Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-10-03
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Ich habe eigentlich gemeint, Frau Bundesrätin Dreifuss habe diese Woche den Rücktritt erklärt und nicht Frau Metzler, und ich verstehe nicht, weshalb sie nicht unter uns weilt.
Die Ankündigung des Bundesrates, den Mindestzins zu senken, hat ein Erdbeben ausgelöst. Der Bundesrat will nichts anderes als einen Systemwechsel: Siebzehn Jahre lang wurde der Mindestzins nie angetastet, aus Gründen der Langfristigkeit, der Vorsorge, wie es in den guten Zeiten hiess - und nun soll plötzlich alles anders sein.
Dass sich das Zins- und Börsenumfeld in den letzten Monaten dramatisch verändert hat, ist auch der SP-Fraktion nicht entgangen. Aber die zentrale Frage ist: Wieso reichen die Reserven heute nicht aus, um den Mindestzins weiterzuführen? Weshalb will der Bundesrat ein fast absolutistisches System der Willkür statt einen gesetzlichen Mechanismus, bei dem auch für Zinserhöhungen später einmal eine Garantie besteht? Was ist eigentlich mit den zweistelligen Gewinnen der Versicherungsgesellschaften geschehen, die in den guten Jahren erzielt wurden?
Die jetzige Krise hat etwas Gutes: Sie hat mehr Transparenz und Zahlen gebracht als hundert parlamentarische Vorstösse der sozialdemokratischen Fraktion. Erstmals haben die Versicherungen den Schleier gelüftet, und demnach sind die Ansprüche der Versicherten heute nur noch knapp gedeckt; in einem Gutachten wird sogar von Unterfinanzierung gesprochen. Demnach betrugen die Ausschüttungen in den letzten siebzehn Jahren zwar 18 Milliarden Franken, aber niemand weiss genau, wohin das Geld geflossen ist. Die Verwaltungskosten betrugen im Jahre 2000 sage und schreibe 2,5 Milliarden Franken. Das sind bei 1,3 Millionen Versicherten 2000 Franken pro Kopf und Jahr und nach einer anderen Statistik bei zwei Millionen Versicherten immer [PAGE 1648] noch über 1000 Franken pro Kopf und Jahr. Das ist ein erklärungsbedürftiger Betrag, ein unglaublich hoher Betrag für ein System, das nicht mehr willens ist, den Versicherten mehr zu garantieren als die Rendite einer Bundesobligation.
Von den Anlagestiftungen der Banken wissen wir, dass in den Neunzigerjahren mit Obligationen 6 bis 8 Prozent realisiert wurden und mit Schweizer Aktien sogar 20 Prozent. Der SPI steht auch heute noch 300 Prozent über dem Stand von 1985, und die Frage stellt sich deswegen: Wieso funktionieren autonome Kassen so viel besser, weshalb haben sie mehr Geld verdient, und wie hoch sind die Reserven der Versicherungen, die im doppelten Boden der Sammelstiftungen ruhen und eigentlich den Destinatären gehören würden? Diese Frage ist besonders bei den Sammelstiftungen so brisant, weil dort das Geld in den Lebensversicherungen ruht, und es findet offensichtlich ein Verteilungskampf zwischen den Aktionären, dem Management und den Versicherten statt. Das ist etwas, was in allen autonomen Kassen aus strukturellen Gründen gar nicht möglich ist.
Die publizierten Angaben der Versicherungen sind nach Ansicht des Gutachtens Janssen unbrauchbar. Es bestehen völlig unterschiedliche Bewertungsgrundsätze bei den Reserven. Wir kennen die stillen Reserven nicht, und selbst die "NZZ" von heute kommt zur Schlussfolgerung, es sei "praktisch ein Ding der Unmöglichkeit, einen gültigen Leistungsvergleich zwischen Helvetia Patria, Winterthur und Bâloise zu ziehen".
Ebenso wenig kann heute jemand sagen, wohin denn die 18 Milliarden Franken Gewinnausschüttung geflossen sind. Ich habe Briefe und Zuschriften von Personen erhalten, die mir glaubhaft erklären, dass sie kaum je mehr als 4 Prozent, zum Teil bis 4,6 Prozent Zins erhalten haben, während die Versicherungen von 5,88 Prozent sprechen. Hunderttausende haben offenbar in all den guten Jahren kaum mehr als 4 Prozent erhalten, während gut gestellte Versicherte in reicheren Vorsorgeeinrichtungen, aber auch Arbeitgeber von Provisionen und von Ausschüttungen profitiert haben.
