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Borer Roland · Nationalrat · 2002-10-03

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist dezidiert der Meinung, dass es nach wie vor seriös geführte Vorsorgewerke der zweiten Säule gibt. Diese legen ihre Geschäftstätigkeit sauber offen dar und erfüllen die Aufgabe, die ihnen von der Politik her zugedacht ist.

Wer ist für das heutige Problem, für die unschöne Situation verantwortlich? Verantwortlich sind unseres Erachtens Versicherer, Bundesrat und Parlament. Der Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz zu senken, ohne im Besitz der für diesen Entscheid notwendigen Unterlagen zu sein, hat in der breiten Bevölkerung zu Recht wahre Proteststürme ausgelöst. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt worden sind, überprüft und dass abschliessende Antworten darauf gegeben werden müssen, damit das Vertrauen in die Vorsorgewerke wiederhergestellt werden kann.

Die Ankündigung des Bundesrates vor den Sommerferien, den Mindestzinssatz auf 3 Prozent zu senken, die kurz darauf folgende Korrektur, dass es nun nicht 3, sondern 3,25 Prozent seien, hat nicht gerade zur Vertrauensbildung beigetragen. Die Frage sei erlaubt, warum heute, in der anlagetechnischen Baisse, die Versicherten allein die Mindererträge tragen sollten, während nie jemand daran gedacht hat, in der Hausse die Erträge weiterzugeben. Man hat jedenfalls nie, mit einigen wenigen Ausnahmen, ernsthaft und im grossen Rahmen versucht, den Mindestzinssatz in den Jahren der guten Erträge anzuheben.

Bei beiden Entscheiden, sowohl beim Entscheid für die 3 Prozent als auch beim Entscheid für die 3,25 Prozent, ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass zu diesem Zeitpunkt keine umfassende Beurteilung der eingesetzten BVG-Kommission vorlag. Für die SVP ist diese bundesrätliche Zinsfestlegung ein Entscheid, bei dem man den feuchten Finger in die Luft gehalten hat. Das würde vielleicht noch auf einen orientalischen Basar passen, aber für eine Landesregierung ist das unseres Erachtens unwürdig. So geht es sicher nicht bei einem Entscheid der Landesregierung in einer so wichtigen Sache.

Auch bezüglich Kommunikation glänzte die Landesregierung in diesem Fall einmal mehr nicht: Angesichts der zunehmenden Zahl von Kommunikations-, Medien- und Stilberatern in der bundesrätlichen Entourage ist das eigentlich erstaunlich. Es bleibt der Verdacht, dass der erste Entscheid über die 3 Prozent eigentlich auf Druck der Rentenanstalt, der Privatversicherer gefällt worden ist.

Für die SVP ebenfalls unverständlich ist der Umstand, dass die Arbeitnehmer in der Schweiz für verschiedene Reserven, für Verwaltungskosten usw. im Schnitt - gesamthaft über ein Erwerbsleben hinweg gesehen - rasch einmal hunderttausend Franken von ihrem angesparten Kapital abschreiben müssen. Das ist für die SVP in dieser Form nicht nachvollziehbar. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sind die Unterschiede zwischen den Erträgen der Sammeleinrichtungen und denen der autonomen Kassen: Es handelt sich hier um staatlich vorgeschriebenes, obligatorisches Zwangssparen; unter diesen Rahmenbedingungen kann man diese Unterschiede so, wie sie sich präsentieren, nicht akzeptieren. Auch die Antworten von Frau Bundesrätin Metzler auf unsere Interpellation sind in diesem Sinn unbefriedigend.

Ich hätte ihr gerne eine Frage gestellt. Ich werde das dann nachher noch tun, weil ich meine, dass es ihre Aufgabe ist, diese Frage zu beantworten. Wenn wir ein wenig in den Bundesgerichtsurteilen nachschauen, sehen wir in einem Urteil vom 11. Mai 1999, dass auf Druck einer grossen schweizerischen Privatversicherung ein Zinssatz von 3,5 Prozent für den Abzinsungssatz als korrekt angeschaut wurde. Warum gilt das nicht auch für die Verzinsung der Kapitalien? Warum spricht man hier von 3,25 oder 3 Prozent?

Es gibt Ungereimtheiten, und ich bitte Sie, das in Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, wenn es darum geht, Vorstösse zu unterstützen, die in der Zukunft nachhaltig Transparenz schaffen.

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