Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-10-03
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Sie haben es heute Nachmittag von den FDP-Votantinnen und -Votanten durchgehend gehört. Unsere Botschaft für diese Debatte ist folgende - ich darf sie noch einmal wiederholen: kein Systemwechsel, aber bessere Grundlagen bezüglich Transparenz und Aufsicht. Ich werde mich hauptsächlich zum Thema Aufsicht äussern. Dabei weiss ich als Mitglied des Beirates der Credit Suisse Group, dass auch die Versicherer ganz klar hinter entsprechenden Forderungen für eine verbesserte Transparenz und Aufsicht stehen. Ohne Zweifel weist die heutige Aufsicht bzw. Oberaufsicht klare Lücken auf und führt zu unklaren Kompetenzen zwischen dem EDI und dem EJPD.
Die Frage der Aufsicht über die zweite Säule ist allerdings mit der Forderung nach einer vereinheitlichten Finanzaufsicht allein nicht gelöst. Die Vorsorgeeinrichtungen und die Vorsorgewerke sind nicht einfach einem Anlagefonds gleichzusetzen. Es gibt hier ganz spezifische rechtliche und finanzielle Verpflichtungen, die weit über den üblichen Anlegerschutz hinausgehen sollen. Wer sich mit dem genauen Auftrag der für die einheitliche Finanzaufsicht eingesetzten Kommission des Bundesrates beschäftigt hat, wird feststellen, dass auch hier schnelle Lösungen nicht unbedingt möglich sind. Diese vereinheitlichte Finanzaufsicht hat sich mit ganz unterschiedlichen Fragen zu beschäftigen, unter anderem auch mit der Geldwäscherei, die nicht direkt mit der zweiten Säule vermischt werden sollte.
Die FDP-Fraktion fordert ganz klar eine zeit- und anforderungsgerechte Verstärkung der Aufsicht und Oberaufsicht über die gesamte zweite Säule: Sie haben unsere Vorstösse diesbezüglich gesehen. Wir bitten Sie, diese auf die zukünftigen gesetzlichen Grundlagen ausgerichteten Vorstösse zu unterstützen. Wir sind umgekehrt mit dem Bundesrat der Meinung, dass eine rückwirkende Treuhandkommission, wie sie etwa von der grünen Fraktion gefordert wird, nicht adäquat ist, und bitten Sie, diese Vorstösse abzulehnen, umgekehrt aber der Motion für die integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen zuzustimmen.
Wo liegt bei der Aufsicht das Problem? Das Gutachten Janssen wurde schon verschiedentlich angesprochen. Dieses Gutachten lokalisiert sehr klar, welche Probleme hier zu beheben sind. Es kommt ja zum Schluss, dass das Bundesamt für Privatversicherungen seinen Auftrag gemäss dem Buchstaben des Gesetzes wohl wahrgenommen, aber seine Aufsichtspflicht in vielem zu wenig proaktiv erfüllt habe.
Das BPV, so wird in diesem Gutachten ausgeführt, habe vor allem die Kapitalmarktrisiken unterschätzt. Es verfüge dafür allerdings nur über ein ungenügendes Aufsichtsinstrumentarium. Ein genügendes Aufsichtsinstrumentarium haben notabene auch wir in der Vergangenheit nicht zur Verfügung gestellt. Das Gutachten empfiehlt deshalb, das BPV strategisch neu auszurichten, eine eigentliche Aufsichtsphilosophie zu entwickeln und entsprechende Massnahmen bei den Kontrollinstrumenten zu treffen. Wir stehen hinter diesen Massnahmen. Es ist allerdings zu erwähnen, dass auch die Kontrolle der 200 ihm direkt unterstellten Pensionskassen durch das BSV nicht genügen kann. Das BSV hat zudem die Oberaufsicht über die von den Kantonen überwachten lokalen Vorsorgeeinrichtungen wahrzunehmen; auch hier besteht Handlungsbedarf.
Welches sind nun die unserer Ansicht nach gewichtigsten Reformschritte bezüglich Aufsicht? Ich darf noch einmal auf das Gutachten Janssen zu sprechen kommen, das klar festhält, es brauche primär eine eigentliche Aufsichtsphilosophie in drei Bereichen, nämlich den vorausschauenden Solvenzschutz durch risikoorientierte Aufsichtsinstrumente, eine klare Aufgabenteilung zwischen Aufsicht, interner und externer Revision und schliesslich natürlich die Transparenzvorschriften, die wir schon im zweiten Block abgehandelt haben.
Man könnte also zusammenfassend sagen: Es braucht diese neue Aufsichtsphilosophie; es soll unseres Erachtens nicht einfach mehr, sondern es soll das Wichtige geprüft werden - also eine Konzentration auf die Solvenzaufsicht. Neben den versicherungstechnischen Risiken müssen die Finanzmarktrisiken berücksichtigt werden. Das Ganze muss allerdings auch für kleinere Unternehmen umsetzbar und in den Kostenfolgen überschaubar sein. Viele der Vorschläge sind jedoch ausserordentlich aufwendig. Schliesslich wäre auch daran zu erinnern, dass die Reservierungs- und Kapitalhinterlegungsvorschriften auch auf das europäische Umfeld abgestimmt sein sollten, denn diese Unternehmen sind im europäischen Kontext zu sehen.
Das BVG-Regelwerk - das haben wir heute Nachmittag verschiedentlich betont - ist im europäischen Vergleich einzigartig: Es gibt kein BVG-ähnliches Konstrukt im europäischen Umfeld, das obligatorische Mindestleistungen in der zweiten Säule vorschreibt. Unser System ist eine Mischung von staatlichen und privaten Vorsorgeeinrichtungen, von Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Es hat sich bewährt; es wird international lobend zitiert. Wir wollen diesem bewährten System Sorge tragen. Das kann heute am Ende dieser Debatte nur heissen, dass das BVG nun endlich in unser Bewusstsein gerückt ist, dass die Mängel des heutigen Systems, die klar zutage treten, korrigiert werden sollen und dass nachhaltige Reformen anzustreben sind. Wir sollten diese Chance nutzen und die zweite Säule auf ein solides Fundament stellen.