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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-06-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-16

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich mich für die schludrige Abfassung der Begründung entschuldigen, aber ich glaube, der Sinn wird verstanden.

Das Perfide am gestrigen Ordnungsantrag Wermuth, der mit 93 zu 91 Stimmen angenommen worden ist, besteht darin, dass in dieser Branche, wie viele Reaktionen aus betroffenen Kreisen im Laufe der letzten Nacht zeigen, nun tatsächlich gemeint wird, ihr sei mit diesen beiden Motionen geholfen. Die Wahrheit ist aber, dass der Bundesrat dem Büro und der SGK unseres Rates mitgeteilt hatte, dass er sein Recht beanspruchen wolle, zu den Motionen erst vor der Herbstsession Stellung zu beziehen. Somit ist klar, dass die Motionen nicht in dieser Session behandelt werden können. Zudem gibt es auch keine gleichlautenden Motionen der Schwesterkommission.

Dieses Recht des Bundesrates ergibt sich ganz klar aus Artikel 121 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes. Dort heisst es: "Der Bundesrat stellt in der Regel bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session nach der Einreichung einer Motion Antrag auf deren Annahme oder Ablehnung." Somit haben wir hier nicht die materiellen Fragen zu behandeln, um die es in diesen Motionen geht. Ich habe volles Verständnis für deren Inhalt und die Probleme der Branche und könnte mir vorstellen, die beiden Motionen zu unterstützen, aber eben in Kenntnis der bundesrätlichen Haltung.

Somit haben wir ein institutionelles Problem mit der Annahme des gestrigen Ordnungsantrages Wermuth. Artikel 121 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes ist von uns, dem Parlament, erlassen worden, nicht vom Bundesrat; er ist seit 2009 in Kraft. Wir sind der Gesetzgeber, wir haben uns dieses Gesetz, mit dem wir arbeiten wollen, selbst gegeben, nicht der Bundesrat. Wir haben nicht geschrieben: "Der Bundesrat stellt in derselben Session Antrag [...]" Wir haben auch nicht geschrieben: "Der Bundesrat stellt ausnahmsweise erst in der nächsten Session Antrag [...]" Nein! Wir haben geschrieben: "Der Bundesrat stellt in der Regel bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session [...]" Das heisst, der Bundesrat kann in derselben Session Stellung nehmen, er muss aber nicht.

Der Bundesrat hat ganz klar gesagt, dass er mehr Zeit brauche, wie es das Parlamentsgesetz eben vorsieht. Ich staune, wie viele Mitglieder unseres Rates, die sonst zum Teil auch eher legalistisch operieren oder sogar ein Verfassungsgericht wünschten, wie z. B. Kollege Glättli, gestern diesen klar gesetzeswidrigen Weg beschritten haben.

Wie kann es nun weitergehen, wenn Sie meinen Ordnungsantrag ablehnen und die beiden Motionen traktandiert bleiben? Der Bundesrat wird keine Stellungnahme abgeben können. Vielleicht kommt der Departementsvorsteher, vielleicht auch nicht. Wenn er kommt, wird er sagen müssen, er könne keine Stellungnahme abgeben. Damit hätten wir dann nur Verlierer. Das Parlament bzw. unsere Kammer hätte unser Parlamentsrecht klar verletzt und würde damit an seiner eigenen Glaubwürdigkeit kratzen. Der Bundesrat stünde als Formalist und Arbeitsverweigerer da, obwohl er so handelt, wie es unser Parlamentsgesetz vorsieht. Das heisst, es gäbe nur Verlierer. Also vermeiden wir bitte diesen Konflikt, und befolgen wir unser eigenes Recht. Wir können den Bundesrat zwar anprangern, aber wir dürfen unser eigenes Gesetz nicht wegen einer Machtprobe verletzen.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen.