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preparatory:AB 263147

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10

Wortprotokoll

Wir kommen vor den Abstimmungen noch kurz zu meinen Erklärungen. Ich äussere mich zum Kern und gleichzeitig zum grossen Erfolgsrezept der schweizerischen Klimapolitik, nämlich zur Lenkungsabgabe.

Die CO2-Abgabe soll im neuen Gesetz, genau wie im alten, zu zwei Dritteln über die Krankenkassen an die Bevölkerung respektive zusätzlich auch an die Wirtschaft zurückverteilt werden. Ein Drittel wird zweckgebunden im Klimabereich eingesetzt. Da also immer von zusätzlichen Belastungen gesprochen wird, muss klar festgehalten werden, dass nur ein Drittel der Nettobelastung bestehen bleibt und dass auch dieser - beispielsweise im Rahmen einer Sanierung eines Gebäudes - zurückgeholt werden kann. Wir bestätigen mit dieser Vorlage auch die Beschlüsse bei der Energiestrategie, wonach für die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm maximal 450 Millionen Franken zur Verfügung stehen; das regeln wir dann in Artikel 48a. So gesehen, wird also die gesamte zusätzlich erhobene Abgabe zurückverteilt.

Der Ständerat wie auch die Kommissionsmehrheit wollen dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Abgabe auf maximal 210 Franken zu erhöhen. Die Minderheit Egger Mike will den Abgabesatz zwischen null und 120 Franken festlegen; sie geht also sogar noch hinter den geltenden Abgabesatz zurück. Die Kommission lehnte dies mit 18 zu 7 Stimmen ab.

Bei Absatz 3 möchte die Minderheit Egger Mike den Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Festlegung der Abgabehöhe beschneiden respektive diese Kompetenz an das Parlament delegieren. Mit Verweis auf die zusätzliche Bürokratie und mit dem Hinweis, dass der Bundesrat seine Kompetenz bisher sehr vorsichtig eingesetzt und den Rahmen nicht voll ausgeschöpft hat, wurde der Antrag Egger Mike - die jetzige Minderheit Egger Mike - von der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 33 weiten wir dann die Möglichkeiten für die Rückerstattung der CO2-Abgabe massiv aus. Es ist der Kommission ein grosses Anliegen, dass die CO2-Abgabe nicht zum Wettbewerbsnachteil wird. Die Ausweitung auf öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ist da vielleicht noch nicht matchentscheidend. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, dass die positiven Effekte der Zielvereinbarung auch in diesem Bereich ermöglicht werden sollen, beispielsweise für Spitäler oder für Hallenbäder, welche - dies als Argument gegen die Aussage von Frau Bundespräsidentin Sommaruga - durchaus in einem Wettbewerb gegen private Institutionen stehen. Mit 12 zu 10 Stimmen lehnte die Kommission den Antrag Masshardt - die jetzige Minderheit Masshardt - ab, weil sie diese Möglichkeit nicht geben wollte.

Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass Firmen nur eine Verminderungsverpflichtung eingehen und, darauf basierend, die Abgaberückerstattung erhalten können, wenn sie mindestens 15[NB]000 Franken CO2-Abgabe pro Jahr bezahlen müssen. Der Ständerat hat diese Eintrittsschwelle auf 10[NB]000 Franken gesenkt, und die Kommissionsmehrheit möchte sie nun ganz streichen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es eine natürliche Einstiegshürde gibt, eine Verminderungsverpflichtung einzugehen, welche verhindert, dass der bürokratische Aufwand allzu hoch wird respektive dass eine Flut von Gesuchen kommt. Man muss die Bürokratie selber bewältigen, man hat natürlich den Umsetzungsaufwand. Das führt dazu, dass nicht alle auf die Behörden losstürmen werden, auch wenn die Frau Bundespräsidentin das vorhin befürchtet hat.

Es handelt sich um einen sehr zentralen Artikel dieses Gesetzes, auch wenn die Diskussion in diesem Block jetzt sehr stark auf die Flugticketabgabe fokussiert war. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen zu sagen, dass wir hier einem sehr, sehr grossen Anliegen der Wirtschaft entgegenkommen, indem wir das Instrument der Verminderungsverpflichtung stärken. Hinsichtlich der Wirtschaftsverträglichkeit des Gesetzes ist das ganz, ganz zentral.

Die Minderheit Masshardt möchte an der ständerätlichen Eintrittsschwelle von 10[NB]000 Franken festhalten.

Eine Rückblende zur Flugticketabgabe: Die Nichtberücksichtigung des Flugverkehrs war einer der Gründe, weshalb die erste Vorlage in der Wintersession 2018 im Nationalrat in der Gesamtabstimmung abstürzte. Die Vorlage galt angesichts der Tatsache, dass die Flugverkehrsemissionen in der Schweiz dann halt doch für 10 Prozent unserer Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, schlicht nicht als ausgewogen. Wir hatten eine Vorlage vor uns, welche überall - an der Tanksäule, bei den Hausbesitzern, beim Autokauf - einen Beitrag, ein Umdenken und ein Mitdenken verlangte, wohingegen das In-der-Welt-Herumjetten ausgeklammert wurde. In der Welt herumjetten, das tun - es tut mir leid -, auch wenn es anders gesagt wurde, ganz sicher nicht die kleinen Leute, das tun ganz sicher nicht die Familien. Es sind andere Schichten, die da betroffen sind. Die Familien werden von der Flugticketabgabe vor allem Geld zurückerhalten. Das ist klar.

