Lexipedia

Müller Damian · Ständerat · 2020-06-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Lassen Sie mich gleich zu Beginn meine Interessenbindung offenlegen: Ich arbeite Teilzeit für Swiss Life, eine der grössten Immobilienvermieterinnen Europas. Aber ich bin, das möchte ich in aller Deutlichkeit festhalten, nicht von meinem Unternehmen mandatiert. Wenn ich mich jetzt zu den Geschäftsmieten und der entsprechenden Motion äussere, tue ich das aus freien Stücken und aus eigener Überzeugung - und notabene als Mieter.

Es ist unbestritten, die behördliche Schliessung von Geschäften und Restaurants hat die betroffenen Mieterinnen und Mieter in der ganzen Schweiz hart getroffen. Unbestritten ist auch, dass in zahlreichen Fällen auf schnelle und unbürokratische Weise einvernehmliche Lösungen, sprich Mietzinsreduktionen oder gar Mietzinserlasse, ausgehandelt werden konnten; dies insbesondere genau bis zu dem Zeitpunkt, als die Politik eingegriffen hat und in beiden Räten Motionen über Geschäftsmieten geschrieben und eingereicht worden sind. Dann, ab diesem Moment, so höre ich vermehrt, hat sich Verunsicherung breitgemacht. Gilt eine bilateral getroffene Vereinbarung dann immer noch, oder muss sie wieder über den Haufen geworfen werden? Oder würde man als Vermieter doch besser fahren, wenn die Politik eine Mietzinsreduktion beschliessen würde, die holzschnittartig alle Mietverhältnisse umfasst? Sie gilt dann für dasjenige des Coiffeurs im Quartier genauso wie für die Mietverhältnisse eines Luxuswarenhauses an der Zürcher Bahnhofstrasse oder der Büros von [PAGE 400] international erfolgreichen Konzernen. Mit dieser Unsicherheit erweisen wir der Sache einen Bärendienst, denn viele der Unterstützungsvorschläge, die hier im Parlament diskutiert worden sind, schiessen weit über das Ziel hinaus, oder, noch schlimmer, sie schiessen aus reinem Populismus sogar am Ziel vorbei.

Das ist ein unwürdiges Spiel - dabei ist jetzt nicht Zeit für politische Spielchen, es ist Zeit für politischen Anstand und Verlässlichkeit.

Letzte Woche hat der Nationalrat relativ knapp eine Motion angenommen, die verlangt, dass alle vollständig oder teilweise betroffenen Geschäftsmieter ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung oder im Falle eines nur teilweisen Lockdowns für zwei Monate nur 40 Prozent der Miete schulden. Dabei soll eine Mietzinsobergrenze von 20[NB]000 Franken pro Monat gelten. In der Gesamtabstimmung gab es viele Enthaltungen, die ich nach dem enormen Druck, der in dieser Sache in den Tagen zuvor insbesondere auf die politische Mitte ausgeübt wurde, in diesem Ausmass nicht erwartet hätte - ein gutes Zeichen dafür, dass wir uns in den Räten nicht nur von aussen treiben lassen, sondern auch noch das Gespür für Anstand haben.

Unser Rat ist bekannt dafür, keine Schnellschüsse zu machen und auch keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. In der Chambre de Réflexion, wie ich sie in den letzten viereinhalb Jahren wahrgenommen habe, dominieren Realismus und Weitsicht, gepaart mit intensiver Schaffenskraft. Gerade weil diese Krise so unglaublich dynamisch ist und weil sie vieles, was wir bisher für selbstverständlich hielten, über den Haufen geworfen hat, müssen wir mit Augenmass handeln. Das Handeln mit Augenmass gilt insbesondere auch für die wortgleiche Motion, über die wir auf Antrag unserer WAK nun ebenfalls zu befinden haben.

Es ist klar: Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Geschäften brauchen Unterstützung. Vielen von ihnen ist tatsächlich ein Schaden entstanden, den sie nicht einfach wiedergutmachen können, ein Schaden, der für sie existenzbedrohend ist. Ich bin deshalb froh, von vielen Mietern zu hören, dass sie mit ihren Vermietern längst eine einvernehmliche Lösung ausgehandelt haben - und diese ist nicht selten grosszügiger, als es die Motion nun vorsieht. Denn es ist auch im Interesse der Vermieter, dass die Geschäfte weitergeführt werden.

