Fasel Hugo · Nationalrat · 2002-10-03
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Wir sind im letzten Kapitel dieser Debatte, im Kapitel Aufsicht. Das ist unseres Erachtens auch eng mit der Transparenz verbunden. Deshalb zuerst ein paar Bemerkungen zur Transparenz: Zuerst einmal gilt es hier festzustellen, dass das Bundesamt für Privatversicherungen den Auftrag hat, die administrativen Kosten sichtbar zu machen. Es steht im Gesetz: Das BPV hätte über Jahre bei den Versicherungen die administrativen Kosten herausarbeiten müssen, sie einfordern müssen, damit die Versicherten Vergleiche anstellen können. Das ist leider nie geschehen. Trotzdem hat dieses Amt vor ganz kurzer Zeit im Bereich der administrativen Kosten neue Tarife bewilligt, ohne dass es uns, der Kommission, je Zahlen vorgelegt hätte - einmal mehr eine nicht sehr befriedigende Situation.
Wir wissen auch von der Kommission her, dass das BPV dem Bundesrat eine Zinssatzsenkung vorschlug, aber die Anpassung des Mindestzinssatzes auf eine einzige Gesellschaft beschränkt sehen wollte. Selbstverständlich wussten wir, wer gemeint war, Sie wahrscheinlich auch. Ich frage deshalb die Bundesrätin an, warum der Bundesrat dann trotzdem nicht dem Vorschlag seines eigenen Amtes gefolgt ist und schliesslich eher dem Rat des Verwaltungsratspräsidenten, dem Rat von Andres Leuenberger. Dazu hätte ich noch gern eine Antwort, denn es geht doch um einiges.
Vonseiten der grünen Fraktion möchten wir auch Klarheit über die Verteilung der Überschüsse haben, weil es auch darum geht, Vertrauen zu schaffen. Wir haben zwar summarische Zahlen bekommen, aber ich habe schon in meiner ersten Intervention darauf hingewiesen, dass in diesen summarischen Zahlen unglaublich gravierende Fehler drin sind, die eigentlich erst noch geklärt werden müssten. Deshalb sind wir der Auffassung, dass es auch im Interesse der Versicherungen sein müsste, wenn eine Treuhandkommission diese Zahlen verifiziert. Wir haben bewusst von Treuhandkommission gesprochen und sie auch so benannt, weil wir uns bewusst sind, dass der Einblick in die Bücher von Unternehmungen nicht einfach auf den öffentlichen Platz gehört, sondern dass es hier ein treuhänderisches Vorgehen braucht.
Ich bitte Sie, die Motion der Kommission entsprechend zu überweisen.
Was die Aufsicht betrifft, haben wir den Vorschlag der Expertise Janssen, die eine Neugestaltung verlangt. Auch diese sollten wir konsequent umsetzen und entsprechend die Motion annehmen, die eine Übertragung der Vermögenswerte von den Versicherungsgesellschaften auf die Sammelstiftungen verlangt. Denn wenn wir das tun, wird auch die Aufsicht wesentlich vereinfacht.
Schliesslich noch zur Rolle der GPK: Ich teile da nicht ganz die Auffassung der Präsidentin. Wenn der Rat hier der Auffassung ist, die GPK sollte etwas Bestimmtes näher anschauen, ist es in der Kompetenz dieses Rates, dieser [PAGE 1659] Kommission auch diesen Auftrag zu geben. Und ich füge hinzu, dass der letzte Bericht aus dem Jahre 1994 stammt, d. h., die Untersuchung hat etwa 1992, 1993 stattgefunden. Es wäre deshalb höchste Zeit, nach all den Ereignissen, acht, fast zehn Jahre danach, diesem Amt wieder die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.