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AB 262442

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Bei diesem Antrag zu Artikel 47a geht es um die Tariforganisation. Wie nicht sehr erstaunlich ist, sind die Tarife immer wieder grosse Streitpunkte. Klar, auf der einen Seite geht es um den Verdienst und auf der anderen Seite um die Bezahlung der Versicherungen - ein nicht ganz einfaches Konstrukt. Deshalb ist es sehr sinnvoll, wenn eine nationale Organisation auch im ambulanten Teil entsteht. Das kann vielleicht ein Ausweg aus der verfahrenen Situation sein und garantiert damit auch einheitliche nationale Strukturen oder eine einheitliche Situation.

Selbstverständlich müssen in dieser Organisation auf der einen Seite die Leistungserbringenden und auf der anderen Seite die Versicherungen dabei sein. Ebenso klar muss es aber sein, dass bei einer solchen Organisation die Kantone dazugehören müssen. Sie garantieren am Schluss, dass die Qualität dann wirklich auch durchgesetzt wird, dass wir vor allem für die ganze Bevölkerung Versorgungssicherheit haben - und sie beteiligen sich an der Finanzierung. Damit sind sie mit ihren demokratisch legitimierten Strukturen eben auf der einen Seite für die Finanzierung da und müssen auf der anderen Seite die Versorgungssicherheit garantieren. Dieser Bereich muss in der Organisation eingebunden sein.

Das ist übrigens analog zum stationären Bereich. Dort ist es bereits umgesetzt; es gibt dort die nationale Tariforganisation, selbstverständlich unter Einbezug der Kantone. Es macht deshalb keinen Sinn, dass es im stationären Bereich so organisiert ist und im ambulanten dann wieder eine Organisation mit anderer Zusammensetzung gegründet werden soll. Sprich: Wir bitten Sie, das analog zum stationären Bereich auch im ambulanten Bereich umzusetzen und die Kantone einzubinden. Sie haben seitens der GDK einen dringlichen Brief erhalten, in dem ihre Argumente noch einmal dargelegt sind.

Wir bitten Sie, mit der Minderheit I für die Einbindung der Kantone zu stimmen. [PAGE 769]