Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-06-10
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-10
Wortprotokoll
Ich habe bereits anlässlich meines Votums zum Nichteintretensantrag darauf hingewiesen, dass die uns damals vorgelegten Zahlen von möglichen Bezügerinnen und Bezügern dieser neuen Bundesfürsorgeleistung bei einer allfälligen Rezession reine Makulatur sein werden. Dabei habe ich auch auf die Exportprobleme hingewiesen, die bereits zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich waren und sich jetzt noch akzentuiert haben oder akzentuieren werden.
Diese damals geäusserten Befürchtungen sind schneller eingetreten, als man sich das vorstellen konnte - allerdings noch wesentlich gravierender, als ich es damals erwartete. Sie kennen den Grund. Das Coronavirus hat auch unser Land in massiver Weise getroffen. Wir stehen am Beginn einer sehr tiefen Rezession. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit. Die ersten Kündigungen und Betriebsschliessungen wurden bereits ausgesprochen bzw. vorgenommen oder werden im zweiten Halbjahr 2020 noch vorgenommen werden.
Schwarze Wolken werden also noch auf den Arbeitsmarkt zukommen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere massive Kündigungswellen folgen werden und die Arbeitslosenquote auf über 4 Prozent steigen wird. Um dem entgegenzuwirken, haben der Bundesrat und das Parlament im Rahmen der Nachträge I und II bereits gegen 20 Milliarden Franken zugunsten der Arbeitslosenversicherung gesprochen. Hinzu kommen noch die zugunsten der Erwerbsersatzordnung gesprochenen Beiträge. Diese Verschuldung zulasten des Staates ist gewaltig und noch nie da gewesen. Der Staat - und das sind wir alle - verschuldet sich in diesem Jahr um wohl gegen 50 Milliarden Franken. Das sind zusätzlich mehr als 50 Prozent der noch bestehenden Staatsschuld und rund 165 Prozent dessen, was wir in den letzten rund dreissig Jahren an Schulden abgebaut haben.
Doch die Wolken werden noch düsterer. Neben diesen genannten Unterstützungsbeiträgen für die Arbeitslosenversicherung und die Erwerbsersatzordnung werden die Einnahmen bei den Steuern ganz massiv einbrechen. Die massiven Mindereinnahmen und die wieder ansteigende Staatsverschuldung zwingen uns meines Erachtens, bei neuen gebundenen Ausgaben mehr als nur zurückhaltend zu sein. Und was macht das Parlament? Wir hauen in Bezug auf neue Sozialausgaben mehrfach obendrauf und belasten die Staatsrechnung oder die bestehenden Sozialwerke noch mit weiteren Ausgaben, als ob nichts gewesen wäre oder als ob es sich um reine Bagatellausgaben handelte.
Neben der Erwerbsersatzordnung, die wir neu zusätzlich mit rund 320 Millionen Franken belasten werden, führen wir eine neue Bundesfürsorgeleistung zur vollen Last der tiefroten Bundesrechnung ein. Eine neue stark gebundene Ausgabe wird unter Missachtung des Subsidiaritäts- und Föderalismusprinzips auf die höchste Staatsebene verlagert. Eines aber ist heute schon klar: Es wird eine Fürsorgeleistung auf dem Niveau der Ergänzungsleistungen bleiben. Anstatt als Ergänzung einer anderen Leistung wird die Überbrückungsleistung als eine neue Grundleistung installiert. Die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse passiert neu einfach bei einer anderen Instanz. An die Stelle der Fürsorgebehörden der Gemeinde treten nun die AHV-Behörden. Die Gemeinden werden dankbar sein, wenn sie dadurch künftig entlastet werden, obwohl sie sich durch die Corona-Krise wesentlich weniger belastet und verschuldet haben, als dies der Bund machen muss. Doch dies wird dann wohl zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen anderer Gefässe wieder korrigiert werden müssen.
