Michel Matthias · Ständerat · 2020-06-11
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Als Neuling im Rat komme ich unvoreingenommen an dieses Geschäft heran, ich bin weder Kapitän noch Präsident von See- oder Flussschifffahrtsgesellschaften. Aber wie wir alle erkenne ich den Handlungsbedarf. Bei der Flusskreuzfahrt erachten die ausländischen Behörden die Schweiz als für die Visumerteilung zuständig. Die Schweiz wiederum lehnt diese Verantwortung mangels genügenden Binnenbezugs ab. So lautet die Argumentation des Bundesrates in Kurzform. Wie es schon erwähnt wurde und wie es auch der Motionär schreibt, fallen diese Schiffe zwischen Stuhl und Bank beziehungsweise hier eher zwischen Reling und Mole. Sie haben nicht die gleich langen [PAGE 507] Spiesse oder nicht die gleich langen Enterhaken wie ausländische Schiffe, das haben wir auch gehört.
Wenn sich von zwei oder mehreren Staaten niemand kompetent fühlt, spricht man rechtlich von einem negativen Kompetenzkonflikt; niemand will sich der Sache annehmen, obwohl sie regelungsbedürftig ist. Ich glaube, diesen Konflikt zu lösen, ist angezeigt. Der Bundesrat argumentiert streng rechtlich mit dem Territorialitätsprinzip. Das gilt als Grundsatz, aber man fragt sich, ob es nicht Ausnahmen gibt. Es gibt diverse Beispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, in denen man dieses Territorialitätsprinzip auch nicht strikt anwendet: Wir kennen die Bestechung nach schweizerischem Recht, die auch strafbar ist, wenn sie durch einen Schweizer im Ausland begangen wird. Wir wissen, dass ein Fahrzeugausweisentzug nach schweizerischem Recht auch möglich ist, wenn man ein Verkehrsdelikt im Ausland begeht. Es gibt Quellenbesteuerungen von Arbeitnehmenden im Ausland nach schweizerischem Recht.
Die Frage ist also, wie strikt man sich auf dieses Territorialitätsprinzip beschränkt. Ich meine, es gibt Spielraum, auch rechtlich. Wenn man dieses Territorialitätsprinzip wirklich strikt anwendet, fragt man sich, zu welchem Territorium, zu welchem Land und nach welchen Kriterien der engste Bezug vorhanden ist. Es ist ja gerade so, dass der Fluss seiner Natur gemäss eben fliesst und die Schiffe mit ihm. Die Anbindung ist da also äusserst schwierig, ausser vielleicht in der Covid-19-Zeit. Die Schiffe sind nicht fix in einem Territorium vertäut, sie fliessen, sie fahren im besten Fall ständig durch verschiedene Länder hindurch. Die Schweiz hat jetzt einfach das Pech, dass sie wenige Flusskilometer aufweist.
Wir haben es gehört: Die Schweizer Schiffe fahren unter Schweizer Flagge. Man kennt das Flaggenprinzip: Auf internationalen Gewässern und auch im internationalen Luftraum gilt ja der Raum, in dem Sie fahren oder fliegen, als Territorialraum des Staates, unter dessen Flagge Sie fahren oder fliegen. Es gibt durchaus Anbindungen - wir haben es gehört: der Sitz der Unternehmung, anwendbares Arbeitsrecht, Sozialversicherung und, und, und. Natürlich ist es einzuräumen, dass wir hier wahrscheinlich nicht ganz einseitig legiferieren können, wir sind von internationaler Konkordanz abhängig. Doch diese Motion gibt eben gerade Anlass, entsprechend mit den Anrainerstaaten zu verhandeln.
Wie gesagt: Es ist auch eine staatsrechtliche Pflicht, negative Kompetenzkonflikte nicht einfach so stehenzulassen. Mit dieser Argumentation möchte ich das Motionsbegehren unterstützen.