Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-04
Wortprotokoll
Zunächst zu Artikel 2 Absatz 3: Der Bundesrat kann sich diesem Absatz anschliessen. Ich möchte aber doch Folgendes festhalten: Für uns steht nicht die Poststelle als solche im Vordergrund, sondern die erbrachte Dienstleistung. Es kann nicht sein, dass die Post durch ein überdimensioniertes Netz daran gehindert wird, die eigentlichen Dienstleistungen zu erbringen, die die Konsumentinnen und Konsumenten wollen, und zu diesem Zweck auch in neue Produkte zu investieren.
Wir legen deshalb Wert darauf zu erklären, wie wir diesen Artikel verstehen. Das wollen wir im Hinblick darauf tun, dass wir ja dereinst eine Verordnung machen müssen, in der das alles präzisiert wird. Als Poststelle im Sinne dieses Artikels gelten neben den herkömmlichen Poststellen auch die Filialen, die Agenturen, die mobile Post und der Hausservice. Dieser muss weiterhin möglich bleiben.
Wir sind der Ansicht, dass der von der Post verfolgte Umbauplan mit rund 2500 bis 2700 fixen Poststellen und den neuen Angeboten - Postfilialen, Agenturen, mobile Post, Hausservice - die Forderung nach einem flächendeckenden Poststellennetz erfüllt. Die Post muss jedoch die Empfehlungen des unabhängigen Bewertungsgremiums umsetzen: also mehr Agenturen, Rücksicht auf die regionale Situation, flexiblere Öffnungszeiten, Einbezug der Betroffenen. Das sind die Kriterien.
Wenn in diesem Artikel von "allen Regionen" die Rede ist (Abs. 3), so verstehen wir darunter Folgendes: Die Post wird selbstverständlich in allen Regionen des Landes Poststellen führen. Der Begriff der Region wird nach wirtschaftlichen, geographischen und sozialen Kriterien festgelegt werden. Wenn in Absatz 3 von "angemessener Distanz" die Rede, sei dazu Folgendes gesagt: Die durchschnittliche Distanz zur nächsten Poststelle beträgt heute bei einem Netz von etwa 3000 Poststellen ungefähr 2,2 Kilometer. Nach den Vorstellungen des Bundesrates dürften dies zukünftig rund 2,5 Kilometer sein, das bedeutet also rund 2500 bis 2700 Poststellen. Die Differenz von 300 Metern im Durchschnitt erachten wir als zumutbar. Mit dieser Distanz liegt die Schweiz immer noch weit vor ihren Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich, wo die durchschnittliche Distanz überall mehr als 3 Kilometer beträgt.
Wenn in Absatz 3 von "Dienstleistungen des Universaldienstes" die Rede ist, so verstehen wir darunter Folgendes: Die Poststellen werden die gesetzlich vorgesehenen Universaldienste, also Briefe und Pakete, anbieten. Hier gilt die bereits bestehende Definition gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Postgesetzes. So viel zum Absatz 3, mit dem wir einverstanden sind.
Was den Antrag Grobet betrifft, der für jede Schliessung einer Poststelle die Genehmigung des betreffenden Kantons fordert, beantrage ich Ihnen, ihn abzulehnen. Es besteht ja [PAGE 1679] bereits heute die Möglichkeit, dass die Gemeinden mit der Post gemeinsam nach Lösungen suchen können. Sie können bestimmte Angebote gemeinsam definieren und auch die Bezahlung regeln. Solche freiwilligen Lösungen sind einer starren Lösung vorzuziehen. Dazu kommt: Wenn schon der Kanton bei der Schliessung einer Poststelle das entscheidende Wort haben sollte, müsste man logischerweise sagen, dass er dann auch eine neue Poststelle fordern könnte, wenn er findet, in einem neuen Quartier müsse es jetzt eine Poststelle haben. Am Schluss würden dann eigentlich die Kantone das Poststellennetz definieren, was wir nicht als die ideale Lösung betrachten.
Bei Absatz 4 geht es darum, ob der Bund einen Anteil der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes abgelten soll oder nicht. Der Bundesrat beantragt Ihnen, diesen Absatz zu streichen. Ich gebe zu, dass es eine Zeit gab, wo ich, wenn es um solche Fragen ging - sei es im Bereich des Verkehrs, der Energie oder wie hier bei der Post -, ein bisschen mit der Verlockung spielte und folgende Überlegung durchschimmern liess: Wenn man mir als Infrastrukturminister solche Abgeltungen zusprechen will, nehme ich sie eigentlich gerne entgegen. Seit wir aber die Schuldenbremse eingeführt haben, weht halt schon ein anderer Wind: Sollten Sie hier beschliessen, es solle Geld für das Poststellennetz gesprochen werden, dann würde dieses Geld anderswo fehlen.
Das kann dann wieder den Verkehr, das kann die Energie betreffen. Von daher, finde ich, sollten wir beim eingeschlagenen Weg bleiben, dass die Post ihre Dienstleistungen selbst zu finanzieren hat. Wir geben ihr ja auch die notwendigen Möglichkeiten dazu, indem sie neue Tätigkeitsfelder erschliessen kann. Sie waren leider gegen eine Postbank. Wir werden es aber mit anderen Mitteln versuchen.