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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-15

Wortprotokoll

Ich muss zugeben, der Bundesrat hat hier bei Ziel 8, "Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen den Geschlechtern", und dann bei Massnahme 28 die Gleichstellung der Geschlechter oder die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern im Fokus gehabt, nämlich die Verabschiedung einer nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ich habe in der Kommission namens des Bundesrates auch gesagt, dass wir bereit wären, hier noch "und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" zu ergänzen.

Jetzt ist natürlich der Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo auf eine Ziffer 28bis doch eine grosse Ausweitung. Es geht jetzt nicht nur um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, haben Sie gesagt, sondern auch um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund der Religion und auch um rassistische Diskriminierung. Das war jetzt einfach vom Bundesrat in Ziel 8 als eigene Massnahme so nicht vorgesehen. Weil der Bundesrat dies in dieser Form dann auch nicht diskutiert hat, kann ich dazu nur zwei Dinge sagen. Auf der einen Seite kann ich Ihnen eben sagen, der Bundesrat hat das nicht vorgesehen, und deshalb würde er die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen. Andererseits kann man hier natürlich schon sagen, dass wir uns alle bewusst sind - und ich würde jetzt nicht nur, aber natürlich auch auf die jüngsten Vorfälle verweisen -, dass Diskriminierung gerade aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund der Religionszugehörigkeit und rassistische Diskriminierung in unserem Land ja nicht fremd sind.

Es gab dazu in diesem Jahr bereits eine Abstimmung zu einer Vorlage, die ja von der Bevölkerung auch so mitgetragen wurde. Jede Form von Diskriminierung führt letztlich auch zu einer Spaltung der Gesellschaft. Es ist eine Spaltung, denn Diskriminierung heisst, es gibt eine Benachteiligung aufgrund eines Kriteriums. Unsere Gesellschaft will eben nicht, dass aufgrund von solchen Kriterien einzelne Menschen ausgeschlossen, diskriminiert, benachteiligt werden. In diesem Sinne kann man sagen, dass die Minderheit zu Ziffer 28bis dem bundesrätlichen Grundverständnis sicher nicht entgegensteht.

Ich muss einfach noch einmal sagen, wir haben hier nicht einen speziellen Aktionsplan vorgesehen, aber wenn Sie das so verabschieden würden, dann würden wir sicher anschauen, was bereits gemacht wird und wo es tatsächlich noch Lücken gibt, wo es Nachholbedarf gibt, und dann würden wir auch entsprechend diese Lücken zu füllen versuchen. Ich würde es mal etwas salomonisch so sagen: Ob Sie den Antrag annehmen oder nicht, es ist eine Aufgabe, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Unter Ziel 8, das darin besteht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, ist das in diesem Sinne eine Aufgabe, die wir zu erfüllen haben, und das ist in diesem Sinne auch so gegeben.