Dittli Josef · Ständerat · 2020-06-10
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10
Wortprotokoll
Wir sind beim KVG, deshalb möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident von Curafutura, dem Krankenversichererverband, und ich fühle mich auch als Interessenvertreter der Prämienzahler.
Der Bundesrat lehnt es bekanntlich ab, und der Vorredner auch, dass Pflegefachpersonen ohne ärztliche Anordnung [PAGE 477] direkt abrechnen können. Ich möchte, wie es die Mehrheit vorsieht, die direkte Abrechnung für Pflegefachpersonen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Ich möchte dabei aber keinen übermässigen Kostenschub generieren.
Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zu Artikel 25a Absatz 3 lässt die praktisch uneingeschränkte direkte Leistungsabrechnung zu. Sie will damit eine gesetzliche Regelung schaffen, wonach Pflegefachpersonen entscheiden können, ob sie ihre Patientinnen und Patienten ohne eine ärztliche Anordnung versorgen wollen. Damit werden klar mehr Leistungen erbracht als bis anhin, weil mehr Leistungserbringer direkt mit der Krankenversicherung abrechnen können. Dies ist nichts anderes als eine unkontrollierte bzw. unkontrollierbare Öffnung.
Eine weitere Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist indes unerwünscht. Wir wissen, dass höhere Kosten im Gesundheitswesen zu höheren Prämien führen. Meistens ist es dann so, dass jeden Herbst, wenn die neuen Prämien bekannt gegeben werden, wieder Massnahmen gefordert werden, um das Prämienwachstum endlich zu stoppen. Kommt noch dazu: Höhere Prämien bedeuten letztlich auch höhere Prämienverbilligungskosten für den Bund und auch für die Kantone. Wenn man schon für die direkte Leistungsabrechnung ist, und das bin ich grundsätzlich, dann sollte man diese so ausgestalten, dass es nicht zu einem übermässigen Kostenanstieg kommen wird.
Ich unterstütze bei Artikel 25a Absatz 3 mit Überzeugung die Mehrheitsversion, welche die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen vorsieht. Worum geht es hier? Leistungserbringer und Versicherer sollen solche Leistungsvereinbarungen abschliessen können. Konkretes Vorbild für die Vereinbarungen sind die in der Branche gut akzeptierten Administrativvereinbarungen, die auf freiwilliger Basis entstanden sind. Die Umsetzungsmodalitäten der neuen Bestimmungen können auf der Basis dieser Administrativvereinbarungen geregelt werden. Einzelne Leistungserbringer können sich den Vereinbarungen anschliessen, müssen aber nicht. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung können definierte Leistungen ohne ärztliche Anordnung von Leistungserbringern selber erbracht werden. Dieses Instrument - und das ist mir wichtig zu sagen - kommt neben der ordentlichen Abrechnung von delegierten Leistungen zur Anwendung.
Pflegeleistungen mit einer ärztlichen Anordnung können weiterhin von allen zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Sämtliche Pflegeleistungen können somit also nach wie vor abgerechnet werden. Bei den Vereinbarungen handelt es sich folglich weder um eine schrittweise Einführung der Vertragsfreiheit, wie verschiedentlich behauptet wird, noch steht die Versorgungssicherheit auf dem Spiel. Es soll also vielmehr ein neues Instrument eingeführt werden. Es ist ein Instrument, welches eben genau die Verantwortung delegiert. Es ist ein Instrument, das integrierte Versorgungssysteme möglich macht, was letztlich zum Wohle der Patientinnen und Patienten ist, und vor allem ist es ein Instrument, das die zu erwartenden Mehrkosten in Grenzen hält.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.