Dass die Vorlage so nicht ausgewogen war, war tatsächlich einfach ein Fehler. Deshalb hat der Ständerat die Flugticketabgabe dann aufgenommen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dieser Logik an, will eine ausgewogene Vorlage und lehnt deshalb die Minderheit Egger Mike, welche die Flugticketabgabe streichen will, ab. Das Abstimmungsresultat in der Kommission war 17 zu 8 Stimmen.

Ich weise hier noch auf Artikel 40a Absätze 1bis und 1ter hin. Dort hat Ihre Kommission festgelegt, dass die Gelder aus der Flugticketabgabe zum Teil auch wieder in der Flugbranche eingesetzt werden können, nämlich dann, wenn die Fluggesellschaften erneuerbare Flugtreibstoffe beimischen. Da kann man vielleicht auch einen Hinweis zu den Covid-19-Massnahmen machen, zur Rettung der Flugbranche, die wir vorgenommen haben. Wir haben mit diesen in der ausserordentlichen Session beschlossenen Massnahmen die Liquidität sichergestellt; wir haben die Fluggesellschaften retten müssen. Was wir jetzt mit dem Klimagesetz machen wollen - und das machen wir explizit eben auch mit der Rückgabe von Geldern an die Beimischung erneuerbarer Flugtreibstoffe -, ist, sie jetzt noch zu transformieren. Das sind zwei verschiedene Ziele mit zwei verschiedenen Massnahmen. Damit ist vielleicht auch der von Herrn Fluri intuitiv festgestellte Widerspruch hier ein Stück weit aufgelöst.

Zu Artikel 38a Absatz 1bis: Die Minderheit Jauslin will das Inkrafttreten der Flugticketabgabe davon abhängig machen, dass sie auf allen Schweizer Flughäfen, insbesondere auch auf dem schweizerischen Sektor des Flughafens Basel-Mulhouse, umgesetzt werden kann. Die Aussage des Bundesamts für Justiz in der Kommission war eigentlich klar, es hat uns versichert, dass die Flugticketabgabe auf den Flügen ab dem schweizerischen Sektor des Flughafens erhoben werden kann, weil sie als Teil der Verkehrsrechte zu betrachten ist. Diese richten sich gemäss Artikel 15 des französisch-schweizerischen Staatsvertrags über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim nach schweizerischem Recht. Der Antrag ist somit obsolet und wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Es bleibt die Privatflugabgabe, die, das haben wir gehört, vom Ständerat relativ spontan in das Gesetz integriert wurde. Begründet wurde die Abgabe damit, dass es nicht sein kann, dass man eine Flugticketabgabe einführt, die Privatfliegerei dann aber ungeschoren davonkommen lässt. Dieser Logik schliesst sich auch Ihre Kommission an. Wir wollen diese Abgabe.

Der Beschluss des Ständerates war so einfach, wie er eben spontan war. Er sah schlicht eine Abgabe von 500 Franken pro Abflug vor. Dies weckte dann einerseits den Unmut zahlreicher betroffener Kreise, und zwar in Bezug auf Schulungsflüge, Werkflüge, Frachtflüge usw., andererseits gäbe es [PAGE 846] offenbar gewisse Umsetzungsprobleme. Wir haben in der Kommission dann überlegt, wen man mit der Privatflugabgabe eigentlich ansprechen wollte und wie man diese Adressaten erreicht.

Eine Bemerkung noch: Der formale Begriff der UREK-N ist nun "Abgabe Allgemeine Luftfahrt", was präziser ist als die Umschreibung "Privatflüge" und alle fliegerischen Aktivitäten ausser Linienverkehr, Charter und Militärluftfahrt umfasst, wobei ja dann in unserer Vorlage auch die Ausnahmen klar definiert sind. Es ist klar: Die Privatflugabgabe soll die Business- und die Luxus-Privatfliegerei ansprechen, und sie soll unterscheiden, wie es mein Vorredner schon gesagt hat, ob man nur einen Alpenflug macht oder "just for fun" nach New York zum Shoppen fliegt. Die Lösung unserer Kommission: Nur Privatjets mit einem Abfluggewicht von mehr als 5,7 Tonnen werden der Abgabe unterliegen. Der Bundesrat kann bei der Festlegung der Höhe der Abgabe Entfernung und Gewicht berücksichtigen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen also die Annahme des modifizierten Beschlusses des Ständerates und lehnte mit 18 zu 7 Stimmen den von der Minderheit Rüegger übernommenen Antrag ab.

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