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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2020-06-10

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

In Block 4 geht es schwerpunktmässig um den neu zu errichtenden Klimafonds und die Rückverteilung aus der CO2-Abgabe, aus der Flugticketabgabe sowie aus der Abgabe Allgemeine Luftfahrt.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Schaffung eines Klimafonds. Mit dem neuen Fonds kann ein breites Spektrum an zielgerichteten Massnahmen gefördert werden. Wir sehen ihn auch als eigentlichen Innovationsfonds.

Wichtig ist uns aber einerseits eine klare Definition hinsichtlich der Finanzmittel, mit welchen der Fonds gespiesen werden soll, und andererseits eine angemessene Überwachung der Mittelverwendung durch das Parlament. Dies ist mit dieser Vorlage grundsätzlich erfüllt.

Nun sollen aber unter anderem - ich spreche jetzt zu Artikel 38h Absatz 3 und Artikel 42 - auch Sanktionszahlungen der Fahrzeugimporteure statt wie bisher in den NAF neu in den Klimafonds fliessen; Sie haben den vorhergehenden Disput gehört. Das lehnen wir dezidiert ab. Diese Zweckbindung war der politische Wille bei der NAF-Abstimmung im Jahr 2017 und darf nicht unterlaufen werden. Im Gegensatz zu meinem Vorredner gehe ich klar davon aus, dass man die Spielregeln nicht mitten im Spiel ändern darf; das ist nicht redlich. Wir werden deshalb die Minderheit Bourgeois unterstützen.

Zu Artikel 39 Absatz 2 Litera b: Der bundesrätliche Entwurf für die Geothermie sah 30 Millionen Franken vor. Nun fehlt diese betragsmässige Zuweisung. Mit der Minderheit Jauslin wird die ursprüngliche Regelung des Bundesrates und damit die Sicherung der Mittel für die Geothermie wieder aufgenommen. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.

Gemäss Ihrer Kommission soll bei den jährlichen Finanzhilfen sodann die wirtschaftliche Situation des ländlichen Raums und der Bergregionen berücksichtigt werden. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird diese Bestimmung unterstützen, weil sie erkannt hat, dass im ländlichen Raum besondere Schwierigkeiten im Bereich der energetischen Sanierungen bestehen.

Im Rahmen weiterer Massnahmen wurde eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, wonach Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs Finanzhilfen in der Höhe von maximal 30 Millionen Franken gewährt werden können. Die FDP-Liberale Fraktion ist diesbezüglich gespalten. Während die eine Hälfte der Mehrheit folgen und die entsprechende Finanzhilfe sprechen will, wird die andere Hälfte die Minderheit Imark, also die Streichung, unterstützen. Sie sieht in der besagten Bestimmung einen Fehlanreiz, weil die Begünstigung der konzessionierten Transportunternehmen vielfach privaten Investitionen im Weg steht.

Zudem weise ich Sie im Speziellen auf Artikel 41 Absatz 4 Litera a hin. Dabei geht es um die Bezugsberechtigung bei der Rückverteilung des Abgabebetrags. Gemäss Mehrheit sollen Betreiber von Anlagen, die am Emissionshandelssystem teilnehmen, davon ausgeschlossen sein. Die FDP-Liberale Fraktion ist demgegenüber für die Variante des Ständerates. Betreiber von Anlagen, die im Emissionshandelssystem eingebunden sind, müssen die entsprechenden, notwendigen Investitionen vornehmen. Deshalb ist es sachgerecht, dass sie bei der Rückerstattung mit eingebunden werden. Die entsprechende Minderheit, Sie haben es gehört, wird von Nationalrat Jauslin vertreten. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.

Hinsichtlich der Finanzflüsse unterstützt die FDP-Liberale Fraktion ausdrücklich die Bestimmung gemäss Artikel 47a, wonach Finma und SNB regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken überprüfen, inklusive öffentlichem Bericht zu den Ergebnissen und Massnahmen. Weitergehende Regelungen, wie sie die Minderheitsanträge Clivaz Christophe und Egger Kurt vorsehen, lehnen wir ab.

Noch zu den Einzelanträgen: Die FDP-Liberale Fraktion wird die Einzelanträge mit einer Ausnahme ablehnen. Die Ausnahme betrifft den Einzelantrag Grossen Jürg zur Überwindung von Liquiditätsengpässen mittels Absicherung und Standardisierung von Energie-Contracting-Lösungen zu Artikel 39 Absatz 2 Litera cter. Dies hilft, allfällige, durch die Gesetzesänderung auftretende Härtefälle aufzufangen.