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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-09

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-09

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es geht hier um die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Zwischendividenden. Der Nationalrat hat die Voraussetzungen des Entwurfes gelockert. Unter anderem soll auf die Prüfung des Zwischenabschlusses verzichtet werden können, wenn sämtliche Aktionäre der Ausschüttung zustimmen. Ihr Rat wiederum folgt in Bezug auf die Prüfung des Zwischenabschlusses dem Bundesrat. Demnach muss der Zwischenabschluss in jedem Fall geprüft werden. Sie haben das von Ständerat Rieder gehört.

Ich bin Ihrem Rat und auch Ihrer Kommission an sich dankbar, dass sie sich in dieser Frage dem Bundesrat angeschlossen und seine Haltung gestützt haben. Trotzdem möchte ich Ihnen heute beantragen, bei diesem Punkt im Interesse der Gesamtvorlage auf die Fassung des Nationalrates einzuschwenken. Ich tue das aus folgenden Gründen: Wie hoch man die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Zwischendividende ansetzen will, ist eine Wertungsfrage. Im bundesrätlichen Entwurf sind die Leitplanken für die Ausrichtung der Zwischendividende zum Schutz der Gläubiger bewusst hoch angesetzt. Die Frage ist heute, ob sich diese Strenge im Gesamtkontext, wie wir ihn heute kennen, noch rechtfertigt. Zur Beurteilung des Gesamtkontextes muss man sich zwei Richtgrössen vor Augen halten: Heute haben 86 Prozent der neu errichteten Aktiengesellschaften und 98 Prozent der neu errichteten GmbH vom sogenannten Opting-out Gebrauch gemacht; das heisst also, dass sie ihren ordentlichen Abschluss gar nicht mehr durch eine Revisionsstelle prüfen lassen. Das ist heute die gesellschaftliche Realität, die gelebt wird. Vor diesem Hintergrund erscheint das Prüferfordernis bei den Zwischendividenden doppelt streng. Entsprechend kann man tatsächlich mit dem Nationalrat die [PAGE 418] Auffassung vertreten, dass das Prüferfordernis bei der Zwischendividende gerade für Konzernverhältnisse zu hoch ist.

Der Nationalrat hat an seiner Haltung, Sie haben es gehört, mit 114 zu 68 Stimmen festgehalten. Ich möchte Sie bitten, im Sinne der Differenzbereinigung hier auf den Nationalrat zuzugehen.