Müller Damian · Ständerat · 2020-06-15
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-15
Wortprotokoll
Alle vier Jahre beschäftigen wir uns jeweils zu Beginn der neuen Legislatur mit der sogenannten Legislaturplanung des Bundesrates, also mit jenem Dokument, in dem die Landesregierung dem Parlament ihre Prioritäten für die nächsten vier Jahre vorlegt. Abgesehen davon, dass es - wie sich in diesem Jahr besonders deutlich zeigt - oft anders kommt, als mal gesagt wurde, bleibt bei der Behandlung des Geschäfts immer ein Gefühl der Unzufriedenheit zurück. Das war bei mir bereits im Jahr 2016 so, und nun ist es 2020 erneut der Fall. Es wird viel geschrieben und noch mehr geredet, ohne dass schlussendlich etwas Konkretes dabei entsteht, da die Legislaturplanung des Bundesrates bekanntlich jeweils nur zu einem nicht bindenden Beschluss führt.
Das ist allerdings auch richtig so, denn wie könnte der Bundesrat sonst auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren? Die Corona-Krise bietet diesbezüglich einen hervorragenden Anschauungsunterricht. Für mich ist also unbestritten, dass die Planung der Legislatur und die Formulierung der diversen Ziele nur zu einem nicht bindenden Beschluss führen soll. Unbestritten ist für mich auch, dass der Bundesrat seine Absichten und seine Vorstellungen davon, wie die kommenden Jahre konkret bewältigt werden sollen, dem Parlament darlegen soll. Die Kommissionssitzung zur Vorbereitung dieses Geschäftes hat jedoch einmal mehr deutlich gemacht, dass Aufwand und Ertrag bei dieser Beratung in keinem Verhältnis stehen. Ich will niemandem zu nahe treten, aber manchmal hatte ich schon den Eindruck, dass wir hier und da etwas um den heissen Brei herumgeredet haben. Neben dem, was uns der Bundesrat vorstellt, haben wir uns über dies und das und jenes unterhalten. Offenbar können wir uns solche Diskussionen leisten, allerdings nur, weil unser Beschluss ja nicht bindend ist. Genau das meinte ich, als ich sagte, dass am Schluss etwas zurückbleibt, das ich mit "Unzufriedenheit" bezeichne.
Wie Diskussionen, welche dieser Rat in früheren Jahren geführt hat, zeigen, ist das alles nicht neu. Das zeigen verschiedene Vorstösse, die in der Vergangenheit versucht haben, das Verfahren der Legislaturplanung zu vereinfachen, Vorstösse, denen der Bundesrat ganz und gar nicht ablehnend gegenüberstand - im Gegenteil, die Vorstösse wurden von ihm durchaus begrüsst. Leider war man zumindest in der letzten Legislatur nicht mutig genug, um auch den letzten Schritt zu machen.
Nun kann man sagen, es sei klar, dass das dem Bundesrat entgegenkomme, denn gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, wie gerne er regiert habe. Diese Sicht der Dinge würde dem, was der Bundesrat in Zeiten von Corona, aber auch in sogenannt gewöhnlichen Zeiten geleistet hat und leistet, definitiv nicht gerecht. Auch in sogenannt normalen Zeiten ist der Bundesrat die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes. Er ist es, der laut Artikel 180 unserer Bundesverfassung die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik bestimmt sowie die staatlichen Tätigkeiten plant und koordiniert. Über diese Tätigkeiten hat er zu informieren, wie Absatz 2 dieses Artikels festhält. Natürlich verlangt die Bundesverfassung auch die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil diese Planungen unter Umständen präjudizierende Vorentscheide für die Gesetzgebung enthalten. Dennoch würde ich es für vollständig ausreichend befinden, wenn die Räte von der Legislaturplanung des Bundesrates Kenntnis nähmen. Als Räte können wir während einer ganzen Legislatur auf die Politik des Bundesrates Einfluss nehmen. Instrumente haben wir eigentlich genug. Vor allem können wir diese Instrumente dann einsetzen, wenn es die politische Lage verlangt, also dann, wenn es eben sinnvoll ist.
Da bringt die Detailplanung in der Legislaturplanungskommission aus meiner Sicht nichts, vor allem eben nichts Verbindliches und nichts Verpflichtendes. Dafür nimmt sie viel Zeit in Anspruch, Zeit, die mir persönlich angesichts der Herausforderungen, die wir politisch zu bewältigen haben, als zu wertvoll erscheint. Und die Detailplanung generiert Kosten aufseiten der Verwaltung, die wir getrost einsparen könnten.
Der Aufwand, den die Legislaturplanungskommission im heutigen Modus verursacht, ist angesichts der Notwendigkeit einer effizienten Arbeit je länger, je weniger zu rechtfertigen, weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht. Wenn ich mir die letzten Wochen genau vor Augen führe, nachdem ich gesehen habe, wie engagiert unsere Bundespräsidentin ist und wie sie sich dann noch zwei Kommissionssitzungstage Zeit genommen hat, um dies zusammen mit uns auch noch zu bewältigen, muss ich Ihnen sagen: Sie hat mich wirklich tief beeindruckt. Meiner Ansicht nach würde es völlig ausreichen, wenn uns der bundesrätliche Bericht zur Legislaturplanung nur noch zur Kenntnis unterbreitet würde.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, sich die Minderheitsanträge genau anzusehen, grossmehrheitlich abzulehnen und die Idee der Abschaffung dieser Kommission in den nächsten Monaten zu unterstützen.