preparatory:AB 262862
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10
Wortprotokoll
In Block 2 geht es vor allem um Massnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen im Strassenverkehr. Der Gesetzentwurf sieht dafür im Wesentlichen zwei Massnahmen vor: einerseits die Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuge der Neuwagenflotte bei Personenwagen wie auch bei Nutzfahrzeugen, andererseits die Verpflichtung zur CO2-Kompensation bei der Benützung von fossilen Treibstoffen. Diese Massnahmen sind wichtig: Der CO2-Ausstoss im Verkehr hat zwischen 1990 und 2018 um 1 Prozent zugenommen; bei den Gebäuden wurde der CO2-Ausstoss in der gleichen Zeit um 34 Prozent reduziert.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ersucht Sie, in diesem Block mit wenigen Ausnahmen die Mehrheit der UREK-N, welche grosso modo der ständerätlichen Linie folgt, zu unterstützen. Bei Artikel 10a unterstützen wir den Einzelantrag Kutter, welcher eine Türe für Missbräuche schliessen will. Bei Artikel 11 bitten wir Sie, den Einzelantrag Paganini zu unterstützen. Die kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte ist nicht nur wichtig für die Verminderung der Treibhausgase, sondern auch ein Beitrag für mehr Geld im Portemonnaie der Autofahrer. Wer heute ein neues Auto mit einem CO2-Ausstoss von 95 Gramm pro Kilometer statt eines Autos mit einem durchschnittlichen CO2-Ausstoss kauft, spart jährlich - natürlich je nach Benzin- und Dieselpreis - zwischen 350 und 450 Franken. Das übertrifft bei Weitem die Mehrkosten, die durch die Treibstoffpreisaufschläge nach Artikel 27 entstehen und wohl bei 40 bis 50 Franken liegen werden.
Zu erwähnen ist, dass in den nächsten Jahren Hunderte neue Modelle von elektrischen und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen auf den Markt kommen werden. Vielleicht haben Sie auch gelesen, dass die deutsche Bundesregierung auf neue Kaufprämien für Autos mit konventionellen Verbrennungsmotoren verzichtet und nur CO2-arme Fahrzeuge fördert. Die Entwicklung geht also klar in Richtung Senkung der CO2-Emissionen.
Bei Artikel 13 Absatz 2bis und Absatz 3 bitten wir Sie, der Minderheit Nussbaumer zu folgen. Ein Autoimporteur soll die Möglichkeit haben, die Nichtanrechnung an eine grosse Flotte als Verkaufsargument in dem Sinne zu nutzen, dass mit dem Kauf eines Elektroautos nicht die einfachere Einfuhr eines umweltschädlicheren Fahrzeugs unterstützt wird.
Im Weiteren bitten wir Sie, bei Artikel 16 Absatz 1 die Minderheit Bäumle zu unterstützen. In der Fassung der Mehrheit fällt auch die Kernkraft unter die zu fördernden Energieformen. Das ist kaum die Absicht des Gesetzes. Die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft kann auf lange Sicht nur mit Investitionen in erneuerbare Energien erreicht werden.
Bei Artikel 21 Absatz 1bis folgen wir auch der Minderheit Bäumle. Es ist undenkbar, dass während der Laufzeit dieses Gesetzes Gaskombikraftwerk-Kapazitäten ausschliesslich für die Versorgungssicherheit zugebaut werden.
Schliesslich bitten wir Sie, bei Artikel 27 Absatz 3ter den Einzelantrag Bregy, welcher den maximalen Treibstoffaufschlag für die CO2-Kompensation auch nach 2025 auf 10 Rappen pro Liter begrenzen will, zu unterstützen. Der Treibstoffpreis ist gerade im ländlichen Raum ein sensibles Thema. Die Aufschläge kommen insbesondere dann zustande, wenn die relativ teuren inländischen Massnahmen vollzogen werden müssen. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf noch keinen Deckel für die Treibstoffaufschläge vor. Der Ständerat hat dieses Instrument eingeführt - wohl nicht zuletzt im Hinblick auf eine allfällige Volksabstimmung. Mit der Streichung der zweiten Erhöhungsstufe auf 12 Rappen pro Liter wollen wir der Bevölkerung im ländlichen Raum, die oftmals auf die Nutzung des Autos angewiesen ist, entgegenkommen.