Studer Lilian · Nationalrat · 2020-06-11
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-11
Wortprotokoll
Mit dem Minderheitsantrag Python soll präzisiert werden, wo keine Kamera installiert werden darf. Folgende Bemerkung hat die Kommission überzeugt: Erläutert wurde, dass, wenn man im Gesetz spezifische Räume festsetzt, diese Auflistung wahrscheinlich nicht vollständig sei und somit vom Antrag abzuraten sei. In der Botschaft ist festgehalten, dass keine systematische Überwachung in allen Arealen und Räumlichkeiten der Institutionen vorgesehen ist. Es gelten natürlich auch die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es soll [PAGE 911] auch nicht die individuelle Arbeitsleistung überwacht werden. Explizit gewisse Räume von der Videoüberwachung auszuschliessen, ist deshalb im ETH-Gesetz nicht notwendig.
Eine Videoüberwachung setzt immer ein besonderes Schutzbedürfnis voraus, das z. B. bei Sitzungszimmern und Büros nicht ersichtlich ist. Ausgeführt wurde auch, dass eine Videoüberwachung nur punktuell an Orten eingesetzt wird, wo das für den Betrieb oder die Sicherheit wichtig ist. Beispiele könnten Parkgaragen sein, wo es immer wieder Ansammlungen von Jugendlichen gibt, die z. B. Vandalismus begehen. Eine solche Präsenz einer Überwachungsanlage hat einen prophylaktischen Effekt. Es gibt aber auch betriebliche Gründe, Videokameras einzusetzen. An der Universität Zürich sind z.[NB]B. in den Hörsälen Low-Resolution-Videokameras installiert, damit der Veranstaltungsdienst sehen kann, ob die Projektion funktioniert. Diese Kameras haben aber eine so tiefe Auflösung, dass man keine Personen erkennen kann.
In der Kommission wurde der Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag Python vorliegt, mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.