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preparatory:AB 262795

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-09

Wortprotokoll

In Block 2 habe ich eine Minderheit zu Artikel 10 Absatz 4. Ich beantrage Ihnen hier, dieser Minderheit zu folgen.

In diesem Kapitel geht es um Zielwerte für die Jahre 2021 bis 2024 für die CO2-Emissionen von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern sowie von schweren Fahrzeugen. Mit meiner Minderheit möchte ich erreichen, dass der Bundesrat bei der Zielwertvorgabe vor allem die Entwicklung der CO2-Emissionen von Neuwagen und die topografischen Verhältnisse in unserem Land beobachtet und entsprechend berücksichtigt. Es geht dabei auch darum, inwieweit sich die Verbrennungsmotoren in den nächsten Jahren entwickeln werden. Der Verbrennungsmotor ist die wohl am weitesten verbreitete Antriebsart bei den Fahrzeugen, daher sind diese Weiterentwicklung und die dazu bestehende Möglichkeit von grossem Interesse. Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass neben fossilen Treibstoffen bei solchen Fahrzeugen auch immer mehr biogene oder synthetische Treibstoffe Anwendung finden. In welchem Ausmass sich dies bei [PAGE 812] der CO2-Emission in Gramm pro Kilometer auswirkt, wird die Zukunft zeigen.

Meine Minderheit erachtet es als wichtig, dass der Bundesrat unter Berücksichtigung der EU-Regelung weitere geeignete Massnahmen treffen kann, um beim Vollzug dieses Kapitels auf die Eigenheit der Schweiz Rücksicht zu nehmen. So ist neben der anwendbaren Messmethode auch der tatsächliche Fahrbetrieb mit einzubeziehen. Schon allein aufgrund der tatsächlichen, vorherrschenden topografischen Verhältnisse und des damit verbundenen vermehrt notwendigen Einsatzes von allradbetriebenen Fahrzeugen ist dies ein wesentlicher Aspekt.

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat vorzugeben, dass er nicht ausschliesslich auf einem theoretischen Wert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer beharren soll. Es ist zwingend, dass die erhöhte Anforderung an Fahrzeugen im Betrieb auf Schweizer Strassen und die Entwicklung der Verbrennungsmotoren in die Festlegung der Zielwerte mit einfliessen und der Bundesrat diese anpassen kann. Eine solche Anpassung der Zielsetzung ist mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission leider nicht möglich.

Unterstützen Sie daher bitte die Minderheit Jauslin.