Schmid Odilo · Nationalrat · 2002-10-03
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Ich gratuliere all jenen, die nach viereinhalb Stunden langen Reden noch ausharren. Die Aufsicht über die Durchführung der beruflichen Vorsorge bei den Sammelstiftungen ist Aufgabe des EDI und hier des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Rechtsbeziehungen zwischen Sammelstiftungen und Lebensversicherern wiederum werden vom EJPD und hier vom Bundesamt für Privatversicherungen beaufsichtigt. Damit sind und waren - dies wissen wir nun einigermassen alle - Kompetenzschwierigkeiten verbunden. Ich werde hier keine Schuldzuweisungen vornehmen; dies haben schon verschiedene Votanten gemacht, sachlich oder auch weniger sachlich, je nach Standpunkt. Ein Gutachten von Professor Martin Janssen befasst sich unter anderem auch mit diesen Kompetenzschwierigkeiten und stellt ganz klar fest, dass die Aufgabenteilung zwischen BPV und BSV klarer zu regeln sei. Auch der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Optimierung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge möglich und anzustreben sei. Dies genügt uns beides nicht.
Die CVP-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es mit einer klaren Definition der Aufgaben von BPV und BSV nicht getan ist. Dies wird Stückwerk bleiben, halbbatzig. Wir von der CVP-Fraktion sind nun ganz klar der Meinung, dass eine integrale Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen ist. Diese übergeordnete Aufsichtsstelle muss alle sozial- und versicherungsrechtlichen sowie die anlage- und finanzpolitischen Aspekte umfassen. Diese Stelle könnte allenfalls im EDI oder im EJPD, aber viel besser - wie dies bei der AHV der Fall ist - im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelt sein, wobei als Vorbild die Eidgenössische Bankenkommission dienen könnte.
Generell wäre es eigentlich gleichgültig, ob wir eine integrierte Finanzaufsicht haben oder ob die Versicherungsaufsicht getrennt ist. Wichtig ist, dass wir ein kompetentes und effizientes System haben, das über die notwendige personelle - qualitative und quantitative - Dotierung verfügt. Man braucht einen Ansprechpartner, der über das notwendige Know-how verfügt. Dies ist für die autonomen Kassen und für die Lebensversicherer das Entscheidende. Aufgrund der gemachten Erfahrungen aber plädiert die CVP-Fraktion für das System der integralen Aufsicht und wird auch die entsprechende Motion unterstützen.