Das Bundesamt für Privatversicherungen hätte gesetzlich gemäss Artikel 20 des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Aufgabe gehabt, für den Schutz der Versicherten vor Missbrauch zu sorgen. Dieses Amt wusste genau, was sich hinter den Kulissen der Lebensversicherungen abspielte, legte dies aber auch in unserer Kommission nie offen. Diese Praxis ist nicht zuletzt eine Folge von eklatanten Gesetzeslücken, und diese Mängel des Gesetzes sind nicht zufällig entstanden. Sie alle kennen die Herren, die in der Wandelhalle patrouillieren und für die versicherungsfreundlichen Mehrheiten in diesem Saal sorgen, und auch die massgeblichen CVP- und FDP-Politiker, die in den Verwaltungsräten sitzen und hier für Ordnung sorgen.
Herr Pelli, Sie haben mich enttäuscht: Sie haben bereits angekündigt, dass man nicht dazulernen will, dass man nichts ändern will ausser ein bisschen Transparenz schaffen. Das ist eine Kampfansage an Reformen. Offensichtlich will man nicht konstruktiv nach besseren Lösungen suchen. Die Pflicht, die uns gestellt ist, ist klar definiert: Das Gutachten Schmid hält fest, dass Vorsorgegelder und Gewinnbeteiligungen nach Stiftungsrecht zu behandeln sind, auch wenn sie in Versicherungen liegen. Sie sind also zweckgebunden, und es gilt rechtlich das Prinzip der Gleichbehandlung der Versicherten. Weder der Stiftungszweck der Vorsorge noch die Gleichbehandlung der Versicherten wurden aber in dieser Verwaltung durchgesetzt.
Die vom Bundesrat heute präsentierten Zahlen wecken einen verheerenden Eindruck, nämlich den, dass in den guten Zeiten die Gewinne zu einem guten Teil zweckentfremdet wurden - und in den schlechten Zeiten geht man hin und senkt die Zinsen! Die Sammelstiftungen, dieses System der Lebensversicherungen, sind meines Erachtens heute diskreditiert: Sie können die Leistungsversprechen nicht einhalten; sie haben die Gewinne undurchsichtig verteilt, und niemand von Ihnen, nicht einmal der Bundesrat, weiss, wie viel an Reserven im doppelten Boden der Lebensversicherungen wirklich liegt. Sinn und Geist des BVG bestehen darin, dass alle Gewinne mit Zins und Zinseszinsen den Versicherten oder auch dem finanziellen Gleichgewicht oder dem Teuerungsausgleich nach Artikel 36 BVG zugute kommen.
Im Ständerat wurde behauptet, ein Rentenklau habe nicht stattgefunden. In der Tat läuft in der beruflichen Vorsorge vieles saumässig unanständig, aber es ist nicht ungesetzlich. Ich möchte Frau Metzler fragen: Was ist es anderes als Rentenklau, wenn einige Versicherte in den guten Jahren nie mehr als 4 Prozent erhalten, andere Versicherte aber 8 oder 10 Prozent? Was ist es anderes als Rentenklau, wenn die Handwerker die Zahnärzte finanzieren? Was ist es anderes als Rentenklau, wenn die Überschüsse als Abschlussprovision im Sack eines Arbeitgebers landeten? Diese Beispiele sind alle in den letzten Monaten in den Medien offen gelegt worden. Und natürlich kennen Sie die unanständigen Geschichten der hohen Managerabfindungen, die kontinuierlichen Dividendenerhöhungen der Versicherungen, die Aktienrückkäufe oder auch die Fehlinvestitionen, die natürlich auch ihren Preis forderten und dazu führten, dass die Versicherungen ein viel schlechteres Resultat erwirtschafteten als die autonomen Kassen.
Das Gutachten Janssen sagt in klarer Sprache, was im BPV versäumt worden ist. Die Bewertungen seien nicht mehr zeitgemäss: "Wir können weder eine Performance noch ein Deckungskapital identifizieren. Diese Werte werden von den Versicherungen fast willkürlich abgemischt." Dazu kommt das Fiasko der Anlagepolitik der Lebensversicherungen. Wegen der Bewertungsvorschriften sind sie zu spät in Aktien eingestiegen und mussten ihren Aktienanteil in den letzten zwölf Monaten um 50 bis 70 Prozent reduzieren. Die Versicherungen sind Ursache und Opfer der Aktienbaisse geworden. Und sie pflegen eine prozyklische Politik, die vollkommen absurd ist - das ist das Gegenteil einer langfristigen Anlageorientierung gemäss BVG.