Der Vorlage liegt eine Annahme von 4400 Bezügerinnen und Bezügern zugrunde. Daraus sollen lediglich Kosten von rund 150 Millionen Franken entstehen. Heute ist davon auszugehen, dass diese Zahlen ein Mehrfaches betragen werden. Aus meiner Sicht muss mit 0,5 bis 1 Milliarde Franken für Bundesfürsorgeleistungen und gegen 10[NB]000 bis 15[NB]000 Bezügerinnen und Bezügern gerechnet werden. Es ist nur zu hoffen, dass ihre Anzahl nicht in der gleichen Potenz zunehmen wird, wie das bei der "rente-pont" im Kanton Waadt der Fall war.
Das Signal, das mit einer Annahme dieser Vorlage gegenüber der Arbeitswelt ausgesendet wird, ist mehr als bedenklich. Betriebe und Firmen, die ihre Unternehmungen den neuen Gegebenheiten anpassen müssen, werden dieses Signal zu interpretieren wissen und bei notwendigen Restrukturierungen zuerst jene aus dem Arbeitsprozess entlassen, die 58-jährig und älter sind; dies im Wissen darum, dass sie in den vorhandenen bzw. neu geschaffenen und guten Auffangnetzen verbleiben werden und für sie mehr oder weniger gesorgt sein wird.
Noch fataler könnte jedoch das Signal sein, das dahin geht, jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sei dies landesintern oder durch Zuzug aus dem Ausland, anzustellen, um die Kosten der Firma zu senken oder dringend notwendiges digitales Wissen in die Firma zu holen. Unter dem [PAGE 453] Deckmantel des Coronavirus lässt sich heute ja alles rechtfertigen, ohne sich dies als Verfehlungen anlasten zu müssen.
Die Schaffung dieser neuen Überbrückungsleistung ist sowohl aus föderalen als auch aus Gründen der finanziellen Belastung auf Stufe Bund unverantwortlich. Sie verletzt das Subsidiaritätsprinzip, sind doch verfassungsmässige Fürsorgeleistungen auf der Stufe Kanton respektive Gemeinde angesiedelt.
Wir haben in der ausserordentlichen Session Krisenbeträge in Milliardenhöhe gesprochen, und weitere werden wohl noch folgen. Es wird nun höchste Zeit, auf die Bremse zu stehen, denn Schulden müssen dereinst zurückbezahlt werden - wenn nicht durch uns, dann durch die nachfolgenden Generationen. Daran wird kein Weg vorbeiführen. Die Tilgung dieser Schulden wird wie ein Damoklesschwert ständig über uns schweben, und Sparprogramme werden unumgänglich sein. Jetzt noch dauerhafte und kaum je veränderbare Zusatzausgaben aufzuladen, erachte ich als geradezu verantwortungslos.
Kein einziges Sozialwerk ist gesichert. Sie stehen alle vor zwingenden Revisions- und Sanierungsbemühungen. Schon die Ausgaben der AHV werden, nicht zuletzt durch die Elemente in der STAF, steigen und den Bundeshaushalt künftig zusätzlich in Milliardenhöhe enorm belasten. Die Invalidenversicherung schiebt eine Bugwelle von Schulden in der Höhe von 10,2 Milliarden Franken vor sich her und ist gegenüber der AHV nicht mehr fähig, ihr Darlehen zurückzuzahlen. Das sind Fakten und keine Hirngespinste, und in dieser Situation leisten wir uns explizit eine neue Bundesfürsorgeleistung!
Ich ersuche Sie deshalb jetzt und heute dringend darum, Zurückhaltung zu üben, finanzpolitisch vorausschauend zu handeln und das Resultat der Einigungskonferenz abzulehnen. Die Betroffenen werden trotzdem Fürsorgeleistungen nach den bekannten Skos-Richtlinien erhalten, allerdings von den dafür zuständigen Gemeinden und nicht vom Bund. Das ist stufengerecht, entspricht dem Geist des Prinzips der Subsidiarität unserer Verfassung und ist auch richtig so. Nehmen wir heute also die Verantwortung als Chambre de Réflexion wahr, und entscheiden wir mit staatspolitischer Verantwortung, Vernunft und Weitsicht.
Ich ersuche Sie, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.