Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-09
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-09
Wortprotokoll
Die Subkommission war sich eigentlich in allen Punkten einig und hat eine Vorlage gezimmert, die dann die Kommission für Rechtsfragen auch grösstenteils übernommen hat. Aber in einem Punkt waren wir uns nicht einig, und zwar bei Artikel 285 StGB.
Wenn Sie die letzten vier Jahre im Ständerat waren, so gab es drei Bereiche im Strafrecht, zu denen wir Vorstösse bekamen, und zwar viele Vorstösse. Der erste Bereich war Via sicura, die Delikte im Strassenverkehrsgesetz. Da ist eine Vorlage wahrscheinlich unterwegs. Dort geht es um eher strafmildernde Änderungen. Der zweite Bereich war das Sexualstrafrecht mit den Fragen der Strafrahmen und der Definition der Vergewaltigung. Das haben wir in eine Vorlage 3 ausgelagert. Der dritte Bereich war jener der Gewalt und Drohung gegen Beamte, zu dem wir eine Vielzahl von Standesinitiativen hatten, die letzte vom Kanton Bern, und auch Einzelvorstösse, weil sich in diesem Bereich eben die Probleme akzentuieren.
Vielleicht hat sich jetzt hier im Saal der Fokus ein wenig weg von den realen Geschehnissen hin zur Theorie verschoben. Auslöser dieser Diskussion war die Auseinandersetzung zwischen Polizei und Hooligans, zwischen Polizei und gewalttätigen Demonstranten. Das war der Auslöser für diese Verschärfungsvorlage. Die Mehrheit sagt jetzt: Das braucht es nicht. Die Minderheit sagt: Das braucht es. Im Rahmen dieser Diskussionen sind wir mit Straftätern konfrontiert, die relativ renitent sind und bei denen Geldstrafen schlichtweg keine Wirkung erzielen. Wir haben festgestellt, dass in der Praxis bei entsprechenden Strafverfahren regelmässig, wie Herr Kollege Jositsch das richtig ausgeführt hat, von den Gerichten im unteren Strafrahmen Geldstrafen, aber sehr wenige Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Das ist der Fakt.
Was die Minderheit Ihnen jetzt anbietet, ist Folgendes: Bei schweren Straftaten in diesen Bereichen wird dem Richter das Ermessen genommen, auch Geldstrafen auszusprechen. Wir machen also schon etwas. Wir sagen dem Richter: Falls du die Straftat als schwer einstufst, dann musst du zu Freiheitsstrafen gehen; ob das kurze oder lange sind, bleibt dir überlassen. Es hat nämlich eine Signalwirkung. Der Hooligan wird dann einfach am Montag nach dem Samstagsmatch im Büro fehlen, und sonst fehlt er eben nicht. Das ist die Signalwirkung an diese Leute, dass wir sie wirklich signifikant zur Kasse bitten.
Dann wissen wir, dass das Problem da ist: Wir müssen auch den mildestmöglichen Fall berücksichtigen und dem Richter einen Ausweg bieten, falls nur ein milder Fall vorliegt. Für jenen milden Fall sehen wir dann die Geldstrafe vor. Richtig: Dort wollen wir keine Freiheitsstrafe, dort wollen wir die Geldstrafe.
Mit diesem Konzept Engler hat der Richter die Möglichkeit, den Fall individuell einzuschätzen und dann das entsprechend richtige Sanktionssystem zu ergreifen. Falls wir das nicht machen, kann ich Ihnen garantieren, dass beim nächsten Vorfall zwischen dem FCZ und dem FCB wiederum Polizeikräfte ausrücken, wiederum in der Presse breitgeschlagen wird, dass wir keine wirklich guten Sanktionen gegen diese Hooligans hätten, und wiederum die nächste Intervention, die nächste parlamentarische Initiative, die nächste Motion hier in diesem Rat landet.
Bitte unterstützen Sie die Minderheit Engler.