Dittli Josef · Ständerat · 2020-06-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Im September 2019 verbot eine Dienststelle des EDA den Pilatus-Werken, Dienstleistungen für gelieferte Flugzeuge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erbringen. Bei den Dienstleistungen ging es vor allem um das Ersatzteilmanagement sowie um die Problembehebung an den PC-21-Maschinen und den ebenfalls gelieferten Simulatoren. Das SECO genehmigte die Lieferung der Flugzeuge, im Wissen um die Dienstleistungen. Die Dienststelle des EDA sah die Bestimmungen über Sicherheitsdienstleistungen im Ausland des sogenannten Söldnergesetzes verletzt und hatte gar Anzeige erstattet.
Solche Dienstleistungen fallen seit 2015 unter das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen. Dieses "Söldnergesetz" genannte Regelwerk wurde geschaffen, um beispielsweise aus der Schweiz heraus agierende internationale Sicherheitsfirmen besser regulieren zu können. Diverse Politiker orteten dann einen Widerspruch. Es könne nicht sein, hiess es, dass das SECO Ausfuhren, zum Beispiel von PC-21, in Staaten wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate bewillige, während das EDA Schweizer Unternehmen untersage, vor Ort technischen Support für die entsprechenden Produkte zu leisten. Das war zu hören und zu lesen.
Es wurden auch diverse Vorstösse eingereicht. Einer davon steht jetzt zur Diskussion. Die beiden Räte haben insbesondere folgende zwei Motionen zu diesem Thema angenommen: Die erste ist die Motion Wicki 19.3991, "Kein ausuferndes 'Söldnergesetz'. Ursprüngliches Ziel des BPS respektieren". Diese Motion beauftragt den Bundesrat, Wartungs- und Ausbildungsdienstleistungen sowie andere Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem bewilligten Export eines Schweizer Unternehmens stehen, aus dem Anwendungsbereich des BPS herauszunehmen. Die zweite Motion, die angenommen wurde, ist die Motion 19.4376 der SiK des Ständerates, "Abwanderung sicherheitsrelevanter Schweizer Firmen verhindern". Diese beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen so zu ändern, dass in der Schweiz tätige Rüstungsbetriebe und rüstungsnahe Betriebe weiterhin über Rechtssicherheit verfügen.
Aufgrund eines im Nationalrat angenommenen Postulates 19.4297 liegt zudem ein Bericht darüber vor, wie der Zustand bezüglich unterschiedlicher Auslegungen innerhalb der Verwaltung rund um dieses BPS mit Blick auf die Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft korrigiert werden könnte. Es liegt also aufgrund von Vorstössen, die angenommen wurden, einiges vor.
Nun komme ich zur vorliegenden Motion. Der Bundesrat soll beauftragt werden, der über das Söldnerwesen hinausgehenden Interpretation des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen durch die Verwaltung umgehend Einhalt zu gebieten, sodass die Erbringung von Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt ist; dies, bis entweder ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zum Fall Pilatus gefällt wurde oder die eidgenössischen Räte über eine Anpassung des BPS beraten haben. Der Nationalrat nahm die Motion am 3. Dezember letzten Jahres mit 106 zu 87 Stimmen an. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung mit der Begründung, dass er den Handlungsbedarf anerkenne und es ihm insbesondere bewusst sei, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streitkräften oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gebe. Er schreibt mit Verweis auf den Bericht zum Postulat Schilliger 19.4297, er sei daran, das Problem zu lösen. Das war der Hintergrund für die Beratung dieser Motion in der SiK.
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Die Kommission hat Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkennt und mehrere Massnahmen ergriffen hat. Zum einen hat er das EDA und das WBF beauftragt, auf dem Weg der Abgrenzung des sachlichen Geltungsbereichs und der einheitlichen Auslegung der Verbots- und Bewilligungskriterien eine Harmonisierung vorzunehmen. Zum andern hat der Bundesrat zugesichert, bis spätestens August 2020 die Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen zu ändern. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, bis Ende des Jahres zu entscheiden, wie das BPS geändert werden muss, um die aktuelle Situation zu korrigieren.
Die Kommission hat aber auch festgestellt, dass die Motion mit ihrer Forderung mit der Rechtsstaatlichkeit in Konflikt kommt. Denn das Parlament ist nicht zuständig für den Vollzug eines Gesetzes, erst recht nicht, wenn man dann von Interpretation eines Gesetzes spricht.
Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat handelt, dass es bereits zwei von den Räten angenommene Motionen gibt, welche den Bundesrat dazu verpflichten, das Problem zu lösen, erachtet es Ihre Kommission deshalb für nicht notwendig, eine weitere Motion zu diesem Thema zu verabschieden - umso weniger, als der Text der vorliegenden Motion aus institutioneller Sicht problematisch ist. Für Ihre Kommission kommt es letztlich vor allem darauf an, dass mit der gefundenen Lösung die bestehenden Widersprüche beseitigt werden und Rechtssicherheit für die Rüstungsunternehmen und alle anderen Unternehmen in der Schweiz geschaffen wird.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.