Besonders stossend ist für mich aber, dass der Nationalrat ohne Not und unbesehen der jeweiligen konkreten Situation in die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter eingreifen will. Hier öffnen wir also die berühmte Büchse der Pandora. Doch wozu denn überhaupt?

Ist es anständig, mit diesem Vorschlag florierende Handelsketten oder auch finanzstarke internationale Grosskonzerne zu beschenken, die Jahresmieten von 150[NB]000 Franken und mehr bezahlen? Bei diesen - und das stört mich wirklich am meisten - wird in den Zahlen am Ende des Geschäftsjahrs vielleicht nicht einmal ein Schaden ausfindig zu machen sein, weil sie die Delle längst aufgefüllt haben. Oder nehmen wir die internationalen Luxuswarenanbieter, vor deren Geschäften in der Zürcher Bahnhofstrasse die Kunden kurz nach der Wiedereröffnung noch abends um 19 Uhr Schlange gestanden sind; sie haben gute Chancen, die Umsatzeinbussen mehr oder weniger oder gar vollständig wieder aufzuholen. Oder was ist mit den Luxusgüteranbietern in der Tourismusbranche, die ihr Geschäft an Weihnachten und im Februar machen, die 80 Prozent ihres Jahresumsatzes im Weihnachtsgeschäft generieren, aber sicher nicht im April und Mai? Wollen wir diesen ernsthaft mit einer Pauschallösung einen angeblichen Schaden decken, der, wenn überhaupt, am Ende des Geschäftsjahrs vielleicht noch aus einem kleinen, sehr wohl verschmerzbaren Teil besteht?

Wer sich diese Mieten leisten kann und damit die kleinen Detailhändler - den Schuhmacher, den Blumenladen und andere traditionelle Geschäfte - längst schon aus unseren Städten vertrieben hat, verdient gutes Geld und ist damit auch in der Lage, ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Solche Mieter sind zweifellos in keiner Art und Weise vergleichbar betroffen und müssen nicht politisch gestützt werden wie die Coiffeuse oder der Physiotherapeut von nebenan. Denn diese können die verpassten Haarschnitte und Therapien nicht einfach nachholen, sie haben den Schaden tatsächlich und sind in ihrer Existenz bedroht.

Ich lehne die Motion der WAK deshalb entschieden ab. Eine Lösung, die alles über einen Leisten schlägt, auch Mietverhältnisse mit Jahresmieten von weit über 100[NB]000 Franken, schiesst nicht nur über das Ziel hinaus, sondern mit Garantie mindestens teilweise sogar am Ziel vorbei. Wenn wir die Motion nun ablehnen, schaffen wir die Möglichkeit, dass unsere WAK noch einmal mit Augenmass über die bereits im Nationalrat überwiesene gleichlautende Motion gehen kann. Wenn sie dann immer noch der Auffassung ist, es brauche eine Pauschallösung, dann kann sie die Motion des Nationalrates so abändern, dass sie auch das Kriterium des politischen Anstandes erfüllt.

Was meine ich damit? Wir verteilen hier gerade Geld von Dritten, von Vermietern. Dabei handelt es sich in erheblichem Umfang auch um nicht gewinnorientierte Pensionskassen, die einen schönen Teil ihres Geldes in Immobilien anlegen, ja sogar anlegen müssen, um mit den Erträgen die Renten bezahlen zu können. Ist es in Ordnung und anständig, diese zu bevormunden und ihnen einfach Erträge zulasten der Rentnerinnen und Rentner zu verknappen? Ist es in Ordnung, diese Mittel stattdessen internationalen Luxusgüteranbietern zuzuführen, die am Ende nicht einmal den Schaden zu spüren bekommen? Lassen Sie es mich klar und deutlich sagen: Ich will nicht zu jenen Politikern gehören, die Rentnerinnen und Rentnern Geld aus der Tasche ziehen, um es in die Taschen von grossen, international tätigen Konzernen zu stopfen. Es ärgert mich deshalb ungemein, dass die Mieterverbände diese Diskussion zu einem ideologischen Kampf hochstilisiert haben. Wenn wir die Motion jetzt ablehnen, ist es wenigstens möglich, dass unsere WAK den gleichlautenden Vorschlag aus dem Nationalrat zumindest nachbessern respektive abändern kann.

