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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-06-11

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Ob eine Frau mit einem Mann oder einer Frau verheiratet ist, darf nicht den Ausschlag geben, ob sie eine Samenspende erhalten darf und ob ihre Kinder weniger Rechte haben. Die Mehrheit der Kommission will die Samenspende für lesbische Frauen in Etappen anschauen und gibt vor, es gebe noch Fragen zu klären. Natürlich ist es kompliziert, und es gibt noch Fragen. Aber es gibt nichts, das wir nicht schon geregelt hätten, das wir nicht schon von heterosexuellen Paaren kennen würden. Die Sprecherin der Minderheit hat es ausgeführt.

Wie erhält das Kind Kenntnis des Spenders? Wie geht die Elternschaftsvermutung? Das haben wir jetzt schon, die Samenspende ist ja erlaubt. Sie ist erlaubt, und zwar für alle Frauen, die mit einem Mann verheiratet sind. Es geht hier tiefgründiger um etwas anderes, es geht um die vaterlose Familie. Sie erschüttert ein Ideal, das gesellschaftspolitisch seit Jahrhunderten konstruiert und gepflegt wurde: das Ideal der traditionellen Familie. Sie können dem Ideal dieser traditionellen Familie nachtrauern, ich tue es nicht. Wir sind aber hier der Gesetzgeber. Was wir nicht tun dürfen, ist, juristische Ausreden zu suchen, um Diskriminierungen zu rechtfertigen.

Die Familien mit zwei Müttern sind da, sie sind inmitten unserer Gesellschaft, sie sind gleichwertig, und ihre Kinder sollen die gleichen Rechte haben. Ihre Kinder werden im Ausland gezeugt, in Spanien oder Dänemark, wo die Gesetze liberaler sind. Samenspenden sind dort aber oft anonym. In der Schweiz ist das nicht so. In der Schweiz darf ein Spenderkind mit 18 Jahren erfahren, wer der biologische Vater ist. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist fundamental; die Bundesrätin hat das ausgeführt. Dieses Recht verhindert, dass Kinder zufällig Verwandte heiraten oder dass sie an einer Erbkrankheit leiden, von der sie keine Kenntnis haben. Diesen Schutz, diese Rechte hat ein Teil der Spenderkinder heute in der Schweiz nicht, und das nur darum, weil ihre Mutter eine Frau liebt. Genau darum muss, wer die Rechte dieser Kinder schützen will, die Samenspende erlauben.

Die Kinder haben während mehrerer Jahre, bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens, rechtlich nur einen Elternteil. Wenn der Elternbeziehung etwas passiert, wenn sich die Eltern trennen, wenn ein Elternteil stirbt, ist das Kind rechtlich nicht geschützt. Das ist für die Familien sehr belastend. Das ist eine völlig unnötige Belastung. Niemand in unserem Land, rein gar niemand, hat davon etwas. Wir nehmen niemandem irgendetwas weg, wenn wir diese Familien endlich rechtlich schützen.

Es braucht den Zugang zur Samenspende aber auch, um eine rechtliche Diskriminierung abzuschaffen. Der Zugang zur Samenspende für Frauen, die mit einer Frau verheiratet sind, stellt diese den Frauen gleich, die mit einem Mann verheiratet sind. Ohne Zustimmung zum Minderheitsantrag Flach wird eine Ungleichbehandlung alleine aufgrund der sexuellen Orientierung geschaffen. Genau das - Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung - wollen wir ja heute aus dem Gesetz entfernen. Wir wollen keine zwei Klassen von Ehefrauen. Wir wollen in diesem Land keine heterosexuellen und keine homosexuellen Gesetze. Wir wollen Gesetze für Menschen. Vor dem Gesetz sind, das sagt unsere Verfassung, die Menschen alle gleich.

Ob eine Frau mit einem Mann oder einer Frau verheiratet ist, darf nicht den Ausschlag dafür geben, ob sie eine Samenspende erhalten darf und welche Rechte ihre Kinder haben. Ich bitte Sie darum, die gesamte Ehe zu öffnen, mit allen Rechten und Pflichten. Das ist ein längst überfälliger Schritt.

Die grünliberale Fraktion unterstützt die Minderheit Flach und empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.