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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2020-06-10

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

In Block 2 geht es um zwei Hauptmassnahmen: die Förderung der Effizienz von Fahrzeugen sowie die Kompensation der CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen. Wir werden mit Ausnahme der nachfolgend angeführten Minderheitsanträge grossmehrheitlich den jeweiligen Anträgen der Mehrheit zustimmen. Zusätzlich zu den Minderheitsanträgen werde ich auf einige ausgewählte Anträge der Mehrheit hinweisen.

Zu Artikel 10 Absatz 4: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Bestimmung, wonach der Bundesrat die Entwicklung der CO2-Emissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb beobachten und bei Abweichungen zwischen den Emissionen der anwendbaren Messmethode und jenen im realen Fahrbetrieb geeignete Massnahmen treffen soll. Im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission möchten wir insbesondere auch die Regelungen in der EU berücksichtigt wissen, um Wettbewerbsnachteile für Schweizer Hersteller und/oder Importeure auszuschliessen. Wir werden deshalb die entsprechende Minderheit Jauslin unterstützen.

Der Ständerat sieht in Artikel 13 Absatz 2bis vor, dass Importeure und Hersteller sämtliche Elektrofahrzeuge von ihrer Neuwagenflotte ausnehmen lassen können. Dies lehnen wir mit der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission ab. Damit würden reine Elektrowagenflotten gegenüber gemischten Flotten bevorzugt. Dies würde zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen führen. Ich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Nussbaumer abzulehnen.

Zu Artikel 16 Absatz 1: Gemäss dieser Bestimmung können Hersteller und Importeure von Fahrzeugen beantragen, dass die CO2-Verminderung, die durch die Verwendung von Treibstoffen erzielt wird, welche mittels Elektrizität aus erneuerbaren Energien hergestellt werden - sogenannte synthetische Treibstoffe -, bei der Berechnung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenflotte berücksichtigt wird. Die Mehrheit der Kommission will nun "aus erneuerbaren Energien" durch "aus CO2-armer Produktion" ersetzen. Das ist eine Abschwächung; das lehnen wir grossmehrheitlich ab, da der Förderung erneuerbarer Energien explizit Nachdruck verliehen werden soll. Aus diesem Grund werden wir hier mehrheitlich der Minderheit Bäumle zustimmen.

Zur Kompensation der CO2-Emissionen aus Treibstoffen: Diese Kompensationspflicht ist eine zentrale Massnahme des CO2-Gesetzes. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 Litera b soll der Bundesrat nach Anhörung der Branche und nach Massgabe der Erreichung der Verminderungsziele den Anteil festlegen, der durch in der Schweiz durchzuführende Massnahmen kompensiert werden muss. So weit ist das unbestritten. Umstritten ist nun aber die Höhe des Mindestinlandanteils. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt mit der Mehrheit der Kommission den vorgesehenen Inlandanteil von mindestens 15 Prozent bis 2024 und von mindestens 20 Prozent ab 2025. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge, die entweder eine Reduktion oder eine Erhöhung des Inlandziels verlangen, abzulehnen.

Wir unterstützen sodann die vom Ständerat vorgesehene Deckelung des Treibstoffaufschlags von maximal 10 Rappen bis 2024 und maximal 12 Rappen ab 2025. Die Minderheit Wasserfallen Christian mit maximal 8 Rappen lehnen wir mehrheitlich ab. Diese Minderheit würde es nicht erlauben, die Kompensationsziele zu finanzieren. Dies gilt auch für den Einzelantrag Bregy mit durchgehend 10 Rappen. Bliebe der Plafond ab 2025 bei 10 Rappen, müsste der Inlandanteil von 20 Prozent gesenkt werden. Damit würde sich auch der[NB]Vorteil[NB]für das inländische Gewerbe entsprechend vermindern. [PAGE 819]

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es sich nur um eine maximale Kostenüberwälzung handelt. Die effektive Überwälzung auf die Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt schlussendlich die Privatwirtschaft. Die Unternehmen werden sich genau überlegen, was sie den Kundinnen und Kunden an der Tanksäule zumuten wollen.

Dem Einzelantrag Paganini stimmen wir zu, ebenfalls dem Einzelantrag Schaffner. Die Einzelanträge Kutter und Python lehnen wir ab.