Gysin Remo · Nationalrat · 2002-10-03
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Nach der übereilten bundesrätlichen Beschlussfassung zur Senkung des BVG-Mindestzinssatzes hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben in ihrer Sitzung vom 8. und 9. Juli 2002 in einmaliger Geschlossenheit die Notbremse gezogen und die Situation erörtert. Nach Anhörung von Bundesrat Villiger hat sie einstimmig das Ihnen vorliegende Postulat verabschiedet. Sinn und Zweck dieses Postulates war und ist es, das Verfahren und die Entscheidfindung zur allfälligen Veränderung des BVG-Mindestzinssatzes in geordnete Bahnen und auf eine gute Informationsbasis zu bringen. Sinn und Zweck war es aber auch, dem Parlament die Gelegenheit zu sichern, sich zum BVG-Mindestzinssatz zu äussern. Die Mitglieder der WAK waren sich über alle Fraktionsgrenzen hinaus auch in der Kritik am bundesrätlichen Vorgehen einig. Es sind vier Kritikbereiche, die ich herausstreichen möchte:
1. Zum bundesrätlichen Vorgehen bzw. zum eingeschlagenen Verfahren: Es war eine voreilige Ankündigung der Senkung des Mindestzinssatzes, indem der Bundesrat den Faktor Zeit völlig falsch eingeschätzt hat. Statt eines Ruck-zuck-Verfahrens wäre von Anfang an ein prozessartiges Verfahren mit Einbezug der zuständigen BVG-Kommission und der Sozialpartner am Platze gewesen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang auch unterlassen, auf die Verfahrensvorschläge der BVG-Kommission einzugehen.
2. Zur fehlenden Transparenz betreffend die finanzielle Situation der Versicherer: Der Bundesrat hat nicht aufgezeigt, wohin die Überschussreserven der guten Jahre geflossen sind. Er hatte keine Kenntnis und konnte keine Auskunft über die Schwankungsreserven geben, die sich aufgrund der Altersentwicklung verändern. Er konnte auch keine Hinweise zu den Eigenkapitalreserven geben.
3. Zu den Problemen, die nicht direkt mit der Versicherung zusammenhängen, aber trotzdem einen grossen Einfluss ausgeübt haben: Die WAK hat hier an die Geschäftsstrategien gedacht, beispielsweise die der Zürich oder auch die der Winterthur. Die Rentenanstalt hat mit einer grosszügigen Geste, kurz bevor sie ihre finanziellen Schwierigkeiten anzeigte, 50 Millionen Franken für die Swiss gestiftet, 20 Millionen Franken an die Expo gegeben und hiermit signalisiert, dass sie offenbar über die eigenen finanziellen Schwierigkeiten hinwegsieht, diese verschleiert, jedenfalls eine Politik betreibt, die kaum zu verstehen ist. Angesprochen wurden von der WAK Managementfehler in Bezug auf Markt- und Finanzstrategien, z. B. auch in Bezug auf die Allfinanzstrategie.
4. Die WAK hat den Eindruck gehabt, dass im Bereich des BVG die Aufsicht durch die Bundesbehörden sehr mangelhaft ist. [PAGE 1637]
Aufgrund dieser Situation und der Kritik hat die WAK das Postulat 02.3380 verabschiedet. Es enthält drei Begehren: Der Bundesrat wird erstens aufgefordert, seinen Entscheid zur Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes erst dann zu fällen, wenn die BVG-Kommission konsultiert ist. Das ist unterdessen geschehen. Die BVG-Kommission schlägt einen Mindestzinssatz von 3,5 Prozent vor.
Das zweite Begehren war, dass ein Bericht über die Solidität und Zahlungsfähigkeit - Stichworte: Reserven und Ertragslage - der Privatversicherungen erstellt werden solle. Hier ist die Situation so, dass nun mehrere Berichte vorliegen, die Entscheidungsgrundlagen weit besser als noch vor Wochen sind, aber wichtige Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet: z. B. die Frage, wo die Überschüsse, die Gewinne von damals nun hingekommen sind, wie sie verteilt werden, oder auch die Frage betreffend die Mechanismen der zukünftigen Veränderung der Mindestzinssätze - auch nach oben. Es braucht dazu verbindliche Mechanismen. Wie werden diese aussehen?
Das dritte Begehren der WAK war eine Vernehmlassung unter Einbezug der Sozialpartner. Unterdessen hat eine Konsultation stattgefunden, aber nicht in einer für die Sozialpartner akzeptierbaren Form.
Dem Bundesrat bleibt hiermit nach dem 3. Juli und dem Entscheid im August nun ein dritter Versuch, den Mindestzinssatz zu bestimmen. Uns bleibt die Hoffnung, dass er dies gescheiter als in den beiden bisherigen Anläufen macht.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, das Postulat WAK-NR 02.3380 zu überweisen, insbesondere im Hinblick auf das zweite Begehren.