Wir alle haben in den letzten Wochen viel gelernt, auch weil wir gesehen haben, dass es im Zusammenhang mit der Vergabe von Corona-Krediten zu Missbräuchen gekommen ist. Jetzt müssen wir alles daransetzen, dass wir bei den Geschäftsmieten nicht wieder den gleichen Fehler machen. Mit einem 20-Millionen-Härtefallfonds ist es auch nicht getan. Bis heute hat mir nämlich noch niemand erklärt, was denn ein Härtefall wäre, wie ein halbwegs vernünftiges Gesuchsverfahren aussehen würde und wer diesen Fonds verwalten würde, ohne dass daraus ein Bürokratiemonster entsteht. Es hat mir noch niemand erklärt, wie Missbrauch zulasten der Vermieter vermieden würde, denn schwarze Schafe - das wissen Sie alle - gibt es überall.

Wenn unsere WAK wenigstens einmal diese Fragen durchgeht, lässt sich vielleicht tatsächlich eine Lösung finden, die auf Augenmass setzt und den politischen Anstand wahrt. Ansätze gibt es ja weiss Gott genug. Wenn die Politik schon grosszügig Geld verteilen will, das ihr gar nicht gehört, dann muss sie zumindest strenge Auflagen machen, beispielsweise mit einem Dividendenverbot für das laufende Geschäftsjahr für jene, die von Mieterlassen profitieren wollen. Das würde bei finanzkräftigen Mietern garantiert für eine gewisse Zurückhaltung sorgen, da sie wohl nicht zugunsten dieser für sie unnötigen Subventionen nächsten Frühling ihre Dividendenpolitik auf den Kopf stellen wollen. Immerhin hat der Bundesrat, etwa bei der zusätzlichen Unterstützung der Verlagshäuser, nicht ohne Grund ebenfalls auf diese Voraussetzung abgestellt.

Es kann auch die Möglichkeit vorgesehen werden, dass die Mieter ihr Mietzinsdepot aufbrauchen können und sie fünf Jahre Zeit haben, dieses Depot wieder aufzufüllen - das hat übrigens schon ein Kollege dieses Rates mehrmals in Gesprächen erwähnt.

Diese beiden Hebel würden dazu führen, dass das Missbrauchspotenzial massiv beschränkt würde und kein Volksvermögen dort verschwendet würde, wo es gar keinen Schaden gibt.

Wie wir aus der Praxis längst wissen, erhalten selbstverständlich auch Mieter mit sehr hohen Mieten von ihren Vermietern Erleichterungen, wenn auch sie durch die Schliessung in ihrer Existenz bedroht sind. Kein Vermieter hat ein [PAGE 401] Interesse, in der jetzigen Krise ohne Not Mieter zu verlieren und danach einen Leerstand zu haben. Doch man muss auch in diesem Fall als betroffener Mieter auf den Vermieter zugehen. Einfach die Miete nicht mehr zu bezahlen, wie das offenbar da und dort vorgekommen ist, verletzt ebenfalls den Anstand.

Unser Rat wird heute entscheiden. Halten Sie sich dabei vor Augen, dass unser Land mit vernünftigen Kompromissen, mit dem gegenseitigen Dialog, dem Anstand und dem Respekt voreinander erfolgreich geworden ist. Ich möchte nicht feststellen müssen, dass genau diese Tugenden jetzt, in der grössten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten, plötzlich nicht mehr zählen sollen.

Besinnen wir uns also auf unsere Stärken. Lehnen wir diese Motion ab, damit unsere weitsichtige WAK die Chance hat, die nationalrätliche Motion wenigstens gezielt abzuändern und zu verbessern.