Lexipedia

Masshardt Nadine · Nationalrat · 2020-06-10

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Ich werde für die Minderheitsanträge zu Artikel 33 Absatz 1 Buchstaben a und b sprechen. Ich bitte Sie, dort dem Ständerat zu folgen. Es geht um die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verminderungsverpflichtung. Hier stellt sich die Frage, ob diese Rückerstattung ganz gezielt erfolgen soll, wenn die Anlagen für wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden, oder ob wir hier die öffentlich-rechtlichen Anlagen auch noch dazunehmen wollen.

Die Kommissionsminderheit ist hier der Meinung, dass wir beim Grundsatz des Ständerates bleiben sollten. Alle sollen die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bezahlen. Anschliessend sollen zwei Drittel zurückerstattet werden. Weil man der Ansicht war, dass ein Unternehmen, welches einen wirklich grossen Betrag für die CO2-Abgabe leisten muss, international einen Wettbewerbsnachteil haben könnte, wurde die individuelle Verminderungsverpflichtung eingeführt - siehe auch Absatz 1. Diese Grundidee ist unbestritten. Aber auch klar ist, dass sich diese Idee der Verminderungsverpflichtung auf wirtschaftliche Tätigkeiten bezog und eben nicht auf öffentlich-rechtliche Anlagen. Denn eine Schule oder ein Spital muss aufgrund der CO2-Abgabe keinen Wettbewerbsnachteil befürchten. Wenn sich aber gemäss der Kommissionsmehrheit in Zukunft auch Schulen und Spitäler von der CO2-Abgabe befreien können, wird die Grundidee der CO2-Abgabe geschwächt. Das will die Minderheit nicht. Vielmehr soll die öffentliche Hand aus unserer Sicht mit gutem Beispiel vorangehen. Öffentliche Gebäude haben eine Vorbildfunktion. Da ist es schwierig, zu argumentieren, sie sollten sich von der CO2-Abgabe befreien können.

Noch zu Buchstabe b: Auch hier beantragen wir Ihnen, bei der Kernidee dieses Artikels zu bleiben und dem Ständerat zu folgen. Weil man mit der Verminderungsverpflichtung gezielt Unternehmen entlasten wollte, die im internationalen Wettbewerb stehen, führte man diese Schwelle ein. Der Bundesrat wollte diese eigentlich bei einer CO2-Abgabe von jährlich 15[NB]000 Franken ansetzen. Der Ständerat senkte sie auf 10[NB]000 Franken. Wichtig ist hier zu wissen, dass auch eine Zielvereinbarung nicht gratis ist. Die Abgaben an die Agenturen, an die Energieagentur der Wirtschaft oder die Cleantech-Agentur Schweiz, belaufen sich im Durchschnitt auf 10[NB]000 bis 15[NB]000 Franken pro Jahr. Wenn man, wie es die Mehrheit will, keine Schwelle setzt, besteht die Gefahr, dass man kleinere Unternehmen dazu auffordert, auch mitzumachen, und dass diese erst nach einer gewissen Zeit realisieren, dass dies mit hohen Kosten verbunden sein kann. Denn das sieht man erst, wenn man mit einer Agentur eine Vereinbarung ausarbeitet. Es geht hier also gewissermassen auch um einen Schutz der kleineren Unternehmen.

Dazu kommt noch der Verwaltungsaufwand. Bei einer Schwelle von 15[NB]000 Franken rechnet die Verwaltung mit 3000 bis 5000 möglichen Zielvereinbarungen, bei 10[NB]000 Franken, wie dies der Ständerat und die Minderheit wollen, mit mehr als doppelt so vielen. Wenn die Grenze ganz aufgehoben würde, wie dies die Mehrheit will, wäre der Verwaltungsaufwand und damit die Bürokratie natürlich nochmals grösser.

Zusammengefasst: Ich bitte Sie, hier mit meinen Minderheitsanträgen dem Ständerat zu folgen und bei der Grundidee der CO2-Abgabe und der Verminderungsverpflichtung zu bleiben.