wir einen Schaden, eine Härte, die vorhanden ist.
Aus meiner Sicht wäre die richtige Konsequenz gewesen, dass wir die Überlegungen des Bundesrates weitergeführt hätten. Der Bundesrat hat sich die Überlegung gemacht und gesagt: Den Betrieben, die jetzt vom Lockdown betroffen sind, müssen wir mit Liquidität finanziell über die Runden helfen. Deshalb hat er einen Covid-19-Kredit beschlossen, der an zwei Monatsumsätze gebunden und damit auch limitiert ist; Herr Parmelin kann das dann noch deklarieren. Er gibt die Möglichkeit, neben der Kurzarbeitsentschädigung, welche die Löhne absichert, die anderen Dauerschuldverhältnisse - und dazu gehören, wie wir gehört haben, vor allem die Mieten - zu finanzieren.
In der Konsequenz wäre es meines Erachtens also richtig gewesen, dass man denjenigen Betroffenen dann beim Kredit halt vielleicht drei Monatsmieten erlassen hätte. Ich weiss, dass das jetzt speziell tönt, aber ich bin der Überzeugung: Wir werden in Kürze und auch Jahre später nochmals über diese Rückzahlungen diskutieren. Dann werden die Gleichen kommen und sagen, man hätte doch einen Teil der Rückzahlung von Anfang an nicht mehr einverlangen sollen. Sie werden sagen, es wäre doch besser gewesen, diese Kredite schneller zurückzufordern und die Unternehmen nicht über Jahre hinweg mit Fremdkapital zu belasten. Es heisst dann, man hätte hier einen Strich machen sollen, um diesen Unternehmen wieder eine Perspektive zu geben und die Verschuldung nicht, wie wir das vorhin gehört haben, über lange Zeit in ihren Bilanzen zu belassen.
Ich glaube, da haben wir im September eine Verantwortung, wenn wir nochmals darüber diskutieren, wie wir mit diesen Krediten umgehen. Das wäre auch eine Lösung gewesen, die notabene - ich gebe zu, das ist die Schwäche dieses Ansatzes - dann beim Steuerzahler hängenbleibt. Aber Hand aufs Herz, wer hat letztlich diesen Lockdown verfügt? Es war weder der Vermieter, noch war es der Mieter, sondern es war, im Interesse der Volksgesundheit, der Bundesrat; es war eine staatliche Behörde, die das gemacht hat. Hätten wir ein scharfes Staatshaftungsgesetz, das kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit voraussetzt, so wäre jetzt der Fall klar, dass dafür auch der Staat geradestehen müsste.
Aus meiner Sicht ist noch darauf hinzuweisen, dass die Motion, die wir jetzt hier erlassen, viel weniger präzis ist als diejenige, die wir in der WAK erlassen haben, denn hier wird beispielsweise von "Monat" und "Objekt" gesprochen. Wenn also ein Konzern beispielsweise ein einzelnes Shoppingcenter mietet und dort vielleicht viele Shops hat, dann mietet er ein Objekt. Wir haben von einem Mietvertragsverhältnis gesprochen, damit das eben auch kontrollierbar ist. Hier hat die nationalrätliche WAK eine andere Formulierung gewählt, und ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat dann bei der Umsetzung das umsetzt, was hier in der Motion steht und gefordert ist. Er kann zum Vergleich die andere Motion der WAK heranziehen, und dann sieht er die Differenzen zur Formulierung, wie wir sie hier haben. Es ist ja nicht die Schuld unserer Kommission, dass diese Unschärfen bestehen bleiben, sondern es liegt an den Verfassern, die das gemacht haben.
Ich glaube auch, der Bundesrat tut gut daran, eine ordentliche Vernehmlassung zu diesem Thema durchzuführen. Staatspolitisch ist das eine extrem heikle Frage. Er hat die Möglichkeit, er soll das sogar tun, er soll das machen, er soll die breite Diskussion führen, ob in der Schweiz rückwirkende Eingriffe ins Privatrecht neu zum politischen Alltag gehören oder ob wir das dann aus Prinzip in die Mottenkiste schliessen, damit solche Verfahren auch bei uns nicht gelten. Ich bin überzeugt, wir tun gut daran, diese Motionen abzulehnen und später bei der Überführung der Covid-Kredite in das ordentliche Gesetz für eine Lösung für diejenigen Mieter, die Härtefälle sind, zu sorgen.
Ich bitte Sie mit der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.